Bestechend ehrlich: BGH verlangt Prospektangaben zu „speed money“

Wer legal baut, wartet länger, zumindest in Indien, heißt es. Der BGH hat entschieden: Wenn Baugenehmigungen ohne Schmiergeldzahlungen nur mit extremen Verzögerungen zu bekommen sind, muss ein Verkaufsprospekt darüber aufklären. Der Beschluss vom 19. Mai 2026 (XI ZB 12/22) zu einem Indien-Immobilienfonds schärft die Anforderungen an die Risikodarstellung bei Auslandsprojekten. Er enthält daneben wichtige Aussagen zur Prospekthaftung von Altgesellschaftern mit Vertriebsverantwortung.

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