Ansprüche von Anleihegläubigern der Anleihe WKN/ISIN: A1TM7P / DE000A1TM7P0 bei der Verwertung des Treuhandvermögens sind bis 14. März 2025 anzumelden.
Im Jahre 2013 hatte die MBB Clean Energy AG mit Sitz in Ottobrunn bei München eine Anleihe „MBB Clean Energy AG 2013/2019“ (WKN/ISIN: A1TM7P / DE000A1TM7P0) begeben und erstmals öffentlich angeboten. Die Emittentin hatte hierzu die GKK Partners Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mittelverwendungstreuhänderin (Treuhänderin) beauftragt.
Die Emittentin hat das Konto, auf das Anleiheerlöse eingezahlt wurden („Erlöskonto“), an die Treuhänderin verpfändet. Die Treuhandschaft wird zu Gunsten der jeweiligen Anleihegläubiger als Vertrag zu Gunsten Dritter ausgeübt. Über das Vermögen der Emittentin ist mittlerweile ein Insolvenzverfahren eröffnet (AG München, 1508 IN 1912/15). Auf dem Erlöskonto befindet sich noch ein Restbetrag („Treuhandvermögen“). Die Treuhänderin beabsichtigt nunmehr, das Treuhandvermögen anteilig an die einzelnen Anleihegläubiger zur Verteilung zu bringen.
Inhaber der Anleihe „MBB Clean Energy AG 2013/2019“ (WKN/ISIN: A1TM7P / DE000A1TM7P0) werden aufgefordert, zivilrechtliche Ansprüche gegen die von der Emittentin MBB Clean Energy AG als Mittelverwendungstreuhänderin beauftragte Treuhänderin (GKK Partners Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ohmstraße, 15, 80802 München) geltend zu machen.
Informationen hierzu und das weitere Prozedere finden Sie unter: www.mvk-mbb-anleihe.de