Geld leihen statt Anteile verteilen

Ihre Bank findet das EE-Projekt toll, nur finanzieren möchte sie es nicht? Viele Unternehmen aus der Erneuerbare-Energien-Branche stehen an diesem Punkt vor derselben Frage: Wie lässt sich Kapital beschaffen, ohne die eigene Handlungsfreiheit aufzugeben?

Eine Antwort kann die Emission einer eigenen Unternehmensanleihe sein. Mit einer Anleihe, auch Schuldverschreibung genannt, leihen Ihnen Anleger einen festen Betrag für eine festgelegte Zeit. Ihre Investoren werden nur Gläubiger, keine Gesellschafter, da keine Anteile abgegeben werden. Sie erhalten die in den Anleihebedingungen festgelegten Zinsen und am Laufzeitende ihr Kapital zurück. Für Sie als Emittent bedeutet das: planbare Finanzierungskosten, kein Mitspracherecht Dritter in der Geschäftsführung und die Möglichkeit, Bürger oder institutionelle Investoren direkt an der Energiewende zu beteiligen.

Am Anfang die Grundsatzentscheidung

Bevor es um Paragrafen geht, geht es um Ihr Vorhaben. Vier Weichenstellungen bestimmen den gesamten weiteren Weg:

–    Wer soll investieren? Privatanleger aus der Region, die „ihren“ Windpark mitfinanzieren möchten? Qualifizierte Anleger und Family Offices? Oder institutionelle Investoren? Der Investorenkreis entscheidet maßgeblich darüber, welche Dokumentationspflichten Sie treffen.

–    Welches Volumen? Die Höhe der Emission bestimmt, ob Ausnahmen von der Prospektpflicht in Betracht kommen.

–    Öffentliches Angebot oder Privatplatzierung? Ein öffentliches Angebot erreicht mehr Anleger, löst aber regelmäßig die Prospektpflicht aus.

–    Börsennotierung oder außerbörslich? Eine Notierung schafft Handelbarkeit und Sichtbarkeit, bringt aber laufende Folgepflichten mit sich. Gerade bei regional platzierten Energie-Anleihen ist der Verzicht auf die Börse häufig eine bewusste und sinnvolle Entscheidung.

Diese Fragen klären wir typischerweise im ersten Gespräch, da sie der Kompass für alles Weitere sind.

Prosepktpflicht und ihre Ausnahmen

Wer Schuldverschreibungen öffentlich anbietet oder zum Handel an einem organisierten Markt zulassen möchte, benötigt grundsätzlich einen von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt. Rechtsgrundlage ist die EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) in Verbindung mit dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Ein Wertpapierprospekt bringt Aufwand mit sich, finanziell, zeitlich und organisatorisch. Deshalb lohnt der Blick auf die Ausnahmen: Für kleinere Emissionsvolumina kann anstelle des Prospekts ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) genügen, das von der BaFin gestattet wird und die wesentlichen Informationen auf wenigen Seiten zusammenfasst. Daneben bestehen Befreiungen etwa für Angebote, die sich ausschließlich an qualifizierte Anleger richten oder eine hohe Mindeststückelung vorsehen.

Die BaFin prüft bei der Billigung, ob der Prospekt vollständig, verständlich und frei von Widersprüchen ist. Sie bewertet dagegen weder die Bonität des Emittenten noch die Qualität des Anlageprodukts; und auch nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben. Für diese haften Sie als Emittent im Rahmen der zivilrechtlichen Prospekthaftung. Ein sorgfältig erstellter Prospekt ist deshalb kein bürokratisches Übel, sondern Ihr wichtigstes Instrument der Haftungsvorsorge.

Die Anleihebedingungen

Die Anleihebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zu Ihren Gläubigern. Hier werden Laufzeit, Verzinsung, Tilgung, Rang und Kündigungsrechte festgelegt.

Für Schuldverschreibungen nach deutschem Recht gilt zudem das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG). Es ermöglicht unter anderem, dass die Gläubiger durch Mehrheitsbeschluss über Änderungen der Anleihebedingungen entscheiden – ein Mechanismus, der in der Krise wertvoll sein kann, aber von Anfang an sauber angelegt sein muss.

Der Weg zur Emission: Ablauf und Zeitplan

Der Weg von der Entscheidung bis zum Zufluss des Kapitals lässt sich grob in drei Phasen gliedern. Am Anfang steht die Strukturierung: Investorenkreis, Volumen, Konditionen und das passende Dokumentationsregime werden festgelegt. Darauf folgt die Erstellung der Emissionsdokumente und – beim Prospekt – das Billigungsverfahren bei der BaFin, in dem die Aufsicht das Dokument prüft und Anmerkungen übermittelt, die eingearbeitet werden. Parallel dazu können viele technische und organisatorische Vorbereitungen bereits laufen: die wertpapiertechnische Abwicklung, die Einbindung einer Zahlstelle, die Vorbereitung der Vertriebswege. Öffentlich beworben werden darf das Angebot allerdings erst, wenn der gebilligte Prospekt beziehungsweise das gestattete WIB veröffentlicht ist.

