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	<title>Aktuelles - Unzicker</title>
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	<title>Aktuelles - Unzicker</title>
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		<title>Geld leihen statt Anteile verteilen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Aug 2026 11:51:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ihre Bank findet das EE-Projekt toll, nur finanzieren möchte sie es nicht? Viele Unternehmen aus der Erneuerbare-Energien-Branche stehen an diesem Punkt vor derselben Frage: Wie lässt sich Kapital beschaffen, ohne die eigene Handlungsfreiheit aufzugeben? Eine Antwort kann die Emission einer eigenen Unternehmensanleihe sein. Mit einer Anleihe, auch Schuldverschreibung genannt, leihen Ihnen Anleger einen festen Betrag [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong>Ihre Bank findet das EE-Projekt toll, nur finanzieren möchte sie es nicht? Viele Unternehmen aus der Erneuerbare-Energien-Branche stehen an diesem Punkt vor derselben Frage: Wie lässt sich Kapital beschaffen, ohne die eigene Handlungsfreiheit aufzugeben?</strong></p>



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<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="1024" data-id="6014" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/08/Anleiheemission-2-1024x1024.png" alt="" class="wp-image-6014" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/08/Anleiheemission-2-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/08/Anleiheemission-2-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/08/Anleiheemission-2-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/08/Anleiheemission-2-768x768.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/08/Anleiheemission-2.png 1080w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



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<p class="wp-block-paragraph">Eine Antwort kann die Emission einer eigenen Unternehmensanleihe sein. Mit einer Anleihe, auch Schuldverschreibung genannt, leihen Ihnen Anleger einen festen Betrag für eine festgelegte Zeit. Ihre Investoren werden nur Gläubiger, keine Gesellschafter, da keine Anteile abgegeben werden. Sie erhalten die in den Anleihebedingungen festgelegten Zinsen und am Laufzeitende ihr Kapital zurück. Für Sie als Emittent bedeutet das: planbare Finanzierungskosten, kein Mitspracherecht Dritter in der Geschäftsführung und die Möglichkeit, Bürger oder institutionelle Investoren direkt an der Energiewende zu beteiligen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Am Anfang die Grundsatzentscheidung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bevor es um Paragrafen geht, geht es um Ihr Vorhaben. Vier Weichenstellungen bestimmen den gesamten weiteren Weg:</p>



<p class="wp-block-paragraph">–&nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Wer soll investieren?</strong> Privatanleger aus der Region, die „ihren“ Windpark mitfinanzieren möchten? Qualifizierte Anleger und Family Offices? Oder institutionelle Investoren? Der Investorenkreis entscheidet maßgeblich darüber, welche Dokumentationspflichten Sie treffen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">–&nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Welches Volumen?</strong> Die Höhe der Emission bestimmt, ob Ausnahmen von der Prospektpflicht in Betracht kommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">–&nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Öffentliches Angebot oder Privatplatzierung?</strong> Ein öffentliches Angebot erreicht mehr Anleger, löst aber regelmäßig die Prospektpflicht aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">–&nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Börsennotierung oder außerbörslich?</strong> Eine Notierung schafft Handelbarkeit und Sichtbarkeit, bringt aber laufende Folgepflichten mit sich. Gerade bei regional platzierten Energie-Anleihen ist der Verzicht auf die Börse häufig eine bewusste und sinnvolle Entscheidung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Fragen klären wir typischerweise im ersten Gespräch, da sie der Kompass für alles Weitere sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Prosepktpflicht und ihre Ausnahmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wer Schuldverschreibungen öffentlich anbietet oder zum Handel an einem organisierten Markt zulassen möchte, benötigt grundsätzlich einen von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt. Rechtsgrundlage ist die EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) in Verbindung mit dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Wertpapierprospekt bringt Aufwand mit sich, finanziell, zeitlich und organisatorisch. Deshalb lohnt der Blick auf die Ausnahmen: Für kleinere Emissionsvolumina kann anstelle des Prospekts ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) genügen, das von der BaFin gestattet wird und die wesentlichen Informationen auf wenigen Seiten zusammenfasst. Daneben bestehen Befreiungen etwa für Angebote, die sich ausschließlich an qualifizierte Anleger richten oder eine hohe Mindeststückelung vorsehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die BaFin prüft bei der Billigung, ob der Prospekt vollständig, verständlich und frei von Widersprüchen ist. Sie bewertet dagegen weder die Bonität des Emittenten noch die Qualität des Anlageprodukts; und auch nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben. Für diese haften Sie als Emittent im Rahmen der zivilrechtlichen Prospekthaftung. Ein sorgfältig erstellter Prospekt ist deshalb kein bürokratisches Übel, sondern Ihr wichtigstes Instrument der Haftungsvorsorge.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Anleihebedingungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Anleihebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zu Ihren Gläubigern. Hier werden Laufzeit, Verzinsung, Tilgung, Rang und Kündigungsrechte festgelegt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Schuldverschreibungen nach deutschem Recht gilt zudem das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG). Es ermöglicht unter anderem, dass die Gläubiger durch Mehrheitsbeschluss über Änderungen der Anleihebedingungen entscheiden – ein Mechanismus, der in der Krise wertvoll sein kann, aber von Anfang an sauber angelegt sein muss.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Weg zur Emission: Ablauf und Zeitplan</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Weg von der Entscheidung bis zum Zufluss des Kapitals lässt sich grob in drei Phasen gliedern. Am Anfang steht die Strukturierung: Investorenkreis, Volumen, Konditionen und das passende Dokumentationsregime werden festgelegt. Darauf folgt die Erstellung der Emissionsdokumente und – beim Prospekt – das Billigungsverfahren bei der BaFin, in dem die Aufsicht das Dokument prüft und Anmerkungen übermittelt, die eingearbeitet werden. Parallel dazu können viele technische und organisatorische Vorbereitungen bereits laufen: die wertpapiertechnische Abwicklung, die Einbindung einer Zahlstelle, die Vorbereitung der Vertriebswege. Öffentlich beworben werden darf das Angebot allerdings erst, wenn der gebilligte Prospekt beziehungsweise das gestattete WIB veröffentlicht ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie lange dauert das? Es kommt darauf an – des Anwalts liebste Antwort: auf das gewählte Dokumentationsregime, die Komplexität Ihrer Struktur und die Qualität der Vorbereitung. Realistisch sollten Sie von der Entscheidung bis zum Angebotsstart mehrere Monate einplanen. Wer die Emission in seine Projektzeitpläne einbetten will, sollte deshalb früh beginnen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Exkurs: die grüne Anleihe</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen der Erneuerbare-Energien-Branche liegt ein Gedanke nahe: die eigene Anleihe als „grün“ zu vermarkten. Das ist grundsätzlich möglich – und seit der EU-Green-Bond-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/2631) gibt es mit der „Europäischen Grünen Anleihe“ (EuGB) erstmals ein geschütztes europäisches Label mit klaren Anforderungen an die taxonomiekonforme Verwendung der Erlöse. Ob sich der zusätzliche Aufwand für Ihr Vorhaben lohnt oder eine Vermarktung außerhalb des EuGB-Standards der pragmatischere Weg ist, hängt von Investorenkreis und Emissionsvolumen ab.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2025/04/02/green-bonds-auf-dem-vormarsch/" title="">Click zum Beitrag | Green Bonds auf dem Vormarsch &#8211; Grün investieren leicht gemacht? </a></strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Nach der Emission: Ihre laufenden Pflichten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem Zufluss des Kapitals endet die Arbeit nicht. Während der Angebotsfrist müssen wesentliche neue Umstände durch einen Prospektnachtrag nachgezeichnet werden. Über die Laufzeit sind Zinszahlungen und die Rückzahlung zu organisieren; bei börsennotierten Anleihen kommen kapitalmarktrechtliche Folgepflichten hinzu. Und nicht zuletzt: Ihre Anleihegläubiger sind Ihre Kapitalgeber: Eine transparente, verlässliche Kommunikation mit ihnen ist die beste Grundlage für die nächste Emission.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ob eine Anleihe der richtige Weg für Ihr Vorhaben ist und wenn ja, in welcher Ausgestaltung , lässt sich nicht abstrakt beantworten. In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam die vier Grundsatzfragen, ordnen Ihr Vorhaben regulatorisch ein und skizzieren einen realistischen Fahrplan. Sprechen Sie uns an.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2026/07/15/finanzierung-von-erneuerbaren-energie-projekten/" title="">Click zum Beitrag | Von der Idee zur Emission: Finanzierung von Erneuerbaren-Energie-Projekten</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2026/06/09/stadtwerke-zapfen-die-buerger-an/" title="">Click zum Beitrag | Stadtwerke zapfen Bürger an? Genussrechte als Finanzierungsinstrument</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2025/04/23/mehr-als-nur-frische-luft/" title="">Click zum Beitrag | Mehr als nur frische Luft: finanzielle Bürgerbeteiligung bei Windkraft &amp; Co. </a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2025/01/13/dick-oder-duenn-prospekte-und-informationsblaetter-bei-emissionen/" title="">Click zum Beitrag | Dick oder dünn: Prospekte und Informationsblätter bei Emissionen – Wertpapiere und Vermögensanlagen </a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2023/05/11/genossenschaft-stets-aktuell/" title="Listing Act und Wertpapierprospekte">Click zum Beitrag | Genossenschaft – stets aktuell: die Präsenz der alten Dame</a></strong></p>



