Wer schweigt, sagt ja? – BGH urteilt über Banken-AGB

Wer den Mund hält, sagt, rein tatsächlich betrachtet, erst mal nichts und möchte damit auch meist nichts ausdrücken. Rechtlich kann Schweigen aber Zustimmung bedeuten. Bislang war es in AGB von Banken üblich, Klauseln zu verwenden, die die Zustimmung des Kunden fingieren, wenn dieser nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt widerspricht. Die bislang gängige Praxis soll künftig nicht mehr möglich sein. Sagt der BGH.

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