Wie lange dauert das? Es kommt darauf an – des Anwalts liebste Antwort: auf das gewählte Dokumentationsregime, die Komplexität Ihrer Struktur und die Qualität der Vorbereitung. Realistisch sollten Sie von der Entscheidung bis zum Angebotsstart mehrere Monate einplanen. Wer die Emission in seine Projektzeitpläne einbetten will, sollte deshalb früh beginnen.

Exkurs: die grüne Anleihe

Für Unternehmen der Erneuerbare-Energien-Branche liegt ein Gedanke nahe: die eigene Anleihe als „grün“ zu vermarkten. Das ist grundsätzlich möglich – und seit der EU-Green-Bond-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/2631) gibt es mit der „Europäischen Grünen Anleihe“ (EuGB) erstmals ein geschütztes europäisches Label mit klaren Anforderungen an die taxonomiekonforme Verwendung der Erlöse. Ob sich der zusätzliche Aufwand für Ihr Vorhaben lohnt oder eine Vermarktung außerhalb des EuGB-Standards der pragmatischere Weg ist, hängt von Investorenkreis und Emissionsvolumen ab.

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Nach der Emission: Ihre laufenden Pflichten

Mit dem Zufluss des Kapitals endet die Arbeit nicht. Während der Angebotsfrist müssen wesentliche neue Umstände durch einen Prospektnachtrag nachgezeichnet werden. Über die Laufzeit sind Zinszahlungen und die Rückzahlung zu organisieren; bei börsennotierten Anleihen kommen kapitalmarktrechtliche Folgepflichten hinzu. Und nicht zuletzt: Ihre Anleihegläubiger sind Ihre Kapitalgeber: Eine transparente, verlässliche Kommunikation mit ihnen ist die beste Grundlage für die nächste Emission.

Fazit

Ob eine Anleihe der richtige Weg für Ihr Vorhaben ist und wenn ja, in welcher Ausgestaltung , lässt sich nicht abstrakt beantworten. In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam die vier Grundsatzfragen, ordnen Ihr Vorhaben regulatorisch ein und skizzieren einen realistischen Fahrplan. Sprechen Sie uns an.

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Wo ist der Hammer?

Eine Woche ist kurz, und doch lang genug, um zu verstehen, was Recht im Alltag bedeuten kann, auch wenn der berühmte Hammer nur in amerikanischen Gerichtssälen und Fernsehserien zu sehen ist. Im Juli hatten wir Praktikumsbesuch in der Kanzlei, diesmal einer Elftklässlerin. Statt Kaffeekochen und Kopieren standen echte Mandate, echte Fragen und echte Antworten auf dem Programm: von der ersten Aktendurchsicht über den Blick in Gesetze und Kommentare bis hin zu Ausflügen an die LMU, ans Landgericht München I und zum Amtsgericht Starnberg. In diesem Beitrag zeigen wir, wie eine Praktikumswoche bei uns aussehen kann.

Damit der Sprung ins kalte Wasser möglichst angenehm verläuft, gab es wie schon beim letzten Praktikum eine E-Mail zu Begrüßung:

Liebe J.,

am kommenden Montag startet Dein einwöchiges Praktikum in unserer Kanzlei. Da Du Dich für den Beruf der Rechtsanwältin interessierst, werden wir Dir bestmöglich einen Einblick geben. Jura ist ein sehr weites Feld ist und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können in den unterschiedlichsten Bereichen und an den verschiedensten Orten arbeiten; so wirst Du zwar keinen umfassenden Überblick über diesen Beruf bekommen können, wir versuchen aber, Dir möglichst viel unserer Arbeit zu zeigen.

Da ich Montagfrüh einen Termin habe, startet der Tag in der Kanzlei zeitlich später als sonst. Bitte sei

  • um 10.00 Uhr
  • in unseren Kanzleiräumen. Die Adresse findest du unten in meiner Signatur. Wir sitzen im Hochparterre.

Was erwartet Dich grundsätzlich in der Woche?

  • Du bekommst einen Überblick über unsere Kanzlei. Dies betrifft die Rechtsgebiete, die Räumlichkeiten und Mitarbeiterinnen sowie den Aufbau einer Kanzlei. Du bekommst Einblick in unterschiedliche Fälle.
  • Kanzleitage: Du kannst unseren Mitarbeiterinnen und mir jederzeit Deine Fragen stellen, in diversen Gesetzen, Zeitschriften und Fachbüchern stöbern.
  • Ausflug zur LMU, Überblick über die juristischen Fakultäten.
  • Ggf. treffen wir Anwaltskollegen, sofern deren Kalender dies zulässt.

