Das Aus für den Widerrufsjoker: Regierung beschließt Änderung bei Verbraucherkrediten

Schutz dem Schwächeren! Darüber sind sich die für Recht und Gesetz Verantwortlichen auf EU- und Bundesebene seit Langem einig. Konkret soll der Verbraucher bei Verbraucherkrediten geschützt werden. Wie, erfahren Sie hier.

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Schluss mit dem Hin und Her in der Widerrufsinformation: Der Kaskadenverweis fliegt raus

Alles auf einen Blick. So das Ziel. Wo? In der Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge. Alle Pflichtangaben müssen drin sein, dort und nirgends sonst; kein Springen mehr vom einen ins andere ins wieder andere Gesetz. Das entsprechende Muster einer Widerrufsinformation soll an die Rechtsprechung des EuGH angepasst werden.

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