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			</item>
		<item>
		<title>Wo ist der Hammer?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jul 2026 10:00:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[Kanzlei unplugged]]></category>
		<category><![CDATA[Praktikum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Woche ist kurz, und doch lang genug, um zu verstehen, was Recht im Alltag bedeuten kann, auch wenn der berühmte Hammer nur in amerikanischen Gerichtssälen und Fernsehserien zu sehen ist. Im Juli hatten wir Praktikumsbesuch in der Kanzlei, diesmal einer Elftklässlerin. Statt Kaffeekochen und Kopieren standen echte Mandate, echte Fragen und echte Antworten auf [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong>Eine Woche ist kurz, und doch lang genug, um zu verstehen, was Recht im Alltag bedeuten kann, auch wenn der berühmte Hammer nur in amerikanischen Gerichtssälen und Fernsehserien zu sehen ist. Im Juli hatten wir Praktikumsbesuch in der Kanzlei, diesmal einer Elftklässlerin. Statt Kaffeekochen und Kopieren standen echte Mandate, echte Fragen und echte Antworten auf dem Programm: von der ersten Aktendurchsicht über den Blick in Gesetze und Kommentare bis hin zu Ausflügen an die LMU, ans Landgericht München I und zum Amtsgericht Starnberg. In diesem Beitrag zeigen wir, wie eine Praktikumswoche bei uns aussehen kann.</strong></p>



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<p class="wp-block-paragraph">Damit der Sprung ins kalte Wasser möglichst angenehm verläuft, gab es wie schon beim letzten Praktikum eine E-Mail zu Begrüßung:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Liebe J.,</p>



<p class="wp-block-paragraph">am kommenden Montag startet Dein einwöchiges Praktikum in unserer Kanzlei. Da Du Dich für den Beruf der Rechtsanwältin interessierst, werden wir Dir bestmöglich einen Einblick geben. Jura ist ein sehr weites Feld ist und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können in den unterschiedlichsten Bereichen und an den verschiedensten Orten arbeiten; so wirst Du zwar keinen umfassenden Überblick über diesen Beruf bekommen können, wir versuchen aber, Dir möglichst viel unserer Arbeit zu zeigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da ich Montagfrüh einen Termin habe, startet der Tag in der Kanzlei zeitlich später als sonst. Bitte sei</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>um 10.00 Uhr</li>



<li>in unseren Kanzleiräumen. Die Adresse findest du unten in meiner Signatur. Wir sitzen im Hochparterre.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was erwartet Dich grundsätzlich in der Woche?</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Du bekommst einen Überblick über unsere Kanzlei. Dies betrifft die Rechtsgebiete, die Räumlichkeiten und Mitarbeiterinnen sowie den Aufbau einer Kanzlei. Du bekommst Einblick in unterschiedliche Fälle.</li>



<li>Kanzleitage: Du kannst unseren Mitarbeiterinnen und mir jederzeit Deine Fragen stellen, in diversen Gesetzen, Zeitschriften und Fachbüchern stöbern.</li>



<li>Ausflug zur LMU, Überblick über die juristischen Fakultäten.</li>



<li>Ggf. treffen wir Anwaltskollegen, sofern deren Kalender dies zulässt.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Äußere gerne Wünsche und gib Bescheid, was Dich interessiert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Solltest Du krank sein, gib bitte telefonisch oder per E-Mail bis 9.00 Uhr des jeweiligen Tags Bescheid.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir freuen uns auf Dich!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Herzliche Grüße</p>



<p class="wp-block-paragraph">Iris</p>



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<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5950" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Strafrechtliche-Verhandlung-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5950" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Strafrechtliche-Verhandlung-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Strafrechtliche-Verhandlung-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Strafrechtliche-Verhandlung-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Strafrechtliche-Verhandlung.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /></figure>



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<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5958" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/07/Muffins-nach-Kanzleipraktikum-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5958" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/07/Muffins-nach-Kanzleipraktikum-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/07/Muffins-nach-Kanzleipraktikum-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/07/Muffins-nach-Kanzleipraktikum-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/07/Muffins-nach-Kanzleipraktikum.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /></figure>
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<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2025/07/25/von-der-schule-in-die-kanzlei-ein-interview/" title="">Click zum Beitrag | Von der Schule in die Kanzlei: ein Interview</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2026/05/28/5-tage-2-praktikantinnen/" title="">Click zum Beitrag | 5 Tage, 2 Praktikantinnen: Einblicke in den Alltag einer Kanzlei</a></strong></p>



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			</item>
		<item>
		<title>Finanzierung von Erneuerbaren-Energie-Projekten</title>
		<link>https://unzicker-legal.de/2026/07/15/finanzierung-von-erneuerbaren-energie-projekten/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=finanzierung-von-erneuerbaren-energie-projekten</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jul 2026 10:57:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ob Wind, Solar, Wasser, Biomasse oder Energiespeicher: Ihr Projekt ist technisch ausgereift und will finanziert werden. Haben Sie hierfür selbst ausreichende Mittel, wollen Sie einen Kredit aufnehmen oder Geld über den Kapitalmarkt einsammeln? Das ist der Punkt, an dem viele Emittenten, Projektierer, Anbieter und Stadtwerke stehen und an dem wir ins Spiel kommen, wenn Sie [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong>Ob Wind, Solar, Wasser, Biomasse oder Energiespeicher: Ihr Projekt ist technisch ausgereift und will finanziert werden. Haben Sie hierfür selbst ausreichende Mittel, wollen Sie einen Kredit aufnehmen oder Geld über den Kapitalmarkt einsammeln? Das ist der Punkt, an dem viele Emittenten, Projektierer, Anbieter und Stadtwerke stehen und an dem wir ins Spiel kommen, wenn Sie eine Finanzierung über den Kapitalmarkt wollen.</strong></p>



<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-9 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="1024" data-id="5966" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/07/Gesetzgebung-Veranstaltung-1024x1024.png" alt="" class="wp-image-5966" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/07/Gesetzgebung-Veranstaltung-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/07/Gesetzgebung-Veranstaltung-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/07/Gesetzgebung-Veranstaltung-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/07/Gesetzgebung-Veranstaltung-768x768.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/07/Gesetzgebung-Veranstaltung.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



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<p class="wp-block-paragraph">Die regulatorischen Anforderungen sind komplex. Die Entscheidung zwischen den einzelnen Finanzierungsinstrumenten fällt nicht immer leicht. Wollen Sie Wertpapiere ausgeben? Oder lieber eine Vermögensanlage nach VermAnlG? Ober vielleicht eine Bürgerenergiegesellschaft gründen? Brauchen Sie dafür einen Prospekt oder genügt ein Informationsblatt?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein strukturierter Prozess macht Ihre Finanzierung planbar – und zeigt Ihnen, was die Realität kostet, finanziell, zeitlich und organisatorisch.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir gehen bei solchen Projekten wie folgt vor:</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Kickoff-Gespräch: Wir klären die Eckpunkte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bevor Sie ein Finanzprodukt wählen, müssen wir gemeinsam verstehen, womit wir es zu tun haben. Ihre Antworten bestimmen Ihren Weg.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was brauchen wir von Ihnen, persönlich, per Telefon oder im Video-Call:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Wer sind Ihre Anleger? </strong>Privatpersonen? Institutionelle? Die lokale Bevölkerung? Nur eine Handvoll, ein überschaubarer Kreis oder ein großes Publikum?</li>



<li><strong>Wie viel Kapital brauchen Sie? </strong>500.000 Euro? 5 Millionen? 50 Millionen? Das Volumen entscheidet über vieles, insbesondere die Prospektpflicht.</li>



<li><strong>Wie viele Emissionen sind geplant? </strong>Wollen Sie einmalig Kapital einsammeln oder weitere Tranchen emittieren?</li>



