Eins ist nicht genug: Das 2. Zukunftsfinanzierungsgesetz soll kommen

Weiter aufwärts heißt die Devise

Erst eins, dann zwei. Das erste Zukunftsfinanzierungsgesetz hat im Dezember 2023 Maßnahmen festgelegt, die der deutschen Wirtschaft wieder zu neuem Aufschwung verhelfen sollen. In einem zweiten Schritt sollen Stabilisierung und Ausbau weiter vorangetrieben werden.

Ohne einen stabilen Kapitalmarkt funktioniert die Wirtschaft nicht. Deutschland braucht Investitionen, um als Finanzplatz wieder attraktiv zu werden. Privates Kapital ist gefragt. Der Entwurf eines 2. Zukunftsfinanzierungsgesetzes möchte ebenso wie sein Vorgänger die Rahmenbedingungen des Kapitalmarkts verbessern und insbesondere Start-ups einen leichteren Einstieg ermöglichen.

Zweites Ziel des Gesetzesentwurfs: Infrastruktur und erneuerbare Energien durch Investitionen weiter auszubauen und zu stärken.

Geplant sind unter anderem Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes, Wertpapierprospektgesetzes, Vermögensanlagengesetzes sowie des Kapitalanlagegesetzbuchs.

In mehreren Gesetzen relevant ist zum Beispiel das ab 2027 geplante zentrale europäische Zugangsportal (ESAP), eine Online-Plattform für finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen, die bereits veröffentlicht sind. Sie ermöglicht einen leichten digitalen Zugang, um nachhaltige Anlageprodukte und Unternehmen, auch KMU, zu finden und zu vergleichen.

Die Einzelheiten finden sich im Referentenentwurf:

Click zum Bundesfinanzministerium | Veröffentlichung vom 27. August 2024 und Referentenentwurf

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Click zum Beitrag | Emissionen von Vermögensanlagen: Prospekt und/oder VIB

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