Ich kann nicht klagen! – Verbandsklagen im Zivilprozess

„Heute nur für Stammgäste.“ – Der wohl fieseste Satz eines Türstehers. Ob das OLG Frankfurt am Main bei seiner Entscheidung, die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. abblitzen zu lassen, die Einlasssituation eines hippen Clubs vor Augen hatte? Ist nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass die Richter die Klage des Vereins im ZPO-Musterfeststellungsverfahren als unzulässig abwiesen. Und das aus einem simplen Grund.

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