<li><strong>Wann brauchen Sie das Geld? </strong>In drei Monaten oder in einem Jahr? Die Frage bestimmt, ob regulatorische Prüfungen realistisch sind.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Mit diesen vier Antworten haben Sie einen Rahmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Produktwahl</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Jetzt kommt die zentrale Entscheidung: Welches Finanzinstrument ist das Richtige?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die Optionen (Auswahl):</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Wertpapiere (WpPG): </strong>Unter den Begriff fallen z.B. Aktien und Anleihen. Geeignet für komplexe Finanzierungen, zahlreiche Anleger, höhere Volumen. Grundsätzlich Prospekt erforderlich, ausnahmsweise genügt WIB, jeweils Billigung durch BaFin. Das ist die Premium-Lösung, aber auch die aufwendigste.</li>



<li><strong>Vermögensanlage (VermAnlG): </strong>Erfasst sind u.a. partiarische Darlehen, Nahrangdarlehen, Genussrechte. Grundsätzlich Prospekt erforderlich, zusätzlich ein VIB, ausnahmsweise genügt es stattdessen, jeweils Billigung durch BaFin.</li>



<li><strong>Genossenschaft (GenG): </strong>Für Bürgerenergiemodelle, lokale Partizipation.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Der Prozess: Von der Abstimmung zur Emission</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Weg von der ersten Idee bis zur laufenden Emission gliedert sich in mehrere Phasen, die aufeinander aufbauen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Am Anfang steht die Vorbereitung: Im Kickoff-Gespräch klären wir Ihr Anforderungsprofil und legen gemeinsam fest, welches Finanzprodukt zu Ihrem Projekt passt. Parallel erstellen wir eine Liste der benötigten Dokumente und Sie können bereits einiges vorarbeiten, um den Prozess zu beschleunigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es folgt die Phase der Dokumentation. Je nach gewähltem Instrument entsteht hier ein Prospekt oder ein Informationsblatt. Gleichzeitig laufen weitere Arbeiten – etwa zu Datenschutz, AGB und Geldwäscheprävention, die mit Ihrer Geschäftsführung oder Ihrem Vorstand abgestimmt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ist die Dokumentation erforderlichenfalls billigungspflichtig, folgt der Austausch mit der BaFin: Einreichung des Prospekts und/oder des Informationsblatts, Rückfragen, gegebenenfalls Nachbesserungen, bis die Unterlagen freigegeben sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Parallel zur Dokumentation und – je nach Umfang der Vorbereitung – auch schon während der Billigung, lässt sich vieles rund um die eigentliche Emission vorbereiten: die technische und organisatorische Abwicklung, interne Zuständigkeiten und die Grundlagen der Anlegerkommunikation. Erst mit der Billigung darf dann aktiv um Anleger geworben werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem Go-Live startet die Emission und damit auch die laufende Betreuung der Anleger: Mitteilungspflichten, Anlegerkommunikation und, je nach Instrument, eine regelmäßige Berichterstattung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie lange dieser Weg dauert und wie aufwendig er im Detail ist, hängt stark von Ihrem konkreten Projekt und dem gewählten Finanzierungsinstrument ab. Das besprechen wir am besten individuell.</p>



<h2 class="wp-block-heading">&nbsp;</h2>



<h2 class="wp-block-heading">Nach der Emission: Das Regelwerk</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Emission ist nicht das Ende. Je nach gewähltem Instrument ergeben sich daraus verschiedene laufende Pflichten, etwa im Hinblick auf Mitteilungen an die Aufsicht, die Kommunikation mit Ihren Anlegern, Aktualisierungen im Transparenzregister oder die fortlaufende Geldwäscheprävention.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das klingt zunächst nach einigem Aufwand – ist es aber in der Regel nicht, wenn die Strukturen von Anfang an sauber aufgesetzt wurden. Dann ist die laufende Betreuung ein Routineprozess, der im jährlichen Rhythmus mitläuft.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann ist dieser Weg für Sie richtig?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sie brauchen diese Customer Journey, wenn Sie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ein konkretes Erneuerbaren-Energie-Projekt haben (nicht nur eine Idee)</li>



<li>Externe Anleger einbeziehen wollen (nicht nur Hausbank)</li>



<li>Skalierbarkeit brauchen (eine oder mehrere Emissionen geplant)</li>



<li>Compliance ernst nehmen (und nicht Jahre später überrascht sein wollen)</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Sie brauchen uns <strong>nicht</strong>, wenn Sie z.B.:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Nur einen klassischen Bankkredit aufnehmen</li>



<li>Fördermittel (KfW, regionale Programme) nutzen</li>



<li>Interne Finanzierung mit bekannten Investoren machen</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Der nächste Schritt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sie haben ein Projekt, wissen aber noch nicht, wie die Finanzierung aussieht? Oder Sie haben schon konkrete Pläne, wollen aber vor dem Start verstehen, was auf Sie zukommt? Dann vereinbaren Sie ein Gespräch mit uns. Wir klären die Eckpunkte, geben Ihnen eine realistische Einschätzung (Zeit, Kosten, Komplexität), und Sie wissen, worauf Sie sich einlassen</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2026/06/09/stadtwerke-zapfen-die-buerger-an/" title="">Click zum Beitrag | Stadtwerke zapfen Bürger an </a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2026/04/27/listing-act-und-wertpapierprospekte/" title="">Click zum Beitrag | Listing Act und Wertpapierprospekte </a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2023/03/31/emissionen-von-vermoegensanlagen-und-wertpapieren/" title="">Click zum Beitrag | Emissionen von Vermögensanlagen und Wertpapieren</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2022/09/22/emissionen-von-vermoegensanlagen-prospekt-und-oder-vib/" title="">Click zum Beitrag | Emissionen von Vermögensanlagen: Prospekt und/oder VIB?</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2022/07/13/upgrade-fur-buergerenergiegesellschaften-mehr-teilhabe-weniger-buerokratie/" title="">Click zum Beitrag | Upgrade für Bürgerenergiegesellschaften: mehr Teilhabe, weniger Bürokratie</a></strong></p>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary><strong>FAQ zur Finanzierung von Erneuerbaren-Energie-Projekten</strong></summary>
<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-dots"/>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>1. Brauche ich für jede Finanzierung einen Prospekt?</strong> Nein. Ob ein Prospekt erforderlich ist, hängt vom gewählten Finanzierungsinstrument und dem Emissionsvolumen ab. Bei einer Vermögensanlage kann ein Informationsblatt | VIB genügen – bei Wertpapieren ist in der Regel ein von der BaFin gebilligter Prospekt notwendig.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>2. Wie lange dauert es von der ersten Idee bis zur Emission?</strong> Das lässt sich pauschal nicht sagen, da es vom gewählten Instrument, dem Umfang Ihrer Vorarbeiten und der Komplexität des Projekts abhängt. In einem ersten Gespräch geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihre konkrete Situation.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>3. Für wen ist dieser Prozess relevant?</strong> Insbesondere für Emittenten, Projektierer und Stadtwerke, die ein konkretes Erneuerbaren-Energie-Projekt mit externem Kapital finanzieren wollen, sei es über Anleihen, Vermögensanlagen, eine Genossenschaft oder andere Finanzprodukte.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>4. </strong><strong>Welches Finanzierungsinstrument ist das richtige für mein Projekt?</strong> Das hängt unter anderem von der Anzahl und Art Ihrer Anleger, dem geplanten Emissionsvolumen und der Frage ab, ob weitere Emissionen folgen sollen. Diese Punkte klären wir gemeinsam im Kickoff-Gespräch.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>5. </strong><strong>Endet unsere Zusammenarbeit mit der Emission?</strong> Nicht unbedingt. Je nach Instrument ergeben sich danach laufende Pflichten, etwa im Bereich Anlegerkommunikation oder Compliance. Wir begleiten Sie auf Wunsch auch in dieser Phase.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
</details>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/><p>The post <a href="https://unzicker-legal.de/2026/07/15/finanzierung-von-erneuerbaren-energie-projekten/">Finanzierung von Erneuerbaren-Energie-Projekten</a> first appeared on <a href="https://unzicker-legal.de">Unzicker</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Batman siegt: Strenge Naturschutzauflagen beim Repowering bestätigt</title>
		<link>https://unzicker-legal.de/2026/06/20/batman-siegt-strenge-naturschutzauflagen-beim-repowering-bestaetigt/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=batman-siegt-strenge-naturschutzauflagen-beim-repowering-bestaetigt</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Jun 2026 08:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Artenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Repowering]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fledermausabschaltzeiten. Bei dem Begriff kommt bei WEA-Projektieren wahrscheinlich keine Freude auf. Bedeutet konkret: pauschale Abschaltzeiten für Fledermäuse von April bis Oktober. On top noch ein Bauverbot von Februar bis Mitte September, heißt während der Kranichbrutzeit. Das alles bei einem Repowering-Projekt, das den Artenschutz eigentlich verbessern sollte. Die berlin-brandenburgische Justiz hat die Klage einer Projektiererin gegen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong>Fledermausabschaltzeiten. Bei dem Begriff kommt bei WEA-Projektieren wahrscheinlich keine Freude auf. Bedeutet konkret: pauschale Abschaltzeiten für Fledermäuse von April bis Oktober. On top noch ein Bauverbot von Februar bis Mitte September, heißt während der Kranichbrutzeit. Das alles bei einem Repowering-Projekt, das den Artenschutz eigentlich verbessern sollte. Die berlin-brandenburgische Justiz hat die Klage einer Projektiererin gegen naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen dennoch abgewiesen. Warum die Entscheidung für jeden Windenergievorhabenträger relevant ist – und was sie für die Projektkalkulation bedeutet.</strong></p>


