99 Jahre Ruhe? BGH zu Kündigung & Co. bei Prämiensparverträgen

Dauerbrenner Prämiensparverträge. Ob Zinsanpassung, Referenzzins oder Verjährung: Anlässe, zu klagen, finden Sparer gern. Der BGH hatte nun Gelegenheit, zu diversen Punkten Stellung zu nehmen.  

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Endlich Klarheit bei Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

Mut zur Lücke? Was für manchen Schüler gängige Lernmethode, ist im Rechtsverkehr nicht immer hilfreich. Schon lange steht fest: Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen sind nichtig. Doch was gilt, wenn eine entscheidende Klausel zur Zinsanpassung nicht zählt? Wie ist die Lücke zu schließen? Die Unklarheit, wie der Referenzzins zu bestimmen ist, hat nun ein Ende.

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Save the Date: Bald Klarheit bei Referenzzins für Prämiensparverträge?

Null und nichtig! So das jahrelange Urteil des BGH zur Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen. Auch klar: Für die Bestimmung der Zinsen ist ein Referenzzins heranzuziehen. Doch dazu, wie dieser zu bestimmen ist, schwieg Karlsruhe lange. Dies ändert sich wohl am 9. Juli 2024.

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Ring frei: Streit bei Prämiensparverträgen geht in eine neue Runde

Heute 2 %, morgen 2,5 % und übermorgen 1 % – Zinsanpassungsklauseln ganz nach Gusto der Bank? Wirksam oder nicht. Will wieder jemand wissen und wieder bestätigt der BGH seine Rechtsprechung.

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Prämiensparverträge: Zinsanpassungsklauseln unter der Lupe

Anleger freuen sich, Banken auch? Die Bafin will Kreditinstitute in die Pflicht nehmen: Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren, ist nur eins von mehreren Todos.

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