Darf der Betrieb von Windenergieanlagen nachträglich beschränkt werden?

BVerwG | Urteil vom 19. Dezember 2023 - 7 C 4.22

Ja, sagt das Bundesverwaltungsgericht.

Naturschutzbehörden dürfen nachträgliche Betriebsbeschränkungen für nach Bundesimmissionschutzgesetz genehmigte Windenergieanlagen zum Schutz von Fledermäusen zwar nicht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BImSchG anordnen, aber nach § 3 Abs. 2 BNatSchG, wenn sich die Sachlage nach der Genehmigung wesentlich geändert hat.

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