Die BaFin-Warnliste: ein Walk of Shame?

Impressum der Hölle wäre wohl zu scharf formuliert, bürokratisches Randphänomen zu sanft. Die BaFin-Warnliste ist öffentlich zugänglich, wird von Suchmaschinen indexiert und kann den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Wer als Anbieter von Finanzprodukten oder Finanzdienstleistungen tätig ist, sollte wissen, wie man nicht auf die Liste gerät.

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BaFin ermittelt

„Veröffentlichen?“ – Ja! Einmal geclickt und – zack – lesen zig Menschen schlechte Nachrichten über Ihr Unternehmen. Weil sie über den BaFin-Newsletter mehrfach täglich über Tagesgeschäft der obersten Finanzaufsichtsbehörde auf dem Laufenden gehalten werden.

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