Beteiligung per Gesetz für Bürger an Windkraft- und Solaranlagen bald auch in Bayern?
Was andere können, können wir auch? Ob sich Bayerns Führungsriege an den Gesetzesprojekten in Meck-Pomm, Brandenburg, NRW, Thüringen, Saarland, Sachsen oder Niedersachsen orientiert hat, wissen nur Insider. Fest steht: Anwohner und Kommunen sollen vom Ausbau erneuerbarer Energien finanziell profitieren – durch ein Beteiligungsgesetz für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Nachhaltige Fonds in der EU: Jetzt herrscht Einheitlichkeit bei der Namensgebung
Welcher Fonds darf sich nachhaltig, grün oder sozial nennen? Leitlinien für Fondsnamen mit ESG- oder Nachhaltigkeitsbezug geben seit 14. Mai 2024 Aufschluss. Was ist erlaubt, was nicht?
Hinz und Kunz als Geschäftsleiter nach KAGB: Was sind die Anforderungen?
Die BaFin gibt, die BaFin nimmt. Sie erteilt Erlaubnisse nach KAGB, wenn Hinz und Kunz zuverlässig und mehr sind. Sind sie’s nicht mehr, ist eine Erlaubnis auch schnell wieder weg. Welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen Geschäftsleiter erfüllen müssen, ergibt sich aus einem neuen Merkblatt der BaFin, das ab 1. August 2024 bisherige Verlautbarungen ablöst.
Endlich Klarheit bei Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen
Mut zur Lücke? Was für manchen Schüler gängige Lernmethode, ist im Rechtsverkehr nicht immer hilfreich. Schon lange steht fest: Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen sind nichtig. Doch was gilt, wenn eine entscheidende Klausel zur Zinsanpassung nicht zählt? Wie ist die Lücke zu schließen? Die Unklarheit, wie der Referenzzins zu bestimmen ist, hat nun ein Ende.
Save the Date: Bald Klarheit bei Referenzzins für Prämiensparverträge?
Null und nichtig! So das jahrelange Urteil des BGH zur Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen. Auch klar: Für die Bestimmung der Zinsen ist ein Referenzzins heranzuziehen. Doch dazu, wie dieser zu bestimmen ist, schwieg Karlsruhe lange. Dies ändert sich wohl am 9. Juli 2024.
Frag einen Anwalt und du bekommst zur Antwort einen Namen. Jedenfalls dann, wenn für das Handelsblatt die „Best Lawyers“ veröffentlicht werden. Und ein Name bei den besten Anwälten im Bereich Konfliktlösung lautet erneut Dr. Ferdinand Unzicker.
Kredit mal anders: Muss Bank zusätzlich zur Darlehensvaluta auch noch Zinsen zahlen?
Darlehensnehmer kassiert doppelt: Bank zahlt zunächst die Darlehensvaluta und on top auch noch die Zinsen, sog. „Negativzinsen“. Nämlich dann, wenn es eine Vereinbarung und die Zinsentwicklung hergeben. Klingt komisch, wenn man sich den Normalfall des Darlehens vor Augen führt. Ist auch rechtlich nicht haltbar, hat der XI. Zivilsenat bei Schuldscheindarlehen entschieden.
Verkaufsprospekt für einen Containerschiffsfonds: Welche Angaben sind nötig?
Ist ein Prospekt falsch, weil „aussagekräftige“ Orderbuchzahlen fehlen, anhand derer sich das künftige Wachstum u.a. von Containerstellplätzen ablesen lassen?
Angenommen, ein Verkaufsprospekt ist aus diversen Gründen falsch. Haften Gründungsgesellschafter gegenüber Anlegern nach allgemein zivilrechtlicher Prospekthaftung?
BaFin erklärt: Zielmarkt in Verkaufsprospekt und VIB nach dem VermAnlG
Dich mein ich! – An welche Anlegergruppe richten sich Vermögensanlagen in den gesetzlich vorgeschriebene Emissionsunterlagen? Ein Auslegungsschreiben der BaFin aus 2018 gibt Aufschluss. Vor rund sechs Jahren veröffentlicht, auch heute aktuell.
