Meckern überflüssig: Bankkunde kann Kontoführungsentgelt zurückfordern

Leider nein. – Nur weil ein Kunde sein Girokonto nutzt, heißt das nicht, dass er geänderte Nutzungsbedingungen abnickt. Zustimmungsfiktionsklauseln von Banken und Sparkassen sind nach gefestigter BGH-Rechtsprechung nichtig. Doch wie lange können Kunden Entgelt für Kontoführung zurückfordern, das sie auf Basis solcher Klauseln widerspruchslos bezahlt haben?

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