Neun Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung

Die höchste Finanzaufsicht Deutschlands ermittelt, erklärt und stoppt Finanzsünder. Damit es kein ungelöstes Rätsel bleibt, wann eine Anlageberatung vorliegt, gibt die BaFin Hinweise. Neun an der Zahl. Ob Anlageberatung oder nicht, hat Auswirkungen auf das anwendbare Recht, Pflichten und Haftung des Beraters. Welche Kriterien erfüllt sein müssen, erläutert das BaFin-Merkblatt.

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Schlaflos in Brandenburg – kein Nachtmodus für Windräder

Was haben Hamster und Windräder gemeinsam? Beide drehen nachts am Rad, zumindest in Brandenburg. Zum Schutz der Anwohner nahe des Windparks erließ das Landesamt für Umwelt deshalb Lärmschutzauflagen. Rechtswidrig – urteilte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz.

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Anleihe „MBB Clean Energy AG 2013/2019“

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Dick oder dünn: Prospekte und Informationsblätter bei Emissionen

Die Katze im Sack zu kaufen, ist nicht jedermanns Sache. Wer Geld in Wertpapiere oder Vermögensanlagen investiert, möchte wissen, wem er wofür Geld gibt. Emittenten müssen daher den Kapitalmarkt informieren: per Prospekt und/oder ein Informationsblatt.

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Fischadler siegt über Windrad?

Rotor stopp!  – Hätte es geheißen, hätte der Artenschutz gesiegt. Doch nur weil ein Fischadler in der Nähe eines bestehenden Windparks Nestbau betrieb, mussten die Windräder nicht abgeschaltet werden, Tötungsrisiko hin oder her, entschied das Gericht in Mecklenburg-Vorpommern.

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Meckern überflüssig: Bankkunde kann Kontoführungsentgelt zurückfordern

Leider nein. – Nur weil ein Kunde sein Girokonto nutzt, heißt das nicht, dass er geänderte Nutzungsbedingungen abnickt. Zustimmungsfiktionsklauseln von Banken und Sparkassen sind nach gefestigter BGH-Rechtsprechung nichtig. Doch wie lange können Kunden Entgelt für Kontoführung zurückfordern, das sie auf Basis solcher Klauseln widerspruchslos bezahlt haben?

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Lästiger Papierkram: Kann weg nach BEG IV

Weniger Zettel, mehr Wirtschaft – so beschreibt es das BMJ. Gewünscht sind einfache Abläufe, Zeit für das eigentliche Geschäft und digitale Abwicklung, wo es geht. Dies sind die Ziele des 4. Bürokratieentlastungsgesetzes, kurz BEG IV, damit die Wirtschaft wieder brummt. 

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Windkraft ist für alle da?

7 : 9 – in Worten: sieben zu neun. So der Istzustand der Länderbeteiligungsgesetze für Windkraft. In sieben Bundesländern gibt es bereits welche. Neun haben keine, es sind aber weitere Vorhaben in Planung. Ziel ist es, die Akzeptanz für Erneuerbare Energien zu steigern, damit es im Bestfall am Ende 16 : 0 steht.

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Geld oder Abriss? Ersatzmaßnahmen bei WEA

Atemberaubend schön oder grottenhässlich? Daran scheiden sich die Geister. Unabhängig davon, ob einem Windräder optisch ein Dorn im Auge sind oder nicht, steht fest: Sie sind mit zum Teil über zweihundert Metern Höhe nicht zu übersehen. Wie sieht es da mit dem Landschaftsschutz aus?

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Eins ist nicht genug: Das 2. Zukunftsfinanzierungsgesetz soll kommen

Erst eins, dann zwei. Das erste Zukunftsfinanzierungsgesetz hat im Dezember 2023 Maßnahmen festgelegt, die der deutschen Wirtschaft wieder zu neuem Aufschwung verhelfen sollen. In einem zweiten Schritt sollen Stabilisierung und Ausbau weiter vorangetrieben werden.

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