Was andere können, können wir auch? Ob sich Bayerns Führungsriege an den Gesetzesprojekten in Meck-Pomm, Brandenburg, NRW, Thüringen, Saarland, Sachsen oder Niedersachsen orientiert hat, wissen nur Insider. Fest steht: Anwohner und Kommunen sollen vom Ausbau erneuerbarer Energien finanziell profitieren - durch ein Beteiligungsgesetz für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
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Welcher Fonds darf sich nachhaltig, grün oder sozial nennen? Leitlinien für Fondsnamen mit ESG- oder Nachhaltigkeitsbezug geben seit 14. Mai 2024 Aufschluss. Was ist erlaubt, was nicht?
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Die BaFin gibt, die BaFin nimmt. Sie erteilt Erlaubnisse nach KAGB, wenn Hinz und Kunz zuverlässig und mehr sind. Sind sie’s nicht mehr, ist eine Erlaubnis auch schnell wieder weg. Welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen Geschäftsleiter erfüllen müssen, ergibt sich aus einem neuen Merkblatt der BaFin, das ab 1. August 2024 bisherige Verlautbarungen ablöst.
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Mut zur Lücke? Was für manchen Schüler gängige Lernmethode, ist im Rechtsverkehr nicht immer hilfreich. Schon lange steht fest: Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen sind nichtig. Doch was gilt, wenn eine entscheidende Klausel zur Zinsanpassung nicht zählt? Wie ist die Lücke zu schließen? Die Unklarheit, wie der Referenzzins zu bestimmen ist, hat nun ein Ende.
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Null und nichtig! So das jahrelange Urteil des BGH zur Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen. Auch klar: Für die Bestimmung der Zinsen ist ein Referenzzins heranzuziehen. Doch dazu, wie dieser zu bestimmen ist, schwieg Karlsruhe lange. Dies ändert sich wohl am 9. Juli 2024.
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Darlehensnehmer kassiert doppelt: Bank zahlt zunächst die Darlehensvaluta und on top auch noch die Zinsen, sog. „Negativzinsen“. Nämlich dann, wenn es eine Vereinbarung und die Zinsentwicklung hergeben. Klingt komisch, wenn man sich den Normalfall des Darlehens vor Augen führt. Ist auch rechtlich nicht haltbar, hat der XI. Zivilsenat bei Schuldscheindarlehen entschieden.
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Ist ein Prospekt falsch, weil „aussagekräftige“ Orderbuchzahlen fehlen, anhand derer sich das künftige Wachstum u.a. von Containerstellplätzen ablesen lassen?
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Angenommen, ein Verkaufsprospekt ist aus diversen Gründen falsch. Haften Gründungsgesellschafter gegenüber Anlegern nach allgemein zivilrechtlicher Prospekthaftung?
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Dich mein ich! – An welche Anlegergruppe richten sich Vermögensanlagen in den gesetzlich vorgeschriebene Emissionsunterlagen? Ein Auslegungsschreiben der BaFin aus 2018 gibt Aufschluss. Vor rund sechs Jahren veröffentlicht, auch heute aktuell.
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Wer Mädchen vom Zehn-Meter-Brett schubst, kann es wahrscheinlich nicht. Paul, der Bademeister und Mädchen-Schubser, scheint als Aufsichtsorgan daher nicht geeignet. Welche Kriterien die BaFin fordert, ergibt sich aus dem Merkblatt.
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Wirecard. Seit Jahren Synonym für einen Finanzskandal, der nicht nur Staub aufgewirbelt, sondern auch Schäden in Milliardenhöhe angerichtet hat. Aktionäre forderten Ersatz, und zwar von der höchsten Finanzaufsichtsbehörde. Ohne Erfolg.
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Raider wurde zu Twix - klingt einfach besser. Es ist kein Marketing-Geheimnis: ein Name kann Erwartungen wecken. Um Investoren vor Missverständnissen zu schützen, möchte die Oberste Europäische Finanzaufsichtsbehörde ESMA Leitlinien für Namen von ESG-Fonds ins Leben rufen. Nur wer nachhaltig, grün oder sozial investiert, darf sich nachhaltig, grün oder sozial nennen.
