Green Bonds auf dem Vormarsch

Grün investieren leicht gemacht?

Green Bond. Ökologisch bewusster Enkel des legendären Geheimagenten? Vielleicht. Am Finanzmarkt erfreuen sich die Anleihen, die in nachhaltige Projekte investieren, großer Beliebtheit. Emittenten sind u.a. Banken und Unternehmen.  

In einer Welt, die zunehmend auf Nachhaltigkeit setzt, gewinnen Green Bonds als Finanzierungsinstrument für umweltfreundliche Projekte immer mehr an Bedeutung.

Was sind Green Bonds?

Diese speziellen Anleihen bieten Emittenten im Bereich der erneuerbaren Energien eine attraktive Möglichkeit, Kapital zu beschaffen und gleichzeitig ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern. Green Bonds sind Anleihen, deren Erlöse zur Finanzierung oder Refinanzierung von Projekten verwendet werden, die sich ökologisch positiv auswirken. Dazu gehören unter anderem Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien oder der Elektromobilität, zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.

Was sind die Vorteile für Unternehmen?

Für Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien bieten Green Bonds mehrere Vorteile:

  • Zugang zu neuen Investoren: Green Bonds ziehen Investoren an, die gezielt in nachhaltige Projekte investieren möchten.
  • Imagegewinn: Die Emission von Green Bonds kann das „grüne“ Image eines Unternehmens stärken und das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Investoren erhöhen.
  • Langfristige Finanzierung: Green Bonds bieten oft langfristige Finanzierungsmöglichkeiten, die gut zu den Kapitalanforderungen von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien passen.

Was sind die rechtlichen Anforderungen?

Das Angebot von Finanzprodukten, die sich ökologisch, grün oder nachhaltig nennen, ist groß. Doch was heißt das genau und wird wirklich im Sinne der Energiewende investiert? Der European Green Bond Standard (EUGBS) oder auch Europäische Green-Bond-Verordnung (EuBG-VO), gültig ab dem 21. Dezember 2024, ist das Regelwerk für grüne Anleihen; er legt EU-weit Standards fest und will für Transparenz sorgen. Investoren, private wie institutionelle, aber auch Unternehmen sollen ohne großen Aufwand erkennen können, wie Gelder verwendet werden und welchen Berichtspflichten die Emittenten unterliegen.

Ob Emittenten grüne Anleihen als EU Green Bond (EuBG) begeben möchten oder nicht, können diese selbst entscheiden, denn der Standard ist freiwillig. Wer sich aber dafür entscheidet, muss sich an die EU-Vorgaben halten (Opt-In).

Click zum EUGBS / zur EUGB-VO | Verordnung (EU) 2023/2631

Eine Anleihe, die als Green Bond vermarktet werden soll, muss gewisse Nachhaltigkeitsbedingungen erfüllen, bedeutet zum Beispiel, dass mindestens 85% der Erlöse aus der Anleiheemission im Einklang mit den Vorgaben der Taxonomie-Verordnung verwendet werden müssen.

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Um die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuBG“ verwenden zu können, muss der Emittent einen Wertpapierprospekt nach der EU-Prospektverordnung erstellen, der zuvor von der BaFin geprüft und gebilligt werden muss, Art. 14 EUGB-VO. Die Prospektpflicht gilt auch dann, wenn die Emission nach den Vorgaben der Prospektverordnung von der Pflicht ausgenommen wäre. Der EUGBS hat hier also rechtlichen Vorrang vor der Prospektverordnung.

Click zur EU-Prospektverordnung | Verordnung (EU) 2017/1129

Neben dem genannten Prospekt müssen Emittenten vor der Emission ein sog. „Informationsblatt“ veröffentlichen, Art. 10 Abs. 1 EUGB-VO. Aufbau und Inhalt befinden sich in Anhang I.

Bis zur vollständigen Verwendung des Emissionserlöses bestehen für den Emittenten nachgelagerte Transparenzpflichten in Form von jährlichen Allokationsberichten, Art. 11 Abs. 1 EUGB-VO. Darin ist nachzuweisen, dass die Erlöse der europäischen grünen Anleihen ordnungsgemäß verwendet werden. Das Muster befindet sich in Anhang II.

Nach vollständiger Verwendung der Erlöse erstellen und veröffentlichen Emittenten europäischer grüner Anleihen mindestens einmal während der Laufzeit einen Wirkungsbericht über die Umweltauswirkungen der Erlösverwendung, Art 12 EUGB-VO. Anhang III enthält das entsprechende Muster.

Prospekt, Informationsblatt und Berichte sind vom Emittenten auf der Website zu veröffentlichen, Art. 15 Abs. 1 EUGB-VO. Hierüber sind die ESMA sowie die nationalen Aufsichtsbehörden, in Deutschland also die BaFin zu informieren.

Durch den Standard wird auch festgelegt, wie externe Prüfer, nationale Finanzaufsichtsbehörden und die Europäische Wertpapieraufsicht die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen.

Die BaFin überwacht z.B., ob die Informations- und Meldepflichten erfüllt werden und ob die erforderlichen Unterlagen zuvor durch externe Prüfer geprüft wurden. Nicht geprüft wird, ob gemachte Angaben den Tatsachen entsprechen.

Fazit

Green Bonds sind ein leistungsfähiges Instrument, um die Finanzierung der Energiewende voranzutreiben. Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien können die Möglichkeit in Betracht ziehen, Green Bonds zu emittieren, um ihre nachhaltigen Projekte zu finanzieren und gleichzeitig von den zahlreichen Vorteilen zu profitieren.

Click zur BaFin | EU Green Bond Standard: Hohe Anforderungen für mehr Klarheit – 4. Dezember 2023

Click zur BaFin | Aufsichtstätigkeit der BaFin nach der EU-Green Bond-Verordnung – VO (EU) 2023/2631 – 17. Dezember 2024

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