Wenn Private Placements öffentlich werden: Prospektpflicht nach VermAnlG

Nur für ausgewählte Kunden – typisch für Private Placements. Handelt es sich beim angebotenen Finanzinstrument um eine Vermögensanlage, stellt sich die Frage: Ist ein Prospekt nötig oder nicht?

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Dick oder dünn: Prospekte und Informationsblätter bei Emissionen

Die Katze im Sack zu kaufen, ist nicht jedermanns Sache. Wer Geld in Wertpapiere oder Vermögensanlagen investiert, möchte wissen, wem er wofür Geld gibt. Emittenten müssen daher den Kapitalmarkt informieren: per Prospekt und/oder ein Informationsblatt.

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Emissionen von Vermögensanlagen und Wertpapieren

Wer Überraschungen liebt, kauft eine Mystery Box. Was bei Süßigkeitenfans für Nervenkitzel sorgt, ist bei Investments weniger beliebt: Nicht zu wissen, was man kauft. Damit sachgerechte Anlageentscheidungen möglich sind, müssen Emittenten den Kapitalmarkt informieren – grundsätzlich mit einem Prospekt.

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Emissionen von Vermögensanlagen: Prospekt und / oder VIB?

Dick und dünn gleichzeitig? Geht. Bei Vermögensanlagen ist – anders als im Wertpapierrecht, wo es entweder / oder heißt – zusätzlich zum dicken Verkaufsprospekt ein kompaktes VIB zu veröffentlichen. Dünn allein, sprich nur VIB, geht aber auch. Was ist wann der Fall?

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Vermögensanlagen: Update der BaFin zu Blindpools

Keiner weiß, was drin ist und der Blindpool wird zur Überraschung? Gut ein Jahr gibt es das Anlegerschutzstärkungsgesetz. Wesentliche Neuheit: das grundsätzliche Verbot von (Semi-)Blindpools bei Vermögensanlagen. Was bedeutet das konkret? Ein BaFin-Merkblatt gibt Aufschluss.

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