<p><span id="more-5921"></span></p>


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<h2 class="wp-block-heading">Worum ging es?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zwei neue statt drei alte Windenergieanlagen, so der Plan einer Windenergieunternehmenerin, Repowering von Altanlagen aus dem Jahr 2000. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung kam, allerdings mit zwei Nebenbestimmungen, die es in sich hatten:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Erstens:</strong> Zum Schutz von Kranichbrutstätten dürfen im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 15. September keine Baumaßnahmen durchgeführt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Zweitens:</strong> Zum Schutz von Fledermäusen müssen die Anlagen vom 1. April bis zum 31. Oktober unter bestimmten Bedingungen (Windgeschwindigkeit, Temperatur) pauschal abgeschaltet werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Klägerin hielt beides für überzogen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Argumente der Vorhabenträgerin</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Gegen das Bauverbot führte sie an, die tatsächliche Brutzeit des Kranichs ende bereits Ende Juni, spätestens Ende Juli. Zweit- oder Nachgelege seien seltene Ausnahmen. Vor allem aber: Das verbleibende Baufenster von Mitte September bis Ende Januar reiche für die Fertigstellung der Anlagen nicht aus. Die Bauzeit verteilt sich zwangsläufig über einen längeren Zeitraum, mit Konsequenzen für Finanzierung, Verträge und Realisierungsfristen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gegen die Fledermausabschaltzeiten brachte sie drei Punkte vor: Es lägen bereits Daten zu den tatsächlichen Fledermausaktivitäten vor, sodass eine „passgenauere&#8220; Regelung möglich sei. Das Repowering verringere das Kollisionsrisiko für die betroffenen Arten ohnehin, da zwei moderne Anlagen drei Altanlagen ersetzen. Und der Standort liege nicht in einem Gebiet, das nach der Brandenburger Erlasslage für Fledermäuse von besonderer Bedeutung sei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Entscheidung des OVG</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nicht überzeugend, so das Urteil des OVG. Es wies die Klage ab. Urteilsbegründung: Die naturschutzfachlichen Grundannahmen des Landesamtes für Umwelt seien hinreichend plausibel. Mangels eindeutiger fachlicher Standards verfüge die Behörde über einen Einschätzungsspielraum; und diesen habe sie nicht überschritten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit bestätigt das OVG eine Linie, die Vorhabenträger kennen: Wo die Fachwissenschaft keine eindeutigen Standards liefert, hat die Genehmigungsbehörde das letzte Wort – solange ihre Annahmen plausibel sind. Das Gericht prüft nicht, ob die Behörde die <em>beste</em> Lösung gewählt hat, sondern nur, ob ihre Einschätzung <em>vertretbar</em> ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch das Repowering-Argument verfing nicht. Die Verbesserung gegenüber dem Status quo – weniger Anlagen, geringeres Kollisionsrisiko – befreit nicht von Schutzmaßnahmen für das neue Vorhaben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bedeutet das für die Praxis?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>1. Bauzeitenfenster früh in die Projektplanung einpreisen.</strong>&nbsp;Ein Bauverbot von siebeneinhalb Monaten im Jahr ist kein Randthema, sondern betrifft den Kern der Projektkalkulation: Bauablauf, Gewährleistungsfristen der Anlagenhersteller, Realisierungsfristen und die Finanzierungsstruktur. Wer solche Auflagen erst nach Genehmigungserteilung ernst nimmt, verhandelt seine Verträge auf falscher Grundlage.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>2. Pauschale Abschaltzeiten sind der Ausgangspunkt, nicht das Ende.</strong>&nbsp;Das OVG hat pauschale Abschaltungen gebilligt,&nbsp;<em>sofern noch keine genauen Erkenntnisse zu den tatsächlichen Fledermausaktivitäten vorliegen</em>. Im Umkehrschluss: Ein belastbares Gondelmonitoring nach Inbetriebnahme bleibt der Weg zu betriebsfreundlicheren, anlagenspezifischen Abschaltalgorithmen. Wer die Abschaltverluste reduzieren will, sollte die Datengrundlage schaffen und die Anpassung der Nebenbestimmungen aktiv betreiben.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>3. Den behördlichen Einschätzungsspielraum ernst nehmen.</strong>&nbsp;Der Angriff auf naturschutzfachliche Nebenbestimmungen vor Gericht ist steinig, solange die Behörde plausibel argumentiert. Erfolgversprechender ist es oft, bereits im Genehmigungsverfahren mit eigenen fachgutachterlichen Erkenntnissen die Tatsachengrundlage zu prägen, bevor die Behörde ihren Spielraum ausfüllt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>4. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.</strong> Die Revision wurde zwar nicht zugelassen; gegen die Nichtzulassung ist aber die Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht möglich. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des behördlichen Einschätzungsspielraums im Artenschutzrecht bleibt abzuwarten, ob das Bundesverwaltungsgericht die Revision nicht doch zulässt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Entscheidung fügt sich in eine gefestigte Rechtsprechungslinie ein: Naturschutzfachliche Einschätzungen der Behörden sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar. Für Vorhabenträger heißt das nicht Resignation, sondern Strategiewechsel: Die entscheidenden Weichen werden im Genehmigungsverfahren gestellt, nicht im Klageverfahren danach.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#707070"><strong><a href="https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1683416.php" title="">Click zum OVG Berlin-Brandenburg | Presseerklärung zum Urteil vom 17. Juni 2026 – OVG 7 A 41/25 </a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2025/02/21/schlaflos-in-brandenburg-kein-nachtmodus-fuer-windraeder/" title="">Click zum Beitrag | Schlaflos in Brandenburg &#8211; kein Nachtmodus für Windräder</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2024/12/20/fischadler-siegt-ueber-windrad/" title="">Click zum Beitrag | Fischadler siegt über Windrad</a></strong></p>



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<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary><strong>FAQ: Artenschutz bei Repowering</strong></summary>
<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-dots"/>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>1. Was ist die Kernaussage des Urteils?</strong> Fehlen eindeutige fachliche Standards, so hat die Genehmigungsbehörde bei naturschutzfachlichen Bewertungen einen Einschätzungsspielraum, der gerichtlich nur auf Plausibilität überprüft werden kann.  </p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>2. Warum durfte die Behörde das Bauverbot über die eigentliche Brutzeit des Kranichs hinaus ausdehnen?</strong> Die Klägerin hatte argumentiert, die Brutzeit ende bereits Ende Juni bzw. Ende Juli und Zweit- oder Nachgelege seien seltene Ausnahmen. Das OVG ließ dies nicht durchgreifen: Wo eindeutige fachwissenschaftliche Standards fehlen, verfügt die Behörde über einen naturschutzfachlichen Einschätzungsspielraum. Das Gericht prüft dann nur, ob die behördlichen Grundannahmen plausibel sind – nicht, ob eine kürzere Schutzfrist ebenfalls vertretbar gewesen wäre. Die Schutzfrist bis zum 15. September hielt das Gericht für hinreichend plausibel begründet.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>3. Gelten pauschale Fledermaus-Abschaltzeiten auch, wenn das Repowering das Kollisionsrisiko ohnehin senkt?</strong> Ja. Im entschiedenen Fall ersetzten zwei moderne Anlagen drei Altanlagen aus dem Jahr 2000 – das Kollisionsrisiko für Arten wie den Großen Abendsegler sinkt dadurch tendenziell. Das befreit nach Auffassung des OVG aber nicht von Schutzmaßnahmen für das neue Vorhaben. Die Verbesserung gegenüber dem Status quo ist kein Freifahrtschein: Maßstab ist das genehmigte Vorhaben selbst, nicht der Vergleich mit den ersetzten Altanlagen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>4. Wie können Betreiber die Abschaltzeiten reduzieren?</strong> Das Urteil billigt pauschale Abschaltzeiten ausdrücklich nur, sofern noch keine genauen Erkenntnisse zu den tatsächlichen Fledermausaktivitäten vorliegen. Der Weg zu betriebsfreundlicheren Regelungen führt daher über eine belastbare Datengrundlage: Ein Gondelmonitoring nach Inbetriebnahme kann die tatsächlichen Aktivitätsmuster am Standort erfassen und die Grundlage für anlagenspezifische Abschaltalgorithmen schaffen. Betreiber sollten die Anpassung der Nebenbestimmungen auf dieser Basis aktiv gegenüber der Genehmigungsbehörde betreiben.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>5. Was bedeutet das Urteil für laufende Projekte?</strong> Das OVG hat die Revision nicht zugelassen; dagegen ist die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht möglich. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Für die Projektpraxis lässt sich aber schon jetzt festhalten: Naturschutzfachliche Nebenbestimmungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar. Vorhabenträger sollten Bauzeitenfenster und Abschaltauflagen frühzeitig in Projektkalkulation, Bauablaufplanung und Vertragsgestaltung einpreisen – und die entscheidenden Weichen bereits im Genehmigungsverfahren mit eigenen fachgutachterlichen Erkenntnissen stellen, statt auf den Klageweg zu setzen.</p>
</details>



