Vorzeitige Rückzahlung von Verbraucherkrediten: Auf wessen Kosten geht sie?

501 steht nicht nur für ein Jeansmodell mit Kultstatus. Die Norm Nr. 501 im BGB regelt die Rechtsfolgen bei vorzeitiger Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens oder bei dessen Kündigung. Klingt erstmal wenig spannend. Interessant dürften aber EuGH-Rechtsprechung vom 11. September 2019 und die hiesige Gesetzgebung sein, für Banken und für Kunden.

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