Alte Wasserkraftanlagen in neuen Gewässern: Umwelthaftung von Anlagenbetreibern

Läuft wie geschmiert? – Nicht unbedingt. Selbst wenn eine Wasserkraftanlage vor Umsetzung der Umweltrichtlinie in Betrieb genommen wurde, müssen Anlagenbetreiber ggf. für Umweltschäden geradestehen. Der Einwand Vor meiner Zeit! zählt nicht.

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