Genossenschaft – stets aktuell

Die Präsenz der alten Damen

162, plus minus ein paar Jahre. So alt ist die Genossenschaft in Deutschland. Ob im Wohnungsbau, Finanzwesen, Handel oder in der Landwirtschaft – die Genossenschaft erfreut sich großer Beliebtheit. Auch im Bereich Erneuerbarer Energien spielt sie eine Rolle.

Beerdigungen: dies angeblich der gemeinsame Zweck im Mittelalter, zu dessen Erreichen erste Formen der Genossenschaft gegründet worden sein sollen. Den Genossen angemessen zu Grabe zu tragen, ist ein ehrenwertes Ansinnen. Doch ist es nicht noch schöner, wenn jedes Mitglied schon zu Lebzeiten von seiner Genossenschaft profitiert?

Was ist eine Genossenschaft?

Der Jurist würde sagen: Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Nachzulesen in § 1 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes | GenG. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1889.

Mit anderen Worten:

Eine Genossenschaft ist eine Unternehmensorganisation mit mindestens drei, aber ansonsten unbegrenzter Anzahl an Mitgliedern, die gemeinsame wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen verfolgen.

Die Prinzipien lauten: Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung. Auf politischer Ebene hieße das Basisdemokratie. Nach dem Grundgedanke der Genossenschaft profitieren Mitglieder von Synergieeffekten, indem sie sich zusammenschließen. Der gemeinsame Nutzen steht im Vordergrund, primär nicht, Gewinne zu erzielen. Wirtschaftliche Zwecke sind ausdrücklich per Gesetz erlaubt, jedoch gehen wirtschaftlich orientierte Genossenschaften wertebasiert über den reinen Profit hinaus und umfassen auch soziale Aspekte.

Organe der Genossenschaften sind Vorstand, Aufsichtsrat und die Generalversammlung, grundsätzlich aller Mitglieder. Bei mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Generalversammlung aus Vertretern der Mitglieder besteht (Vertreterversammlung).

Seit 2003 gibt es die Europäische Genossenschaft, sofern die Mitglieder in mindestens zwei Mitgliedsstaaten ihren Sitz haben.

Die Rolle der Genossenschaften bei der Energiewende

Erneuerbare Energien sind auf dem Vormarsch. Ein Mittel, um deren Akzeptanz bei Bürgern und auch Gemeinden weiter zu erhöhen, ist es, diese rechtlich und letztlich finanziell an entsprechenden Projekten zu beteiligen. Hier gibt es unterschiedliche Formen, je nachdem, wie die EE-Projekte rechtlich ausgestaltet sind. Im Bereich der Vermögensanlagen sind z.B. partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechte oder Namensschuldverschreibungen möglich.

Auch haben bereits einige Bundesländer, zeitlich allen voran Mecklenburg-Vorpommern Gesetze zur Beteiligung von Bürgern (und/oder Gemeinden) auf den Weg gebracht.

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Die Vorteile aller Beteiligungsformen sind jeweils dieselben: Insbesondere werden durch lokale Projekte Abhängigkeiten reduziert; die Akzeptanz für die Energiewende kann steigen, wenn der Windpark vor der eigenen Haustür sich auch wirtschaftlich für die Nachbarn auszahlt.

Die Genossenschaft spielt hier zwar keine zentrale Rolle, sie ist aber eine von mehreren Beteiligungsmöglichkeiten.