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			</item>
		<item>
		<title>5 Tage, 2 Praktikantinnen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2026 17:58:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei unplugged]]></category>
		<category><![CDATA[Praktikum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was ist Jura? Welche Rechtsgebiete gibt es? Wo studiert man in München Rechtswissenschaften? &#8211; Diese und weitere Fragen hatten unsere beiden 15-Jährigen in ihrer Woche bei uns. Von den vielen Antworten ist auf jeden Fall hängen geblieben: Angeklagter ist kein Synonym für den Beklagten. Damit die jungen Damen sich vorher darauf einstellen konnten, was sie [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong>Was ist Jura? Welche Rechtsgebiete gibt es? Wo studiert man in München Rechtswissenschaften? &#8211; Diese und weitere Fragen hatten unsere beiden 15-Jährigen in ihrer Woche bei uns. Von den vielen Antworten ist auf jeden Fall hängen geblieben: Angeklagter ist kein Synonym für den Beklagten. </strong></p>


<p><span id="more-5776"></span></p>


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<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5777" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-29-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5777" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-29-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-29-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-29-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-29.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /></figure>



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</figure>



<p class="wp-block-paragraph">Damit die jungen Damen sich vorher darauf einstellen konnten, was sie erwartet, gab es eine E-Mail zur Begrüßung: </p>



<p class="wp-block-paragraph">Liebe S.,&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">am kommenden Montag startet Dein einwöchiges Praktikum in unserer Kanzlei. Da Du Dich für den Beruf der Rechtsanwältin interessierst, werden wir Dir bestmöglich einen Einblick geben. Jura ist ein sehr weites Feld ist und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können in den unterschiedlichsten Bereichen und an den verschiedensten Orten arbeiten; so wirst Du zwar keinen umfassenden Überblick über diesen Beruf bekommen können. Wir konnten es aber organisieren, mit Dir gemeinsam auch Kollegen und Kolleginnen unterschiedlicher Bereiche über die Schulter zu blicken.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da ich Montagfrüh einen Termin habe, startet der Tag in der Kanzlei zeitlich später als sonst. Bitte sei</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>um 11.00 Uhr</li>



<li>in unseren Kanzleiräumen. Die Adresse findest du unten in meiner Signatur. Wir sitzen im Hochparterre.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was erwartet Dich grundsätzlich in der Woche?</strong></p>



<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-12 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5839" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kanzlei-Unzicker_Flur-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5839" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kanzlei-Unzicker_Flur-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kanzlei-Unzicker_Flur-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kanzlei-Unzicker_Flur-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kanzlei-Unzicker_Flur.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /><figcaption class="wp-element-caption">Tag 1: Unsere Kanzlei</figcaption></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5780" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-4-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5780" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-4-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-4-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-4-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-4.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5838" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kanzlei-Unzicker_Erdbeerkuchen-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5838" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kanzlei-Unzicker_Erdbeerkuchen-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kanzlei-Unzicker_Erdbeerkuchen-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kanzlei-Unzicker_Erdbeerkuchen-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kanzlei-Unzicker_Erdbeerkuchen.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /><figcaption class="wp-element-caption">Gleich am Anfang ein Dankeschön an uns</figcaption></figure>
</figure>



<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-13 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5846" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Strafgericht-Muenchen-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5846" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Strafgericht-Muenchen-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Strafgericht-Muenchen-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Strafgericht-Muenchen-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Strafgericht-Muenchen.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /><figcaption class="wp-element-caption">Tag 2: Vormittag</figcaption></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5782" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-6-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5782" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-6-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-6-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-6-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-6.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5841" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kein-Hammer-deutsche-Justiz-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5841" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kein-Hammer-deutsche-Justiz-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kein-Hammer-deutsche-Justiz-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kein-Hammer-deutsche-Justiz-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Kein-Hammer-deutsche-Justiz.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /><figcaption class="wp-element-caption">Aha-Effekt Tag 2: Kein Hammer in deutschen Gerichten</figcaption></figure>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5845" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LMU_Lichthof-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5845" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LMU_Lichthof-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LMU_Lichthof-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LMU_Lichthof-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LMU_Lichthof.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /><figcaption class="wp-element-caption">Tag 2 Nachmittag: Ludwig-Maximilians-Universität</figcaption></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5842" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LMU_Audimax-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5842" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LMU_Audimax-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LMU_Audimax-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LMU_Audimax-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LMU_Audimax.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /><figcaption class="wp-element-caption">Audimax: Raum für 815 Studierende</figcaption></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5787" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-10-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5787" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-10-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-10-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-10-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-10.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /><figcaption class="wp-element-caption">Audimax: Balkon</figcaption></figure>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5788" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-14-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5788" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-14-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-14-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-14-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-14.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5789" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-15-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5789" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-15-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-15-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-15-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-15.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /></figure>
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<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-16 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5827" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LG-Muenchen-I_Lenbachplatz-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5827" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LG-Muenchen-I_Lenbachplatz-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LG-Muenchen-I_Lenbachplatz-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LG-Muenchen-I_Lenbachplatz-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LG-Muenchen-I_Lenbachplatz.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /><figcaption class="wp-element-caption">Tag 4 Nachmittag: LG München I Lenbachplatz</figcaption></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5791" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-19-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5791" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-19-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-19-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-19-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-19.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /><figcaption class="wp-element-caption">Aussicht vom Lenbachplatz</figcaption></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5792" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-20-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5792" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-20-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-20-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-20-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/05/Praktikum-20.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /><figcaption class="wp-element-caption">LG München I Lenbachplatz: Lichthof</figcaption></figure>
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<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-17 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5822" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Justizpalast-1-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5822" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Justizpalast-1-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Justizpalast-1-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Justizpalast-1-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Justizpalast-1.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /><figcaption class="wp-element-caption">Justizpalast</figcaption></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5829" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LG-Muenchen-I_Prielmayerstrasse-7-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5829" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LG-Muenchen-I_Prielmayerstrasse-7-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LG-Muenchen-I_Prielmayerstrasse-7-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LG-Muenchen-I_Prielmayerstrasse-7-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/LG-Muenchen-I_Prielmayerstrasse-7.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /><figcaption class="wp-element-caption">LG München I: Prielmayerstraße 7</figcaption></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="819" height="1024" data-id="5825" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Justizpalast_Treppenhaus-819x1024.png" alt="" class="wp-image-5825" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Justizpalast_Treppenhaus-819x1024.png 819w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Justizpalast_Treppenhaus-240x300.png 240w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Justizpalast_Treppenhaus-768x960.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/06/Justizpalast_Treppenhaus.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 819px) 100vw, 819px" /><figcaption class="wp-element-caption">Offene Frage Tag 4: Justizpalast als Location für Hochzeitsfotos</figcaption></figure>
</figure>



<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-18 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex"></figure>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Montag:</strong>&nbsp;Du bekommst einen Überblick über unsere Kanzlei. Dies betrifft die Rechtsgebiete, die Räumlichkeiten und Mitarbeiterinnen sowie den Aufbau einer Kanzlei. Du bekommst Einblick in unterschiedliche Fälle.&nbsp;</li>



<li><strong>Dienstag:</strong>&nbsp;Besuch einer öffentlichen Verhandlung im Strafrecht. Wir begleiten eine junge Strafverteidigerin.</li>



<li><strong>Mittwoch:</strong>&nbsp;Kanzleitag. Du kannst unseren Mitarbeiterinnen und mir Deine Fragen stellen, die Du nach zwei Tage Praktikum hast und einen weiteren Einblick in die Arbeit und Strukturabläufe bekommen. Du kannst in diversen Gesetzen, Zeitschriften und Fachbüchern stöbern.</li>



<li><strong>Donnerstag:</strong>&nbsp;Ausflug zur LMU, Überblick über die juristischen Fakultäten.</li>



