Zustimmung zu AGB per Schweigen? Geht nicht, wissen Banken längst

Stilles Einverständnis von Kunden bei Entgeltänderungen ist Vergangenheit. Der BGH hat erneut klare Grenzen gezogen und zum Beginn der Verjährungsfrist Stellung genommen.

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Meckern überflüssig: Bankkunde kann Kontoführungsentgelt zurückfordern

Leider nein. – Nur weil ein Kunde sein Girokonto nutzt, heißt das nicht, dass er geänderte Nutzungsbedingungen abnickt. Zustimmungsfiktionsklauseln von Banken und Sparkassen sind nach gefestigter BGH-Rechtsprechung nichtig. Doch wie lange können Kunden Entgelt für Kontoführung zurückfordern, das sie auf Basis solcher Klauseln widerspruchslos bezahlt haben?

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Ich will mein Geld! Wie lange kann Kontoführungsentgelt zurückgefordert werden?

Habe ich ja gesagt? – Die Frage stellten sich vielleicht Bankkunden beim Anblick von Abbuchungen: Betrag X Kontoführungsentgelt. Nein, sie haben nicht ja gesagt, jedenfalls nicht ausdrücklich. Begründung der Bank für die Abbuchungen: Zustimmungsklausel. Rückforderungsansprüche wurden deshalb abgelehnt, mit der weiteren Begründung, die Ansprüche seien verjährt. Ob dem so ist, wird der BGH hoffentlich entscheiden.

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Wer schweigt, sagt ja? – BGH urteilt über Banken-AGB

Wer den Mund hält, sagt, rein tatsächlich betrachtet, erst mal nichts und möchte damit auch meist nichts ausdrücken. Rechtlich kann Schweigen aber Zustimmung bedeuten. Bislang war es in AGB von Banken üblich, Klauseln zu verwenden, die die Zustimmung des Kunden fingieren, wenn dieser nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt widerspricht. Die bislang gängige Praxis soll künftig nicht mehr möglich sein. Sagt der BGH.

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