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Unser Finanzwesen soll nachhaltig werden! – so wollen es u.a. Taxonomie- und Offenlegungsverordnung. Schlagwörter: Co2-arm, Umweltziele, Green-Washing. Wann sind Investitionen nachhaltig? Drei Erklärungen der ESMA sollen Aufschluss geben.
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Ein schweigender Verbraucher nickt nicht die Erhöhung von Entgelt ab - so ein Urteil des BGH vom April 2021. Beantwortet wurde die Frage, ob Zustimmungsklauseln wirksam sind: nein. Entgelte, die Banken auf Grundlage solch unwirksamer Klauseln erhalten haben, können zurückgefordert werden. Im hiesigen Verfahren ging es darum, wann die Verjährung dieser Ansprüche zu laufen beginnt. Wegen Rücknahme der Revision wurde der Verhandlungstermin aber aufgehoben.
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Ungehemmt verjährt. Dies Schicksal hätte beinahe einen Schadensersatzanspruch ereilt, wäre er nicht rechtzeitig eingeklagt worden. Glück gehabt, Kläger. Doch hinsichtlich welcher Ansprüche läuft die Verjährung erstmal nicht weiter, wenn Schadensersatz wegen Pflichtverletzung eines Beratungsvertrags gefordert wird? Hü sagt das OLG Frankfurt a.M., hott der BGH.
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Neues Spiel, neues Glück für klagende Anleger? Leider kein Glück, denn wieder heißt es: keine Prospekthaftung der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft. Bei schriftlicher Aufklärung anhand eines Prospekts verdrängt Spezialgesetz allgemeine Regeln. War so, ist so und wie dies begründet wird, führt der BGH aus.
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Transparenz und Offenheit beim Thema Nachhaltigkeit. So will es die EU-Gesetzgebung in diversen Verordnungen. Doch was genau müssen Unternehmen in Wertpapier-Prospekten veröffentlichen? Eine Erklärung der ESMA gibt Aufschluss.
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Die zwei sind sich selten grün. – So der Eindruck, wenn man die Rechtsprechung des II. und des XI. Zivilsenats der letzten Jahre verfolgt hat. Der eine anlegerfreundlich, der andere nicht. Umso erstaunlicher, dass die zwei nun in einer Frage der Prospekthaftung einen Kompromiss gefunden haben. Wie sieht der aus?
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Zum vierten Mal in Folge führt der Weg zu uns: #bestlawyers. Das Handelsblatt hat Antworten auf die Fragen: Wer sind die Besten ihrer Disziplin?
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Die gute Nachricht: die Verfahren gehen weiter. Denn der BGH hat Revisionen zugelassen. In diesen geht es um die Frage der Haftung von Gründungsgesellschaftern einer Gesellschaft, die Immobilienfonds für den US-Markt emittierten. Die schlechte Nachricht: Wer auf Antworten gehofft hat, muss warten.
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Heute 2 %, morgen 2,5 % und übermorgen 1 % - Zinsanpassungsklauseln ganz nach Gusto der Bank? Wirksam oder nicht. Will wieder jemand wissen und wieder bestätigt der BGH seine Rechtsprechung.
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2050. Bis dahin soll das Ziel erreicht sein. Maßnahmen, ob weltweit oder europäisch, gibt es viele: Pariser Klimaschutzabkommen, europäischer Green Deal inkl. Fit for 55. Welchen Beitrag sollen die EU-Verordnungen zu Taxonomie und Offenlegung dabei leisten?
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Waldeigentümer lachen sich einen Ast. Zumindest in Thüringen. Dort war es bislang gesetzlich verboten, Waldflächen für Windenergie zu nutzen. Urteil der Obersten Verfassungsrichter: nichtig!
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Investmentvermögen - Oberbegriff sämtlicher Investmentfonds des KAGB. Das Gesetz vereinheitlicht die Standards zur Verwaltung von Investmentvermögen, offenen wie geschlossenen, unabhängig von der Rechtsform.
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Dick und dünn gleichzeitig? Geht. Bei Vermögensanlagen ist – anders als im Wertpapierrecht, wo es entweder / oder heißt – zusätzlich zum dicken Verkaufsprospekt ein kompaktes VIB zu veröffentlichen. Dünn allein, sprich nur VIB, geht aber auch. Was ist wann der Fall?