<li><strong>Freitag:</strong>&nbsp;Besuch einer Kanzlei eines Anwalts aus dem Vergaberecht.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Da Du in dieser Zeit Einblick bekommen sollst, darfst Du jederzeit Fragen stellen. Äußere gerne Wünsche und gib Bescheid, was Dich interessiert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Solltest Du krank sein, gib bitte telefonisch oder per E-Mail&nbsp;bis 9.00 Uhr&nbsp;des jeweiligen Tags Bescheid.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir freuen uns auf Dich!&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit freundlichen Grüßen</p>



<p class="wp-block-paragraph">Iris Hell</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwältin</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2025/07/25/von-der-schule-in-die-kanzlei-ein-interview/" title="">Click zum Beitrag | Von der Schule in die Kanzlei: ein Interview</a></strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p><p>The post <a href="https://unzicker-legal.de/2026/05/28/5-tage-2-praktikantinnen/">5 Tage, 2 Praktikantinnen</a> first appeared on <a href="https://unzicker-legal.de">Unzicker</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Konzerninterne Darlehen: Wenn der Firmenkredit zur Straftat wird</title>
		<link>https://unzicker-legal.de/2026/03/30/konzerninterne-darlehen-wenn-der-firmenkredit-zur-straftat-wird/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=konzerninterne-darlehen-wenn-der-firmenkredit-zur-straftat-wird</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Mar 2026 08:14:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Bankaufsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensfinanzierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ich bin doch keine Bank! Mag so mancher denken und irrt. Wer innerhalb eines Konzerns Geld verleiht, braucht manchmal eine Banklizenz. Und weiß es nicht. Ein einziges Darlehen außerhalb der Gruppe kann die gesamte Darlehensvergabe eines Mittelständlers in die Erlaubnispflicht nach dem KWG treiben. Mit gravierenden Folgen. Darlehen innerhalb der Unternehmensgruppe gehören für viele Mittelständler [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong>Ich bin doch keine Bank! Mag so mancher denken und irrt. Wer innerhalb eines Konzerns Geld verleiht, braucht manchmal eine Banklizenz. Und weiß es nicht. Ein einziges Darlehen außerhalb der Gruppe kann die gesamte Darlehensvergabe eines Mittelständlers in die Erlaubnispflicht nach dem KWG treiben. Mit gravierenden Folgen.</strong> </p>


<p><span id="more-5659"></span></p>


<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-19 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="1024" data-id="5664" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/04/Aufsichtsrecht-1024x1024.png" alt="" class="wp-image-5664" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/04/Aufsichtsrecht-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/04/Aufsichtsrecht-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/04/Aufsichtsrecht-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/04/Aufsichtsrecht-768x768.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/04/Aufsichtsrecht.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="1024" data-id="5666" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/04/Konzernprivileg-1024x1024.png" alt="" class="wp-image-5666" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/04/Konzernprivileg-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/04/Konzernprivileg-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/04/Konzernprivileg-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/04/Konzernprivileg-768x768.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/04/Konzernprivileg.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
</figure>



<p class="wp-block-paragraph">Darlehen innerhalb der Unternehmensgruppe gehören für viele Mittelständler zum Alltag: Liquidität wird gesteuert, Tochtergesellschaften werden finanziert, Geschäftspartner unterstützt. Das klingt nach schlichter Konzernpraxis; und ist es in der Regel auch. Doch ein einziges Darlehen an ein konzernfremdes Unternehmen oder eine natürliche Person außerhalb der Gruppe kann die gesamte gruppeninterne Darlehensvergabe in eine aufsichtsrechtliche Grauzone katapultieren: die Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die Folgen sind gravierend – zivilrechtlich, aufsichtsrechtlich und strafrechtlich.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Grundproblem: Darlehen als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, <strong>Bankgeschäfte</strong> betreiben will, braucht die <strong>schriftliche Erlaubnis der BaFin</strong>, § 32 Abs. 1 KWG.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Gewährung von Gelddarlehen</strong> ist ein solches <strong>erlaubnispflichtiges Bankgeschäft</strong> (Kreditgeschäft), § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Vorschrift ist nicht auf klassische Banken beschränkt. Das KWG gilt für jeden, der gewerbsmäßig Darlehen vergibt, unabhängig von der Rechtsform oder dem eigentlichen Unternehmensgegenstand. Ein produzierendes Unternehmen, eine Holding oder eine operative GmbH, die regelmäßig Darlehen ausreicht, kann damit denselben bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegen wie ein zugelassenes Kreditinstitut. Ist die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht auf gewisse Dauer angelegt, liegt Gewerbsmäßigkeit vor. Wird eine Verzinsung vereinbart, auch eine marktübliche, genügt das als Indiz.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Als Faustregel gilt: Die BaFin nimmt einen relevanten Geschäftsbetrieb an, sobald das Darlehensvolumen 500.000 Euro übersteigt und mindestens 21 Verträge bestehen. Für Unternehmensgruppen mit einem aktiven konzerninternen Darlehensportfolio sind das Schwellen, die im Alltag schnell erreicht sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Konzernprivileg – und seine oft übersehene Achillesferse</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmensgruppen hält das KWG eine wichtige Ausnahme bereit: das sogenannte Konzernprivileg des § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG. Wer Darlehen ausschließlich innerhalb der eigenen Gruppe gewährt – also an Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen, betreibt damit kein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. In der Praxis ist das die mit Abstand häufigste Grundlage, auf der sich konzerninterne Finanzierungen – etwa im Rahmen eines Cash-Poolings – außerhalb des Aufsichtsrechts bewegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was viele dabei übersehen: Das Privileg gilt nur unter einer strikten Bedingung:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bereichsausnahme gilt nur, solange die Darlehensvergabe ausnahmslos auf Unternehmen innerhalb der Gruppe beschränkt bleibt. Ein einziges Darlehen an einen konzernfremden Dritten – ob Unternehmen oder Privatperson – lässt das Konzernprivileg vollständig entfallen. Und zwar nicht nur für dieses eine Geschäft, sondern für die gesamte Kreditvergabetätigkeit: Auch alle konzerninternen Darlehen werden dann erfasst.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Rechtsfolge ist in der Aufsichtspraxis der BaFin anerkannt und in der juristischen Literatur herrschende Meinung (vgl. Beck/Samm/Kokemoor/Reschke, KWG, § 2 Abs. 1 Nr. 7 Rn. 244). Es kommt dabei nicht darauf an, wie viele Darlehen innerhalb der Gruppe vergeben werden oder ob das eine externe Darlehen nur einen Bruchteil des Gesamtvolumens ausmacht – die Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz trifft das Unternehmen in vollem Umfang.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="569" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Alles-oder-Nichts-Prinzip-1-1024x569.png" alt="" class="wp-image-5672" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Alles-oder-Nichts-Prinzip-1-1024x569.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Alles-oder-Nichts-Prinzip-1-300x167.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Alles-oder-Nichts-Prinzip-1-768x427.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Alles-oder-Nichts-Prinzip-1.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Typische Fallkonstellationen in der Unternehmenspraxis</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In der Praxis sind es oft unscheinbare Situationen, die das Problem auslösen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Darlehen an Schwester- oder Beteiligungsgesellschaften außerhalb des Konsolidierungskreises.</strong> Sind mehrere Unternehmen nur über eine gemeinsame natürliche Person als Spitze verbunden, ohne dass eines das andere beherrscht, greift das Konzernprivileg nicht. (sog. Gleichordnungskonzerne, § 18 Abs. 2 AktG).</li>



<li><strong>Darlehen an Geschäftspartner, Lieferanten oder Kunden.</strong> Unternehmen unterstützen Lieferanten mit Liquidität oder finanzieren Kunden bei größeren Aufträgen, betriebswirtschaftlich sinnvoll, aufsichtsrechtlich aber oft nicht geprüft. Auch solche Darlehen können die Erlaubnispflicht auslösen.</li>



<li><strong>Darlehen an natürliche Personen.</strong> Ob Gesellschafter, Führungskraft (soweit nicht Arbeitgeberdarlehen für Wohneigentum) oder Geschäftsfreund: Darlehen an Privatpersonen sind grundsätzlich erlaubnispflichtig – ohne Ausnahme.</li>



<li><strong>Darlehen an Start-up-Beteiligungen.</strong> Wer in ein junges Unternehmen (assoziierte Unternehmen oder Minderheitsbeteiligungen) investiert, ohne beherrschenden Einfluss zu haben, fällt damit nicht unter das Konzernprivileg.</li>



