Namensgebung bei nachhaltigen Fonds: Bald einheitliche Vorgaben in der EU?

Wer hinter der grünen Minna eine Dame vermutet, die im Dirndl auf einem Wochenmarkt Kräuter verkauft, irrt. Kenner wissen, dass damit seit dem 19. Jahrhundert liebevoll ein Gefangenentransport gemeint ist. Fazit: Ein Name kann für Missverständnisse sorgen. Um Investoren in der EU davor zu schützen, möchte die Oberste Europäische Finanzaufsichtsbehörde ESMA Leitlinien für Namen von ESG-Fonds ins Leben rufen. Nur wer nachhaltig, grün oder sozial investiert, darf sich nachhaltig, grün oder sozial nennen.

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EU-Prospektverordnung: Klarheit bei ESG-Angaben

Transparenz und Offenheit beim Thema Nachhaltigkeit. So will es die EU-Gesetzgebung in diversen Verordnungen. Doch was genau müssen Unternehmen in Wertpapier-Prospekten veröffentlichen? Eine Erklärung der ESMA gibt Aufschluss.

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