Äußere gerne Wünsche und gib Bescheid, was Dich interessiert.

Solltest Du krank sein, gib bitte telefonisch oder per E-Mail bis 9.00 Uhr des jeweiligen Tags Bescheid.

Wir freuen uns auf Dich!

Herzliche Grüße

Iris

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Finanzierung von Erneuerbaren-Energie-Projekten

Ob Wind, Solar, Wasser, Biomasse oder Energiespeicher: Ihr Projekt ist technisch ausgereift und will finanziert werden. Haben Sie hierfür selbst ausreichende Mittel, wollen Sie einen Kredit aufnehmen oder Geld über den Kapitalmarkt einsammeln? Das ist der Punkt, an dem viele Emittenten, Projektierer, Anbieter und Stadtwerke stehen und an dem wir ins Spiel kommen, wenn Sie eine Finanzierung über den Kapitalmarkt wollen.

Die regulatorischen Anforderungen sind komplex. Die Entscheidung zwischen den einzelnen Finanzierungsinstrumenten fällt nicht immer leicht. Wollen Sie Wertpapiere ausgeben? Oder lieber eine Vermögensanlage nach VermAnlG? Ober vielleicht eine Bürgerenergiegesellschaft gründen? Brauchen Sie dafür einen Prospekt oder genügt ein Informationsblatt?

Ein strukturierter Prozess macht Ihre Finanzierung planbar – und zeigt Ihnen, was die Realität kostet, finanziell, zeitlich und organisatorisch.

Wir gehen bei solchen Projekten wie folgt vor:

Das Kickoff-Gespräch: Wir klären die Eckpunkte

Bevor Sie ein Finanzprodukt wählen, müssen wir gemeinsam verstehen, womit wir es zu tun haben. Ihre Antworten bestimmen Ihren Weg.

Was brauchen wir von Ihnen, persönlich, per Telefon oder im Video-Call:

  • Wer sind Ihre Anleger? Privatpersonen? Institutionelle? Die lokale Bevölkerung? Nur eine Handvoll, ein überschaubarer Kreis oder ein großes Publikum?
  • Wie viel Kapital brauchen Sie? 500.000 Euro? 5 Millionen? 50 Millionen? Das Volumen entscheidet über vieles, insbesondere die Prospektpflicht.
  • Wie viele Emissionen sind geplant? Wollen Sie einmalig Kapital einsammeln oder weitere Tranchen emittieren?
  • Wann brauchen Sie das Geld? In drei Monaten oder in einem Jahr? Die Frage bestimmt, ob regulatorische Prüfungen realistisch sind.

Mit diesen vier Antworten haben Sie einen Rahmen.

Die Produktwahl

Jetzt kommt die zentrale Entscheidung: Welches Finanzinstrument ist das Richtige?

Die Optionen (Auswahl):

  • Wertpapiere (WpPG): Unter den Begriff fallen z.B. Aktien und Anleihen. Geeignet für komplexe Finanzierungen, zahlreiche Anleger, höhere Volumen. Grundsätzlich Prospekt erforderlich, ausnahmsweise genügt WIB, jeweils Billigung durch BaFin. Das ist die Premium-Lösung, aber auch die aufwendigste.
  • Vermögensanlage (VermAnlG): Erfasst sind u.a. partiarische Darlehen, Nahrangdarlehen, Genussrechte. Grundsätzlich Prospekt erforderlich, zusätzlich ein VIB, ausnahmsweise genügt es stattdessen, jeweils Billigung durch BaFin.
  • Genossenschaft (GenG): Für Bürgerenergiemodelle, lokale Partizipation.

Der Prozess: Von der Abstimmung zur Emission

Der Weg von der ersten Idee bis zur laufenden Emission gliedert sich in mehrere Phasen, die aufeinander aufbauen.

Am Anfang steht die Vorbereitung: Im Kickoff-Gespräch klären wir Ihr Anforderungsprofil und legen gemeinsam fest, welches Finanzprodukt zu Ihrem Projekt passt. Parallel erstellen wir eine Liste der benötigten Dokumente und Sie können bereits einiges vorarbeiten, um den Prozess zu beschleunigen.

Es folgt die Phase der Dokumentation. Je nach gewähltem Instrument entsteht hier ein Prospekt oder ein Informationsblatt. Gleichzeitig laufen weitere Arbeiten – etwa zu Datenschutz, AGB und Geldwäscheprävention, die mit Ihrer Geschäftsführung oder Ihrem Vorstand abgestimmt werden.