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Gegenwind aus der Bevölkerung, fehlende Flächen, Formalismus. Gründe, die den Ausbau erneuerbarer Energien bremsen können. An Grund #2 – fehlende Flächen – soll sich etwas ändern, und zwar bald. Denn ab dem 1. Februar 2023 gilt das Wind-an-Land-Gesetz. Sein Ziel: mehr Platz für Windkraft.
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Keiner weiß, was drin ist und der Blindpool wird zur Überraschung? Gut ein Jahr gibt es das Anlegerschutzstärkungsgesetz. Wesentliche Neuheit: das grundsätzliche Verbot von (Semi-)Blindpools bei Vermögensanlagen. Was bedeutet das konkret? Ein BaFin-Merkblatt gibt Aufschluss.
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Windkraft ja, aber bitte woanders – mag der eine oder die andere denken, wenn sie anstatt ins erholsame Grün auf rotierende Windräder blicken. Um die Akzeptanz zu steigern, hat Mecklenburg-Vorpommern als bisher einziges Bundesland ein Pilotprojekt gestartet: Unternehmen müssen Nachbarn finanziell an den Windparks beteiligen. Ein Projektträger wollte dies nicht und klagte bis zum Bundesverfassungsgericht.
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Klimawandel, Knappheit von Ressourcen, Krieg. Die Energiewende als Baustein auf dem Weg zur Nachhaltigkeit ist eine Herausforderung. Gefragt sind Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Im Fokus des diesjährigen Sachwerte-Kolloquiums: Welchen Beitrag können Privatleute mit Investitionen in Sachwerte zur Energiewende leisten? Vorträge und Diskussionsrunden von und mit Experten.
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Dicker Schinken oder Kompaktinfo? Wer Wertpapiere am Kapitalmarkt platzieren möchte, muss im Vorfeld Veröffentlichungspflichten beachten. Je nach Volumen der Emission und Kategorie potentieller Anleger - institutionell oder privat - kommen unterschiedliche Anlegerinformationen in Betracht: Wertpapierprospekt oder Wertpapier-Informationsblatt (WIB). Wann ist was nötig?
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Von A bis V ist alles dabei: Anbieter bis Vertriebsintermediär, besonders deren Pflichten. Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Vertrieb von Finanzinstrumenten? Was die zivil- und aufsichtsrechtlichen Aspekte? Wie sieht es mit der Haftung aus? Wer die Antworten wissen will, meldet sich am besten gleich an.
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Mit Prognosen ist es ja immer so eine Sache: Mal stimmen sie, mal stimmen sie nicht. Das liegt in der Natur der Sache, denn hellsehen kann schließlich keiner. Noch komplizierter sind Prognosen bei einem Blindpool: Denn dort stehen im Zeitpunkt X weder Branche noch das konkrete Anlageobjekt fest. Publizitätspflichten gibt es trotzdem. Wie also sind Renditeprognosen bei Blindpools in Verkaufsprospekten darzustellen?
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"Heute nur für Stammgäste." - Der wohl fieseste Satz eines Türstehers. Ob das OLG Frankfurt am Main bei seiner Entscheidung, die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. abblitzen zu lassen, die Einlasssituation eines hippen Clubs vor Augen hatte? Ist nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass die Richter die Klage des Vereins im ZPO-Musterfeststellungsverfahren als unzulässig abwiesen. Und das aus einem simplen Grund.
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Du schon. - Du schon. - Du nicht. - Wer darf klagen? Jeder Investor oder nur ein ausgewählter Kreis? Im Klartext: Nur Kleinanleger oder auch qualifizierte Anleger, wenn beide Gruppen Aktien zeichnen durften, der Prospekt aber nur für die Kleinanleger veröffentlicht wurde.
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Mega Investment! Unbedingt kaufen! Wer nicht zugreift, ist selbst schuld! - Vielleicht haben Sie dies oder Ähnliches schon gelesen oder auch mal selbst einen Finanztipp gegeben. Vorsicht! Ohne sich dessen bewusst zu sein, gelten schwupps gesetzliche Vorgaben. Welche, verrät die ESMA.