<li><strong>Nachrangdarlehen mit unzureichender Nachrangklausel.</strong> Ein Nachrangdarlehen schützt nicht automatisch vor der Erlaubnispflicht. Genügt die Nachrangklausel nicht den Anforderungen der BaFin und den zivilrechtlichen Maßstäben des BGH, bleibt es beim erlaubnispflichtigen Kreditgeschäft, trotz Nachrangabrede (BGH, Urteile vom 6. Dezember 2018, <a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2017/IX_ZR_143-17.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" title="">IX ZR 143/17</a> und vom 1. Oktober 2019, <a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2018/VI_ZR_156-18.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" title="">VI ZR 156/18</a>).</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Die Rechtsfolgen – und warum sie unterschätzt werden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wer ohne Erlaubnis Kreditgeschäfte betreibt, begeht nicht bloße eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Das Kreditwesengesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn kein Vorsatz vorliegt: Fahrlässigkeit reicht aus, § 54 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 KWG. Verantwortlich sind Geschäftsführer und Vorstände persönlich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daneben kann die BaFin unmittelbar eingreifen: Sie ist berechtigt, den gesamten Geschäftsbetrieb sofort zu untersagen und die unverzügliche Abwicklung der betroffenen Geschäfte anzuordnen, § 37 Abs. 1 KWG. Sie richtet sich dabei nicht nur gegen das Unternehmen, sondern auch gegen dessen Organe persönlich. Zusätzlich kann sie Verstöße auf ihrer Website veröffentlichen. Was nach einer formalen Maßnahme klingt, kann in der Praxis erhebliche Reputationsschäden auslösen.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2026/02/06/die-bafin-warnliste-ein-walk-of-shame/" title="">Click zum Beitrag | Die BaFin-Warnliste: ein Walk of Shame?</a></strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die betroffenen Darlehensverträge selbst sind nach der Rechtsprechung des BGH zwar nicht automatisch nichtig (BGH vom 19. April 2011, <a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2010/XI_ZR_256-10.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" title="">XI ZR 256/10</a>). Aber zivilrechtlich bleibt das Risiko nicht folgenlos. Die Erlaubnispflichten des Kreditwesengesetzes sind nach der Rechtsprechung des BGH Schutzgesetze § 823 Abs. 2 BGB, mit der Konsequenz, dass Darlehensnehmer unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen können: gegen die Gesellschaft, aber auch gegen die handelnden Geschäftsführer und Vorstände persönlich (BGH vom 19. März 2013, <a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2012/VI_ZR__56-12.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" title="">VI ZR 56/12</a>, „Winzergeld“; BGH vom 7. Juli 2015, <a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2014/VI_ZR_372-14.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" title="">VI ZR 372/14</a>). Die Darlehensverträge selbst sind zwar nicht automatisch nichtig (BGH vom 19. April 2011, XI ZR 256/10), das aufsichtsrechtliche Risiko bleibt aber bestehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders tückisch: Solange die BaFin von einem Verstoß nichts weiß, bleiben die Risiken zunächst abstrakt. Und genau das verleitet dazu, das Problem zu vertagen oder zu unterschätzen. Doch es genügt eine routinemäßige Behördenprüfung oder ein einziger Hinweis eines Vertragspartners, eines Wettbewerber, um den Stein des Aufsichtsverfahrens ins Rollen zu bringen. Wer hofft, unentdeckt zu bleiben, hat die Kontrolle über den weiteren Verlauf bereits abgegeben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gestaltungsoptionen: Wie lassen sich konforme Strukturen schaffen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die gute Nachricht: Das Problem ist lösbar. Es gibt erprobte rechtliche Wege, mit denen Unternehmensgruppen ihre Finanzierungsstrukturen ins Lot bringen können.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Rückführung problematischer Darlehen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der direkteste Weg ist die vollständige Rückabwicklung aller Darlehen an konzernfremde Unternehmen und Privatpersonen. Erst wenn diese Verhältnisse beendet sind, lebt das Konzernprivileg, und damit auch die Erlaubnisfreiheit, für die verbleibenden gruppeninternen Darlehen wieder auf.</p>



<h3 class="wp-block-heading">KWG-konforme Nachrangdarlehen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wo eine sofortige Rückführung nicht möglich ist, können bestehende Darlehen an Unternehmen in Nachrangdarlehen umgewandelt werden, sofern die Gestaltung den aufsichtsrechtlichen Anforderungen standhält. Entscheidend ist die Qualität der Nachrangklausel: Sie muss eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre vorsehen, die Rangtiefe sowie die Erstreckung auf Zinsen klar benennen und auch den Fall der Liquidation des Schuldners erfassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schlecht formulierte Nachrangklauseln sind in der Praxis keine Seltenheit. Wer glaubt, mit einer Standardklausel auf der sicheren Seite zu sein, kann sich irren: Aufsichtsrechtlich ist eine unzureichende Klausel so gut wie keine.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Zwischenholding als Finanzierungsgesellschaft</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Eine strukturell sauberere Lösung ist die Errichtung einer eigenen Gesellschaft, die sämtliche Darlehensbeziehungen innerhalb der Gruppe bündelt, einer sogenannten Zwischenholding zwischen der Konzernspitze und den operativen Einheiten. Diese Gesellschaft übernimmt die Liquiditätsversorgung im Konzern und hält die Finanzierungsfunktion klar von den übrigen Geschäftstätigkeiten getrennt. Das schafft nicht nur Übersicht, sondern sichert die erlaubnisfreie konzerninterne Finanzierung auch strukturell ab.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Anleihen und andere Kapitalmarktinstrumente</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Soll auch künftig Kapital an konzernfremde Unternehmen fließen, muss das nicht über ein Darlehen geschehen. Die Emission einer Unternehmensanleihe oder von Genussrechten kann eine erlaubnisfreie Alternative und eine Möglichkeit, externe Finanzierungsbeziehungen rechtssicher zu gestalten. Zu beachten ist allerdings, dass solche Emissionen in der Regel eine Prospektpflicht nach der EU-Prospektverordnung (VO (EU) 2017/1129) bzw. dem Vermögensanlagengesetz auslösen. Im Einzelfall gibt es Ausnahmen; ob und welche greifen, hängt von der konkreten Struktur ab.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2025/01/13/dick-oder-duenn-prospekte-und-informationsblaetter-bei-emissionen/" title="">Click zum Beitrag | Dich oder dünn: Prospekte und Informationsblätter bei Emissionen</a></strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Handlungsempfehlung: Jetzt den Status quo prüfen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmensgruppen, die Darlehen vergeben, ob konzernintern oder an Dritte, sollten ihren aktuellen Darlehensstatus zeitnah aufsichtsrechtlich prüfen lassen. Im Mittelpunkt stehen dabei folgende Fragen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Bestehen Darlehen an konzernfremde Unternehmen oder natürliche Personen?</li>



<li>Sind sämtliche Darlehensnehmer tatsächlich Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen im rechtlichen Sinne (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Nr. 15, 16 CRR)?</li>



<li>Enthalten bestehende Nachrangdarlehensverträge wirksame Nachrangklauseln?</li>



<li>Werden Sicherheiten bestellt, die den Nachrangcharakter eines Darlehens unterlaufen?</li>



