Höherer Anlegerschutz: Müssen Unternehmen Crowdfunding & Co. neu denken?

Webinar des BWE | 14. Juni 2021

40 neue Paragraphen. Wenn man sich nicht verzählt hat. Dafür fallen etliche weg. Wo? Im Anlegerschutzstärkungsgesetz, beschlossen am 20. Mai 2021. Der Name ist hier Programm: die Stärkung des Anlegerschutzes. Was müssen Unternehmen künftig beachten, wenn sie Bürger an ihren Projekten finanziell beteiligen wollen?

WAS BEINHALTET DIE NEUREGELUNG?

Sie ändert folgende Gesetze:

  • Vermögensanlagengesetz |VermAnlG
  • Kapitalanlagegesetzbuch | KAGB
  • Wertpapierprospektgesetz | WpPG
  • weitere Gesetze wie z.B. das Wertpapierhandelsgesetz | WpHG

Das AnlSchStG setzt das Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes des BMF und des BMJV vom 15. August 2018 um. Ziele sind insbesondere, Vermögensanlagen strenger zu regulieren, Transparenz zu erhöhen und die Kompetenzen der BaFin zu erweitern.

WAS BEINHALTET DAS WEBINAR DES BWE | Bundesverband WindEnergie?

Das neue Gesetz wirft Fragen auf, denen sich das Webinar widmet. Beispiele:

Was bedeutet das Gesetz im Einzelnen? Welche Änderungen kommen auf Genossenschaften, Kommanditbeteiligungen, Nachrangdarlehen oder Schwarmfinanzierungen zu? Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf Bürgerbeteiligungen bei Wind- und Photovoltaik-Projekten? Wird das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken, tatsächlich erreicht oder gibt es sogar Nachteile? Welche Hürden – bürokratische und finanzielle – sind bei Bürgerbeteiligungen zu überwinden?

Diese und weitere Fragen werden unter anderem durch folgende Referenten beantwortet:

Click zum Webinar

Click zum Bundestag | Gesetzgebungsverfahren

Click zum Bundestag | Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 31. März 2021

Click zum Beitrag vom 20. Mai 2021 | Das Recht des Schwächeren – Anlegerschutz in neuer Stärke