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Geständnisse haben Vorteile: Im Strafrecht kann die Justiz die weitere Beweissuche lassen und der Gestehende auf eine niedrigere Strafe hoffen. Kompliziert wird's, wenn es sich der Angeklagte anders überlegt und das Geständnis widerruft. Noch komplizierter wird es, wenn der Angeklagte bereits auf Basis des Geständnisses zur Strafe XY verurteilt wurde, es ein weiteres - zivilrechtliches - Verfahren gegen den nun Verurteilten gibt und dieser das Geständnis aus dem Strafprozess im Zivilprozess widerruft. Wie soll das Zivilgericht damit umgehen?
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"Veröffentlichen?" - Ja! Einmal geclickt und - zack - lesen zig Menschen schlechte Nachrichten über Ihr Unternehmen. Weil sie über den BaFin-Newsletter mehrfach täglich über Tagesgeschäft der obersten Finanzaufsichtsbehörde auf dem Laufenden gehalten werden.
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Wie der eine Tropfen das Fass zum Überlaufen bringen kann, ist es der eine Anleger: Der 150. gibt hier den Ausschlag. Wofür, sagt der EFTA-Court.
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#Wirecard. Betrug, Bilanzfälschung, Versagen von Kontrollgremien. Vorwürfe, die jüngst das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt, insbesondere bei Verbrauchern und Verbraucherschutzverbänden, erschüttert haben. Vertrauen zurückzugewinnen, ist nur eines der Ziele des FISG.
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Wer sind die besten Anwälte und Kanzleien Deutschlands? Das hat sich auch 2021 das Handelsblatt gefragt. Wie schon im Vorjahr lautet eine der Antworten: Unser Partner Dr. Ferdinand Unzicker.
Auch dieses Jahr bietet das Handelsblatt in seinem Best-Lawyers-Ranking wieder eine Übersicht über
Kanzlei des Jahres
Anwalt des Jahres
Beste Anwälte
Anwälte der Zukunft
Und wer befindet sich - wie schon im Vorjahr - unter den besten Anwälten Deutschlands #Konfliktlösung? Unser Partner Dr. Ferdinand Unzicker.
Eine schöne Auszeichnung. Denn streiten kann jeder. Dem Gegenüber wüste Beschimpfungen an den Kopf werfen, ob in Schriftsätzen oder direkt im Gerichtsaal – kein Problem. Hauptsache, ich habe recht und der andere nicht. Eine Situation hochzuschaukeln bis zur Eskalation, ist oft leicht.
Konflikte lösen kann nicht jeder. Dafür braucht es Einfühlungsvermögen, die Fähigkeit, sachlich zu bleiben und sich aufs Wesentliche zu konzentrieren. Wie in einer Schachpartie. Wer sich provozieren lässt und irrational wird, verliert. Unser Partner Dr. Ferdinand Unzicker kann das. Konflikte lösen. Ist schlauer.
Click zum Handelsblatt | Best Lawyers 2021
40 neue Paragraphen. Wenn man sich nicht verzählt hat. Dafür fallen etliche weg. Wo? Im Anlegerschutzstärkungsgesetz, beschlossen am 20. Mai 2021. Der Name ist hier Programm: die Stärkung des Anlegerschutzes. Was müssen Unternehmen künftig beachten, wenn sie Bürger an ihren Projekten finanziell beteiligen wollen?
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Den Anleger David vor den Goliaths des Finanzmarktes zu schützen, steht seit Jahren auf der Todo-Liste des Bundesgesetzgebers. #Anlegerschutz. Die Liste ist in einigen Punkten angegangen, in anderen nicht. Ein bislang offener Punkt, der nun erledigt ist: ein Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes | AnlSchStG. Was ist neu?
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Wer den Mund hält, sagt, rein tatsächlich betrachtet, erst mal nichts und möchte damit auch meist nichts ausdrücken. Rechtlich kann Schweigen aber Zustimmung bedeuten. Bislang war es in AGB von Banken üblich, Klauseln zu verwenden, die die Zustimmung des Kunden fingieren, wenn dieser nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt widerspricht. Die bislang gängige Praxis soll künftig nicht mehr möglich sein. Sagt der BGH.
