Upgrade für Bürgerenergiegesellschaften: mehr Teilhabe, weniger Bürokratie

50 Freunde, 75 % Stimmrechte, 0 Ausschreibungen: Willkommen im neuen EEG. Der Gesetzgeber hat die Bürgerenergie gestärkt und lokalen Akteuren neue Privilegien eingeräumt. In Kraft treten die meisten der Änderungen am 1. Januar 2023. Was bedeutet das EEG 2023 konkret für Bürgerenergiegesellschaften im Wind- oder Solarbereich?

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