Dick oder dünn: Prospekte und Informationsblätter bei Emissionen

Die Katze im Sack zu kaufen, ist nicht jedermanns Sache. Wer Geld in Wertpapiere oder Vermögensanlagen investiert, möchte wissen, wem er wofür Geld gibt. Emittenten müssen daher den Kapitalmarkt informieren: per Prospekt und/oder ein Informationsblatt.

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Emissionen von Vermögensanlagen und Wertpapieren

Wer Überraschungen liebt, kauft eine Mystery Box. Was bei Süßigkeitenfans für Nervenkitzel sorgt, ist bei Investments weniger beliebt: Nicht zu wissen, was man kauft. Damit sachgerechte Anlageentscheidungen möglich sind, müssen Emittenten den Kapitalmarkt informieren – grundsätzlich mit einem Prospekt.

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Emissionen im Wertpapierrecht: Wertpapierprospekt oder WIB?

Dicker Schinken oder Kompaktinfo? Wer Wertpapiere am Kapitalmarkt platzieren möchte, muss im Vorfeld Veröffentlichungspflichten beachten. Je nach Volumen der Emission und Kategorie potentieller Anleger – institutionell oder privat – kommen unterschiedliche Anlegerinformationen in Betracht: Wertpapierprospekt oder Wertpapier-Informationsblatt (WIB). Wann ist was nötig?

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