Fischadler siegt über Windrad?

OVG Greifswald | Beschluss vom 26. Juni 2024 - 5 KM 192/24

Rotor stopp!  – Hätte es geheißen, hätte der Artenschutz gesiegt. Doch nur weil ein Fischadler in der Nähe eines bestehenden Windparks Nestbau betrieb, mussten die Windräder nicht abgeschaltet werden, Tötungsrisiko hin oder her, entschied das Gericht in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Fall

Ein Fischadler hatte sich in der Nähe von drei Windenergieanlagen niedergelassen. Die Genehmigungsbehörde ordnete deshalb die saisonale Abschaltung an. Begründung: Artenschutz. Der eingelegte Widerspruch der Windparkbetreiberin blieb erfolglos, woraufhin diese Klage erhob.  

Was geht nun vor: Das Klima oder der Vogelschutz?

Die Entscheidung

Klimaschutz, lautet die Entscheidung des OVG Greifswald. Die nachträgliche Abschaltung einer Bestandsanlage sei nicht gerechtfertigt.

Das öffentliche Interesse am Klimaschutz und der Ausbau der erneuerbaren Energien überwiege das Interesse am Artenschutz.  Eine signifikante Steigerung des Tötungsrisikos erfordere Anhaltspunkte, dass durch den Betrieb einer Anlage dieses Risiko deutlich gesteigert werde. Es reicht nicht, wenn einzelne Exemplare durch Kollision zu Schaden kommen oder dass überhaupt Fischadler in der Nähe der Anlage angetroffen werden.

Soll nachträglich angeordnet werden, dass eine Anlage abgeschaltet wird, ist neben der neuen Situation – Ansiedlung des Adlers – dass sich auch beim Klimaschutz die Lage verändert hat. Es wäre kontraproduktiv, wenn Vorhabenträger einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt wären, dass Anlagen automatisch abgeschaltet werden müssen, wenn sich eine neue Spezies dort ansiedelt. Langfristige Investitionen in Windenergieanlagen und deren Beitrag zur Reduzierung der globalen Klimaerwärmung seien von größerer Bedeutung seien als die saisonale Abschaltung zum Schutz des Fischadlers.

Hätte der Vogel seine Adleraugen benutzt, hätte er die Windräder wahrgenommen und vielleicht überlegt, ob diese seine Nestbaupläne durchkreuzen könnten. Hätte er sich zusätzlich noch mit der regionalen Rechtsprechung auseinandergesetzt, wäre ihm bekannt gewesen, dass das OVG Greifswald dem Klimaschutz zugetan ist.

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Weder Kirche noch Fischadler sollen der Energiewende im Weg stehen. Das Nachsehen der einen, ist der Vorteil des anderen: Klimaschutz vor Denkmal- und auch vor Artenschutz. So sieht es das OVG Greifswald.