BaFin ermittelt

Naming and shaming

“Veröffentlichen?” – Ja! Einmal geclickt und – zack – lesen zig Menschen schlechte Nachrichten über Ihr Unternehmen. Weil sie über den BaFin-Newsletter mehrfach täglich über Tagesgeschäft der obersten Finanzaufsichtsbehörde auf dem Laufenden gehalten werden.

WESHALB WIRD GEWARNT? Weil etwa vermutet wird, dass eine nötige Erlaubnis fehlt oder ein erforderlicher Prospekt | WIB | VIB nicht veröffentlicht wurde. Ohne Erlaubnis, Prospekt & Co. sind Geschäfte | Vertriebstätigkeiten ggf. verboten.

WO WIRD GEWARNT? Auf der Warnliste der BaFin-Website.

WIE WIRD GEWARNT? Ihr Unternehmen wird namentlich genannt.

Mit einem Schlag steht Ihre grandiose Geschäftsidee auf der Kippe. Vom Paulus zum Saulus. Über hundert Warnungen, allein von Juni bis August 2021. Die „rote Liste“ der BaFin wächst womöglich mehr als sie es ohnehin täte. Das FISG, größtenteils in Kraft seit 1 Juli 2021, hat die Kompetenzen der BaFin erweitert: weitreichendere Befugnisse im Bilanzkontrollverfahren | Enforcementverfahren.

Click zum Beitrag | FISG sei Dank – Finanzmarktintegrität neu definiert

Das Tückische an den Warnungen

Es reicht der bloße Verdacht. Und schwups – war’s das vorerst mit dem guten Image. Eine Meldung im www lässt sich nicht einfach so revidieren.

Die BaFin darf schon jetzt viel: Die oberste Finanzaufsicht ermittelt, verfolgt Geldflüssen, nimmt Geschäftskonten unter die Lupe. Denkbarer Anlass: der Verdacht von unerlaubten Geschäften. Auch Hausdurchsuchungen – natürlich unangekündigt – sind im Befugnis-Paket enthalten. Selten, aber möglich. Bestätigt sich der Verdacht, wird nicht lange gefackelt. Die BaFin stellt ein, verbietet, wickelt ab. Um das geschäftliche Desaster komplett zu machen, wird die Staatsanwaltschaft womöglich auch noch informiert.

Imageschaden, Auseinandersetzung mit der BaFin, vielleicht sogar ein Strafverfahren. Keine schönen Aussichten. Klingt belehrend, ist aber wahr: Lieber vorher die richtigen Fragen stellen und rechtliche Varianten durchspielen, damit es nachher kein böses Erwachen gibt. Doch selbst wenn ein Unternehmen in den Fokus der BaFin geraten sein sollte, bedeutet das nichts zwangsläufig das Aus eines Projekts oder des ganzen Geschäftszweigs. In einem oder mehreren Gesetzen findet sich meist eine Lösung. Man muss nur wissen, wo.

Click zur BaFin | Warnliste