Ist ein Prospekt falsch, weil „aussagekräftige“ Orderbuchzahlen fehlen, anhand derer sich insbesondere das künftige Wachstum und mehr von Containerstellplätzen ablesen lässt?
Antwort des BGH: Nein.
Enthält der Verkaufsprospekt für einen Containerschiffsfonds eine Prognose zur Entwicklung der Containerschiffsflotte, kann ein Prospektfehler nicht mit dem Fehlen von „aussagekräftigen“ Orderbuchzahlen für Containerschiffe begründet werden.
Click zum BGH | Beschluss vom 26. März 2024 – XI ZB 25/22
Eine ausführliche Kommentierung unseres Partners Dr. Ferdinand Unzicker findet sich in der WuB 9/2024, S. 340: