Was andere können, können wir auch? Ob sich Bayerns Führungsriege an den Gesetzesprojekten in Meck-Pomm, Brandenburg, NRW, Thüringen, Saarland, Sachsen oder Niedersachsen orientiert hat, wissen nur Insider. Fest steht: Anwohner und Kommunen sollen vom Ausbau erneuerbarer Energien finanziell profitieren – durch ein Beteiligungsgesetz für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Es war einmal ein Königreich, mit Bergen und Seen, mit Almen und Wiesen und einem Himmel in malerischem Weiß und Blau. Aus Fässern strömte literweise Bier, so viel, dass jährlich ein riesiges Fest gefeiert wurde – weit über die Grenzen des Landes hinaus bekannt und auch für Reisende eine Attraktion. Es mangelte an nichts. Es mangelte an nichts? Wer von der Idylle unbeeindruckt den Blick über satte Wiesen, weite Felder und Wälder schweifen ließ, entdeckte eines nicht: des Windes Räder, Räder, die Wind in Energie verwandeln.
Damit auch in Bayern Erneuerbare Energien nicht bloß Gegenstand von Fantasie bleiben, hat sich das Bayerische Kabinett Ziele gesetzt.
Ziel 1: Tausend neue Windenergieanlagen.
Ziel 2: Steigerung der jährlichen Solarstromerzeugung auf 40 Terawattstunden.
Bis 2030 sollen sie erreicht sein, die beiden Ziele, wenn es nach der bayerischen Staatsregierung geht. Denn im Jahr 2040 will Bayern klimaneutral sein. Und um das zu erreichen, braucht es neben Wind und Sonne auch die Akzeptanz der Bevölkerung und der Kommunen. Diese soll durch das Gesetzesprojekt gesteigert werden.
Wie ist die aktuelle Gesetzeslage?
Kommunen können finanziell von Erneuerbaren Energien profitieren. In § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes | EEG, einem Bundesgesetz, gibt es bereits eine entsprechende Regelung. Allerdings ist die tatsächliche Umsetzung vom Goodwill des Anlagenbetreibers abhängig. Freiwilligkeit heißt die Devise. Und wenn er nicht will, will er nicht. Anwohner kommen im Bundesgesetz erst gar nicht vor.
Was ist neu?
Dies muss sich ändern! – dachten sich progressive Köpfe im Freistaat: Kommunen und Einwohner brauchen mehr Rechte.
Ich hab’s!“ – mag einer der Weisen gerufen haben. Ob Sterne durch die Luft zischten als hätte ein kleiner Wikinger sich seines Geistesblitzes erfreut, ist nicht überliefert. Jedenfalls lag eine Gesetzesrolle auf dem Tisch, mit einem Entwurf, der es in sich hatte. Die Bürger des Landes sollten an den Projekten der Erneuerbaren Energien beteiligt werden – Wind und Sonne als Kapitalanlage.
Noch in diesem Jahr soll es ein Gesetzesvorhaben – das bayerische Beteiligungsgesetz – geben: Künftig sollen Betreiber neu errichteter Windenergie- und Photovoltaikanlagen gesetzlich verpflichtet sein, Anwohnern und Kommunen finanzielle Beteiligungen an den Anlagen anzubieten. Pflicht statt Freiwilligkeit, Bevölkerung inbegriffen.
Um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen, soll es unterschiedliche Beteiligungsvarianten geben. Wie dies konkret aussehen wird und sich auf die Akzeptanz in der Bevölkerung auswirkt, wird sich zeigen.
Und die Schlauen freuten sich. Und wenn sie nicht gestorben sind, so freu‘n sie sich noch heute.
Click zum Bayerischen Kabinett | Bericht aus der Kabinettssitzung vom 16. Juli 2024
Click zur Bayerischen Staatskanzlei | Pressemitteilung vom 16. Juli 2024 – Nr. 233
Click zum Beitrag | Frischer Wind bleibt in Meck-Pomm: Bürger profitieren weiterhin von Windkraft