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Anleger freuen sich, Banken auch? Die Bafin will Kreditinstitute in die Pflicht nehmen: Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren, ist nur eins von mehreren Todos.
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Gründen ist in. Mittlerweile scheint es zum CV zu gehören wie bis zum 8. September 2022 die Queen zu Großbritannien. Da kann es nicht schaden, sich auch mit einem Risiko der Gründung zu beschäftigen: der Haftung. Wen fragen Gründer da am besten? Den BGH. Denn der hat sich mit der Haftung für vorvertragliche Aufklärungsmängel beschäftigt.
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Die Masse macht's. Und wenn die Masse mitmacht, auch nur mit kleinen Beiträgen, kann ganz schön was zusammenkommen. Crowdfunding ist deshalb immer beliebter, bei Anlegern und Emittenten. Der zwischen den beiden stehende Plattform-Betreiber soll künftig die Möglichkeit bekommen, mit nur einer Genehmigung EU-weit tätig zu sein.
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Der Schwächere verdient Schutz. Darüber sind sich die für Recht und Gesetz Verantwortlichen auf EU- und Bundesebene seit Langem einig. Konkret soll der Verbraucher bei Verbraucherkrediten geschützt werden. Wie, erfahren Sie hier.
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Wer sind die besten Anwälte und Kanzleien Deutschlands 2020? So lautet die jährliche Best Lawyers-Frage des Handelsblatts. Und eine Antwort führt in unsere Kanzlei.
Das Handelsblatt bietet in seinem Best-Lawyers Ranking 2020 wieder eine Übersicht über
Kanzlei des Jahres
Anwalt des Jahres
Beste Anwälte
in diversen Rechtsgebieten. Unter den besten Anwälten im Bereich Konfliktlösung befindet sich? Unser Partner Dr. Ferdinand Unzicker. Herzlichen Dank!
Anwälte können streiten. Auch bis die Fetzen fliegen? Na klar! Nicht selten sind neben Mandanten gleich auch noch ihre rechtlichen Vertreter, on top das Gericht auf Krawall gebürstet. Wer gegen wen, einer gegen alle, jeder gegen jeden.
Kein Wunder. Denn wer zum Anwalt kommt, hat meist denselben Grund: einen Konflikt. Was soll man machen bei der Vielzahl an Gegnern? Der einst so nette Co-Gesellschafter stellt sich als Nörgler heraus, der Kreditkunde war doch nicht so vermögend wie behauptet. Und dieser Konflikt wird üblicherweise meist erst in die Schriftsätze gepackt und im Gerichtssaal heiter fortgesetzt. Ziel: den Gegner platt zu machen. Es ihm so richtig zu zeigen. Wer kassiert nicht gern ein Siegerurteil? Gewinnen macht Spaß. Oder?
Geht’s auch anders? Konfliktlösung statt Konfrontation. Ist manchmal schlauer.
Click zum Handelsblatt | Best Lawyers 2020
501 steht nicht nur für ein Jeansmodell mit Kultstatus. Die Norm Nr. 501 im BGB regelt die Rechtsfolgen bei vorzeitiger Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens oder bei dessen Kündigung. Klingt erstmal wenig spannend. Interessant dürften aber EuGH-Rechtsprechung vom 11. September 2019 und die hiesige Gesetzgebung sein, für Banken und für Kunden.
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Das Ziel: alles auf einen Blick. Wo? In der Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge. Alle Pflichtangaben müssen drin sein, dort und nirgends sonst; kein Springen mehr vom einen ins andere ins wieder andere Gesetz. Das entsprechende Muster einer Widerrufsinformation soll an die Rechtsprechung des EuGH angepasst werden.
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Das böse C: ein kleines Virus mit großen Folgen. Nicht nur Menschen leiden, auch die Wirtschaft tut es. Selbst wenn der Gesetzgeber mit diversen Hilfsmaßnahmen in vielen Bereichen zügig reagiert hat, sind manche Unternehmen finanziell zum Teil längst an ihren Grenzen oder leider auch darüber hinaus. Mitarbeiter werden in Kurzarbeit geschickt oder gar entlassen. Wie kann geholfen werden?
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