Windige Aussichten: Wie das WindSeeG Schwung bringt

Zweites Update für Windenergie-auf-See-Gesetz

Wer mit zerzauster Frisur am Nord- oder Ostseestrand den Aha-Moment hatte, Offshore-Windparks mit einem eigenen Gesetz zu pushen, ist nicht bekannt. Fest steht: Seit 2016 gibt es das Gesetz. Nach der ersten Änderung 2020 gibt es nun die zweite, in Kraft in neun Tagen.

Was sind tausend Nordsee-Windräder?

Antwort 1: Eine Armada von Outdoor-Haartrocknern

Antwort 2: Eine gute Möglichkeit, grünen Strom herzustellen

Nicht nur Segelfreunde wissen, dass es auf Nord- und Ostsee ordentlich weht. Wäre doch schade, das Energiepotenzial ungenutzt zu lassen. Schließlich sollen Klimaziele erreicht werden. Seit 2004 gibt es Offshore Windparks in Deutschland, seit 2016 gesetzliche Regelungen im WindSeeG, um den Ausbau voranzutreiben, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes. Die Ausbauziele an Offshore-Windenergie wurden nach und nach angehoben, bis 2045 sollen es 70 Gigawatt sein. Vor Inkrafttreten des WindSeeG fielen Windparks unter die Seeanlagenverordnung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

2016 WindSeeG

Eingeführt wurde das (erste) Windenergie-auf-See-Gesetz 2016 und zwar durch Art. 2 des hundertseitigen Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderung des Rechts der erneuerbaren Energien. Zweck des Gesetztes, wie auch der späteren Änderungen, ist der Ausbau und die Förderung der Offshore-Windenergie. Man muss im pdf ein bisschen blättern, um auf Seite 53 (2265 des BGBl. ) fündig zu werden. Kurz zusammengefasst geht es um Folgendes:

  • Geeignete Flächen für die Offshore-Windparks werden geplant und ausgewiesen.
  • Die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See soll ab dem Jahr 2021 auf insgesamt 15 Gigawatt bis zum Jahr 2030 gesteigert werden.
  • Im Unterschied zur bisherigen Regelung auf Grundlage fester Vergütungssätze erfolgt die Vergabe der Projekte nun per Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur.
  • Um Risiken und Kosten zu senken, werden Flächen zentral voruntersucht.
  • Die Windparks werden ans Netz angebunden und mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet.

In Kraft ist das Gesetz seit 1. Januar 2017.

Click zum BGBl. I 2016 S. 2258, 2310

2020 WindSeeG-Update #1

Das (erste) Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes wurde am 3. Dezember 2020 verabschiedet.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Ausbauziele wurden erstmals angehoben: 20 Gigawatt bis 2030, 40 Gigawatt bis 2040
  • Um die Effizienz der Ausschreibungsverfahren zu erhöhen, wurden Verbesserungen eingeführt.
  • Die Infrastruktur zur Netzanbindung wird verstärkt.
  • Maßnahmen werden eingeführt, um den Ausbau umweltfreundlicher zu gestalten.

Click zum BGBl. I 2020 S. 2682

2022 WindSeeG-Update #2

Im Juli 2022 folgte das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Zusammengefasst geht es um folgende Punkte:

  • Die Ausbauziele Ziele wurden weiter angehoben. Bis 2030 soll die Kapazität der Offshore-Windenergie auf mindestens 30 Gigawatt bis 2035 auf mindestens 40 Gigawatt und bis 2045 auf mindestens 70 Gigawatt erhöht werden.
  • Die Ausschreibungsverfahren wurden weiter optimiert, um deren Effizienz und Transparenz zu steigern.
  • Es wurden Regelungen zu zentralen Voruntersuchungen von Flächen eingeführt. Dies erleichtert die Planung und Genehmigung von Projekten.
  • Die Koordination zwischen dem Ausbau der Offshore-Windparks und der notwendigen Netzinfrastruktur wurde verbessert.
  • Es wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um den Ausbau der Offshore-Windenergie mit dem Umwelt- und Naturschutz in Einklang zu bringen.

Verabschiedet wurde das 2. Gesetz zur Änderung am 20. Juli 2022, in Kraft tritt es am 1. Januar 2023.

Click zum BGBl. I 2022 S. 1325

Alle drei Gesetzen wollen den Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigen, und zwar umweltfreundlich und nachhaltig. Die Änderungen 2022 bauen auf den ersten Änderungen auf und setzen noch ambitioniertere Ziele.

Ende 2022 beträgt die Leistung etwa 8 Gigawatt (Quelle: Windenergie-Statistik Jahr 2022 der Deutsche Windguard). Man muss kein Rechengenie sein, um zu erkennen, dass dies von den letztlich geforderten 70 Gigawatt noch weit entfernt ist.

Ein Gesetz zur Windkraft an Land darf natürlich nicht fehlen:

Click zum Beitrag | Das Wind-an-Land-Gesetz: Steife Brise oder laues Lüftchen?