Ich war’s! – Wer vor dem Strafrichter gesteht, muss auch zivilrechtlich blechen?

Geständnisse haben Vorteile: Im Strafrecht kann die Justiz die weitere Beweissuche lassen und der Gestehende auf eine niedrigere Strafe hoffen. Kompliziert wird’s, wenn es sich der Angeklagte anders überlegt und das Geständnis widerruft. Noch komplizierter wird es, wenn der Angeklagte bereits auf Basis des Geständnisses zur Strafe XY verurteilt wurde, es ein weiteres – zivilrechtliches – Verfahren gegen den nun Verurteilten gibt und dieser das Geständnis aus dem Strafprozess im Zivilprozess widerruft. Wie soll das Zivilgericht damit umgehen?

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