Ist die Dokumentation erforderlichenfalls billigungspflichtig, folgt der Austausch mit der BaFin: Einreichung des Prospekts und/oder des Informationsblatts, Rückfragen, gegebenenfalls Nachbesserungen, bis die Unterlagen freigegeben sind.

Parallel zur Dokumentation und – je nach Umfang der Vorbereitung – auch schon während der Billigung, lässt sich vieles rund um die eigentliche Emission vorbereiten: die technische und organisatorische Abwicklung, interne Zuständigkeiten und die Grundlagen der Anlegerkommunikation. Erst mit der Billigung darf dann aktiv um Anleger geworben werden.

Mit dem Go-Live startet die Emission und damit auch die laufende Betreuung der Anleger: Mitteilungspflichten, Anlegerkommunikation und, je nach Instrument, eine regelmäßige Berichterstattung.

Wie lange dieser Weg dauert und wie aufwendig er im Detail ist, hängt stark von Ihrem konkreten Projekt und dem gewählten Finanzierungsinstrument ab. Das besprechen wir am besten individuell.

 

Nach der Emission: Das Regelwerk

Die Emission ist nicht das Ende. Je nach gewähltem Instrument ergeben sich daraus verschiedene laufende Pflichten, etwa im Hinblick auf Mitteilungen an die Aufsicht, die Kommunikation mit Ihren Anlegern, Aktualisierungen im Transparenzregister oder die fortlaufende Geldwäscheprävention.

Das klingt zunächst nach einigem Aufwand – ist es aber in der Regel nicht, wenn die Strukturen von Anfang an sauber aufgesetzt wurden. Dann ist die laufende Betreuung ein Routineprozess, der im jährlichen Rhythmus mitläuft.

Wann ist dieser Weg für Sie richtig?

Sie brauchen diese Customer Journey, wenn Sie:

  • Ein konkretes Erneuerbaren-Energie-Projekt haben (nicht nur eine Idee)
  • Externe Anleger einbeziehen wollen (nicht nur Hausbank)
  • Skalierbarkeit brauchen (eine oder mehrere Emissionen geplant)
  • Compliance ernst nehmen (und nicht Jahre später überrascht sein wollen)

Sie brauchen uns nicht, wenn Sie z.B.:

  • Nur einen klassischen Bankkredit aufnehmen
  • Fördermittel (KfW, regionale Programme) nutzen
  • Interne Finanzierung mit bekannten Investoren machen

Der nächste Schritt

Sie haben ein Projekt, wissen aber noch nicht, wie die Finanzierung aussieht? Oder Sie haben schon konkrete Pläne, wollen aber vor dem Start verstehen, was auf Sie zukommt? Dann vereinbaren Sie ein Gespräch mit uns. Wir klären die Eckpunkte, geben Ihnen eine realistische Einschätzung (Zeit, Kosten, Komplexität), und Sie wissen, worauf Sie sich einlassen

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FAQ zur Finanzierung von Erneuerbaren-Energie-Projekten

1. Brauche ich für jede Finanzierung einen Prospekt? Nein. Ob ein Prospekt erforderlich ist, hängt vom gewählten Finanzierungsinstrument und dem Emissionsvolumen ab. Bei einer Vermögensanlage kann ein Informationsblatt | VIB genügen – bei Wertpapieren ist in der Regel ein von der BaFin gebilligter Prospekt notwendig.


2. Wie lange dauert es von der ersten Idee bis zur Emission? Das lässt sich pauschal nicht sagen, da es vom gewählten Instrument, dem Umfang Ihrer Vorarbeiten und der Komplexität des Projekts abhängt. In einem ersten Gespräch geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihre konkrete Situation.


3. Für wen ist dieser Prozess relevant? Insbesondere für Emittenten, Projektierer und Stadtwerke, die ein konkretes Erneuerbaren-Energie-Projekt mit externem Kapital finanzieren wollen, sei es über Anleihen, Vermögensanlagen, eine Genossenschaft oder andere Finanzprodukte.


4. Welches Finanzierungsinstrument ist das richtige für mein Projekt? Das hängt unter anderem von der Anzahl und Art Ihrer Anleger, dem geplanten Emissionsvolumen und der Frage ab, ob weitere Emissionen folgen sollen. Diese Punkte klären wir gemeinsam im Kickoff-Gespräch.


5. Endet unsere Zusammenarbeit mit der Emission? Nicht unbedingt. Je nach Instrument ergeben sich danach laufende Pflichten, etwa im Bereich Anlegerkommunikation oder Compliance. Wir begleiten Sie auf Wunsch auch in dieser Phase.


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