FISG sei Dank

#Wirecard. Betrug, Bilanzfälschung, Versagen von Kontrollgremien. Vorwürfe, die jüngst das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt, insbesondere bei Verbrauchern und Verbraucherschutzverbänden, erschüttert haben. Vertrauen zurückzugewinnen, ist nur eines der Ziele des FISG.

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Höherer Anlegerschutz: Müssen Unternehmen Crowdfunding & Co. neu denken?

40 neue Paragraphen. Wenn man sich nicht verzählt hat. Dafür fallen etliche weg. Wo? Im Anlegerschutzstärkungsgesetz, beschlossen am 20. Mai 2021. Der Name ist hier Programm: die Stärkung des Anlegerschutzes. Was müssen Unternehmen künftig beachten, wenn sie Bürger an ihren Projekten finanziell beteiligen wollen?

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Anlegerschutzstärkungsgesetz: Das Recht des Schwächeren

Den Anleger David vor den Goliaths des Finanzmarktes zu schützen, steht seit Jahren auf der Todo-Liste des Bundesgesetzgebers. #Anlegerschutz. Die Liste ist in einigen Punkten angegangen, in anderen nicht. Ein bislang offener Punkt, der nun erledigt ist: ein Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes | AnlSchStG. Was ist neu?

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Wer schweigt, sagt ja? – BGH urteilt über Banken-AGB

Wer den Mund hält, sagt, rein tatsächlich betrachtet, erst mal nichts und möchte damit auch meist nichts ausdrücken. Rechtlich kann Schweigen aber Zustimmung bedeuten. Bislang war es in AGB von Banken üblich, Klauseln zu verwenden, die die Zustimmung des Kunden fingieren, wenn dieser nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt widerspricht. Die bislang gängige Praxis soll künftig nicht mehr möglich sein. Sagt der BGH.

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Prämiensparverträge: Zinsanpassungsklauseln unter der Lupe

Anleger freuen sich, Banken auch? Die Bafin will Kreditinstitute in die Pflicht nehmen: Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren, ist nur eins von mehreren Todos.

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Haftung ohne Grenzen für Gründungsgesellschafter?

Gründen ist in. Mittlerweile scheint es zum CV zu gehören wie bis zum 8. September 2022 die Queen zu Großbritannien. Da kann es nicht schaden, sich auch mit einem Risiko der Gründung zu beschäftigen: der Haftung. Wen fragen Gründer da am besten? Den BGH. Denn der hat sich mit der Haftung für vorvertragliche Aufklärungsmängel beschäftigt.

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Grenzenlos dank EU-Pass – Europaweite Zulassung als Crowdfunding-Dienstleister

Die Masse macht’s. Und wenn die Masse mitmacht, auch nur mit kleinen Beiträgen, kann ganz schön was zusammenkommen. Crowdfunding ist deshalb immer beliebter, bei Anlegern und Emittenten. Der zwischen den beiden stehende Plattform-Betreiber soll künftig die Möglichkeit bekommen, mit nur einer Genehmigung EU-weit tätig zu sein.

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Das Aus für den Widerrufsjoker: Regierung beschließt Änderung bei Verbraucherkrediten

Schutz dem Schwächeren! Darüber sind sich die für Recht und Gesetz Verantwortlichen auf EU- und Bundesebene seit Langem einig. Konkret soll der Verbraucher bei Verbraucherkrediten geschützt werden. Wie, erfahren Sie hier.

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Vorzeitige Rückzahlung von Verbraucherkrediten: Auf wessen Kosten geht sie?

501 steht nicht nur für ein Jeansmodell mit Kultstatus. Die Norm Nr. 501 im BGB regelt die Rechtsfolgen bei vorzeitiger Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens oder bei dessen Kündigung. Klingt erstmal wenig spannend. Interessant dürften aber EuGH-Rechtsprechung vom 11. September 2019 und die hiesige Gesetzgebung sein, für Banken und für Kunden.

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Schluss mit dem Hin und Her in der Widerrufsinformation: Der Kaskadenverweis fliegt raus

Alles auf einen Blick. So das Ziel. Wo? In der Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge. Alle Pflichtangaben müssen drin sein, dort und nirgends sonst; kein Springen mehr vom einen ins andere ins wieder andere Gesetz. Das entsprechende Muster einer Widerrufsinformation soll an die Rechtsprechung des EuGH angepasst werden.

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