Mecklenburg-Vorpommern plant Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Mehr Geld, mehr Möglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr lokale Wertschöpfung – so preist die Regierung Mecklenburg-Vorpommerns ihr Gesetzesprojekt an. Als erstes Bundesland hatte M-V 2016 ein Beteiligungsgesetz, dessen Neufassung nun am 14. Oktober 2025 beschlossen wurde; in Kraft ist es noch nicht und in der Branche stößt der Entwurf auf herbe Kritik. Für Projektentwickler und Betreiber im Bereich der Erneuerbaren Energien ergeben sich daraus wesentliche neue Rahmenbedingungen, rechtliche und wirtschaftliche. Welche sind das?

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Mehr als nur frische Luft

Mein, dein, unser Windrad! Bürger finanziell an Projekten der Erneuerbaren zu beteiligen, rückt immer mehr in den Fokus von Unternehmen und Politik. Fast die Hälfte der Bundesländer hat Beteiligungsgesetze erlassen, die neben den Kommunen auch Bürger am wirtschaftlichen Erfolg z.B. des lokalen Windparks teilhaben lassen wollen.

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Windkraft ist für alle da?

7 : 9 – in Worten: sieben zu neun. So der Istzustand der Länderbeteiligungsgesetze für Windkraft. In sieben Bundesländern gibt es bereits welche. Neun haben keine, es sind aber weitere Vorhaben in Planung. Ziel ist es, die Akzeptanz für Erneuerbare Energien zu steigern, damit es im Bestfall am Ende 16 : 0 steht.

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Es dreht sich was: Beteiligung per Gesetz für Bürger an Windkraft- und Solaranlagen bald auch in Bayern?

Was andere können, können wir auch? Ob sich Bayerns Führungsriege an den Gesetzesprojekten in Meck-Pomm, Brandenburg, NRW, Thüringen, Saarland, Sachsen oder Niedersachsen orientiert hat, wissen nur Insider. Fest steht: Anwohner und Kommunen sollen vom Ausbau erneuerbarer Energien finanziell profitieren – durch ein Beteiligungsgesetz für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

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Frischer Wind bleibt in Meck-Pomm: Bürger profitieren weiterhin von Windkraft

Windkraft ja, aber bitte woanders – mag der eine oder die andere denken, wenn der Blick anstatt ins erholsame Grün auf rotierende Windräder fällt. Um die Akzeptanz zu steigern, hat Mecklenburg-Vorpommern schon 2016 als damals einziges Bundesland ein Pilotprojekt gestartet: Unternehmen müssen Nachbarn finanziell an den Windparks beteiligen. Ein Projektträger wollte dies nicht und klagte bis zum Bundesverfassungsgericht. Mit Erfolg?

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Höherer Anlegerschutz: Müssen Unternehmen Crowdfunding & Co. neu denken?

40 neue Paragraphen. Wenn man sich nicht verzählt hat. Dafür fallen etliche weg. Wo? Im Anlegerschutzstärkungsgesetz, beschlossen am 20. Mai 2021. Der Name ist hier Programm: die Stärkung des Anlegerschutzes. Was müssen Unternehmen künftig beachten, wenn sie Bürger an ihren Projekten finanziell beteiligen wollen?

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