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FAQ
Häufig gestellte Fragen
- Für welche Mandanten sind wir der richtige Ansprechpartner?
- Wir sind eine zivilrechtlich spezialisierte Kanzlei. Unsere Mandanten sind vorrangig Unternehmer und Unternehmen, die im regulierten Umfeld agieren oder sich insbesondere mit Fragen des Kapitalmarktrechts, des Gesellschaftsrechts und der unternehmerischen Prozessführung auseinandersetzen. Gemeinsamkeit unserer Klientel ist die Suche nach rechtlichem Know-How an der Schnittstelle von Kapitalmarkt, Regulierung und unternehmerischer Praxis, sei es für ein konkretes Vorhaben, ein aufsichtsrechtliches Thema oder eine streitige Auseinandersetzung.
- Was kostet es, uns zu beauftragen?
- Unsere Tätigkeiten (außergerichtliche Beratung und Gestaltung, Prozessführung) rechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand ab. Für gerichtliche Tätigkeiten gilt die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Lässt sich in einem Mandat der Umfang vorab sinnvoll abschätzen, können wir, sofern rechtlich zulässig, alternativ ein Pauschalhonorar vereinbaren.
- Ist vor der eigentlichen Beauftragung eine Einschätzung zu einem überschaubaren Festpreis möglich?
- Möchten Sie vor vollständiger Mandatserteilung eine Ersteinschätzung, können wir eine Pauschale vereinbaren. Sie erhalten eine erste fundierte Bewertung Ihres Anliegens, bei streitigen Angelegenheiten eine Einschätzung der Erfolgsaussichten, eine Prognose des voraussichtlichen Stundenaufwands für das weitere Mandat, sowie dies realistisch abschätzbar ist.
- Können Sie uns beauftragen, wenn Ihr Geschäftssitz nicht in München ist?
- Ja. Wir sind bundesweit tätig. Der Großteil unserer Mandanten kommt aus Deutschland, ein Teil aus Österreich und der Schweiz. Grundlage unserer Tätigkeit ist ausschließlich deutsches Recht. Für die laufende Zusammenarbeit spielt die geografische Distanz in der Praxis kaum eine Rolle. Besprechungen führen wir per Videokonferenz oder Telefon, Dokumente werden digital ausgetauscht, und für Gerichtsverfahren sind wir vor allen deutschen Gerichten postulationsfähig.