<li>Liegt möglicherweise ein Gleichordnungskonzern vor, der vom Konzernprivileg nicht erfasst wird?</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Werden dabei Verstöße festgestellt, ist rasches Handeln geboten. Je länger ein aufsichtsrechtlich unzulässiger Zustand andauert, desto schwerer wiegt er – strafrechtlich wie aufsichtsrechtlich. Wer hingegen frühzeitig und aus eigener Initiative eine konforme Struktur erarbeitet und umsetzt, signalisiert den Behörden den ernsthaften Willen zur Bereinigung. Das kann im Ernstfall erheblich mildernd wirken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die aufsichtsrechtlichen Risiken der Darlehensvergabe, ob innerhalb oder außerhalb der Gruppe, werden in der Unternehmenspraxis regelmäßig unterschätzt oder gar nicht erst erkannt. Dabei steht viel auf dem Spiel: persönliche Strafbarkeit der Geschäftsleitung, behördliche Eingriffe, zivilrechtliche Haftung, Reputationsverlust. Das Konzernprivileg bietet zwar einen wirksamen Schutz, aber er ist fragil. Ein einziges Darlehen außerhalb der Gruppe genügt, um ihn vollständig zu beseitigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Frühzeitige aufsichtsrechtliche Beratung und die konsequente Umsetzung konformer Strukturen sind deshalb keine bloße Vorsichtsmaßnahme. Sie sind eine Frage der unternehmerischen – und persönlichen – Verantwortung.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary><strong>FAQ zu konzerninternen Darlehen</strong></summary>
<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Wann braucht ein Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin für konzerninterne Darlehen? </h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer gewerbsmäßig Gelddarlehen vergibt, betreibt nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft – unabhängig von Rechtsform oder Unternehmensgegenstand. Eine Banklizenz (BaFin-Erlaubnis nach § 32 KWG) ist grundsätzlich dann erforderlich, wenn ein Unternehmen regelmäßig Darlehen ausreicht und dabei mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Als Faustregel gilt: Ab einem Darlehensvolumen von 500.000 Euro und mindestens 21 Verträgen nimmt die BaFin einen erlaubnispflichtigen Geschäftsbetrieb an. Unternehmensgruppen, die konzernintern Liquidität steuern, können unter das sogenannte Konzernprivileg fallen – jedoch nur unter strikten Voraussetzungen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Was ist das Konzernprivileg nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG und für wen gilt es?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das Konzernprivileg befreit Unternehmen von der Erlaubnispflicht nach dem KWG, wenn sie Darlehen ausschließlich innerhalb ihrer eigenen Unternehmensgruppe vergeben – also an Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 15, 16 CRR. Es gilt nicht für sogenannte Gleichordnungskonzerne (§ 18 Abs. 2 AktG), bei denen mehrere Unternehmen nur über eine gemeinsame natürliche Person verbunden sind, ohne dass eines das andere beherrscht. Minderheitsbeteiligungen und assoziierte Unternehmen ohne beherrschenden Einfluss fallen ebenfalls nicht unter das Privileg. Entscheidend ist die rechtliche Konzernstruktur – nicht die wirtschaftliche Verbundenheit.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Was passiert, wenn ein einziges Darlehen an einen konzernfremden Dritten vergeben wird?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das Konzernprivileg gilt nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip: Besteht auch nur ein einziges valutierendes Darlehen an ein konzernfremdes Unternehmen oder eine Privatperson, entfällt die Bereichsausnahme vollständig. Das betrifft dann nicht nur dieses eine externe Darlehen, sondern rückwirkend die gesamte konzerninterne Kreditvergabe. Es spielt keine Rolle, ob das externe Darlehen nur einen Bruchteil des Gesamtvolumens ausmacht oder wie viele Verträge innerhalb der Gruppe bestehen. Typische Auslöser in der Praxis sind Darlehen an Lieferanten oder Kunden, an Gesellschafter oder Führungskräfte als Privatpersonen sowie Darlehen an Start-up-Beteiligungen, an denen kein beherrschender Einfluss besteht.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Welche Konsequenzen drohen, wenn Kreditgeschäfte ohne BaFin-Erlaubnis betrieben werden?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer ohne Erlaubnis Kreditgeschäfte betreibt, begeht eine Straftat nach § 54 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 KWG – mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Strafbar ist ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln; Unwissenheit schützt nicht. Persönlich verantwortlich sind Geschäftsführer und Vorstände. Daneben kann die BaFin den gesamten Geschäftsbetrieb sofort untersagen und die Abwicklung aller betroffenen Geschäfte anordnen (§ 37 Abs. 1 KWG). Auch die öffentliche Nennung auf der BaFin-Warnliste ist möglich. Zivilrechtlich können geschädigte Darlehensnehmer Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB geltend machen – nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern auch gegen die handelnden Organmitglieder persönlich.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Wie können Unternehmensgruppen KWG-konforme Finanzierungsstrukturen schaffen?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Es gibt mehrere erprobte Gestaltungswege. Der direkteste ist die vollständige Rückführung aller Darlehen an konzernfremde Dritte: Erst dann lebt das Konzernprivileg wieder auf. Alternativ können bestehende Darlehen in Nachrangdarlehen umgewandelt werden – vorausgesetzt, die Nachrangklausel erfüllt die strengen Anforderungen der BaFin und des BGH (vgl. BGH, IX ZR 143/17 und VI ZR 156/18). Eine strukturell sauberere Lösung ist die Errichtung einer Zwischenholding, die sämtliche Darlehensbeziehungen bündelt und die Finanzierungsfunktion klar von den operativen Tätigkeiten trennt. Sollen künftig Mittel an konzernfremde Unternehmen fließen, bieten Unternehmensanleihen oder Genussrechte eine erlaubnisfreie Alternative – allerdings unter Beachtung etwaiger Prospektpflichten nach der EU-Prospektverordnung bzw. dem Vermögensanlagengesetz.</p>
</details>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Unzicker Legal – Rechtsanwälte | Bank- und Kapitalmarktrecht</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Finanzierungsstrukturen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.</em></p>



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</script><p>The post <a href="https://unzicker-legal.de/2026/03/30/konzerninterne-darlehen-wenn-der-firmenkredit-zur-straftat-wird/">Konzerninterne Darlehen: Wenn der Firmenkredit zur Straftat wird</a> first appeared on <a href="https://unzicker-legal.de">Unzicker</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Klimaneutral, grün, umweltfreundlich – bald nur noch mit Nachweis</title>
		<link>https://unzicker-legal.de/2026/03/11/klimaneutral-umweltfreundlich-gruen-bald-nur-noch-mit-nachweis/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=klimaneutral-umweltfreundlich-gruen-bald-nur-noch-mit-nachweis</link>
		
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		<pubDate>Wed, 11 Mar 2026 09:02:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Greenwashing war gestern. Ab Herbst 2026 gelten in Deutschland neue Spielregeln für jede Aussage zur Nachhaltigkeit eines Produkts oder Unternehmens. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden. Was genau auf Unternehmen zukommt – und worauf Sie sich jetzt vorbereiten sollten. Was ist die EmpCo-Richtlinie? Die&#160;Richtlinie (EU) 2024/825, kurz&#160;EmpCo-Richtlinie&#160;(von&#160;Empowering Consumers for the Green Transition), [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://unzicker-legal.de/2026/03/11/klimaneutral-umweltfreundlich-gruen-bald-nur-noch-mit-nachweis/">Klimaneutral, grün, umweltfreundlich – bald nur noch mit Nachweis</a> first appeared on <a href="https://unzicker-legal.de">Unzicker</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong>Greenwashing war gestern. Ab Herbst 2026 gelten in Deutschland neue Spielregeln für jede Aussage zur Nachhaltigkeit eines Produkts oder Unternehmens. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden. Was genau auf Unternehmen zukommt – und worauf Sie sich jetzt vorbereiten sollten.</strong></p>


<p><span id="more-5514"></span></p>


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<h2 class="wp-block-heading">Was ist die EmpCo-Richtlinie?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die&nbsp;<strong>Richtlinie (EU) 2024/825</strong>, kurz&nbsp;<strong>EmpCo-Richtlinie</strong>&nbsp;(von&nbsp;<em>Empowering Consumers for the Green Transition</em>), ist seit dem 27. März 2024 in Kraft. Sie ändert zwei bestehende EU-Richtlinien: die&nbsp;<strong>Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken</strong>&nbsp;(2005/29/EG) und die&nbsp;<strong>Verbraucherrechterichtlinie</strong>&nbsp;(2011/83/EU). Ziel ist ein europaweit einheitlicher Schutz vor irreführenden Umweltaussagen – kurz: gegen Greenwashing.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj/deu" title="">Click zur Richtlinie (EU) 2024/825</a></strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Richtlinie ≠ direkt anwendbares Gesetz: Die Umsetzung in deutsches Recht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Als EU-Richtlinie entfaltet die EmpCo keine unmittelbare Wirkung gegenüber Unternehmen. Sie muss zunächst in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland geschieht dies durch das&nbsp;<strong>Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)</strong>, dem der Bundestag am&nbsp;19. Dezember 2025&nbsp;zugestimmt hat, verkündet am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt, in Kraft größtenteils ab dem 27. September 2026. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die wesentlichen Änderungen betreffen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>§ 2 UWG</strong>&nbsp;– Neue Begriffsbestimmungen: „Umweltaussage&#8220;, „allgemeine Umweltaussage&#8220;, „Nachhaltigkeitssiegel&#8220; und „Zertifizierungssystem&#8220; werden erstmals legal definiert.</li>



<li><strong>§ 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Anhang</strong>&nbsp;– Erweiterung der&nbsp;<strong>„schwarzen Liste&#8220;</strong>&nbsp;um neue Per-se-Verbote für bestimmte Greenwashing-Praktiken.</li>



<li><strong>§ 5 UWG</strong>&nbsp;– Erweiterung des Irreführungstatbestands: Ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte (Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit) gelten künftig als&nbsp;<strong>wesentliche Produktmerkmale</strong>, über die nicht getäuscht werden darf.</li>
</ul>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO" title="">Click zum Bundestag | BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19. Februar 2026</a></strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ändert sich konkret für Unternehmen?</h2>



<h3 class="wp-block-heading">Pauschale Umweltaussagen sind verboten</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Begriffe wie&nbsp;<strong>„umweltfreundlich&#8220;, „ökologisch&#8220;, „klimafreundlich&#8220;, „nachhaltig&#8220;, „grün&#8220;, „CO₂-reduziert&#8220;</strong>&nbsp;oder&nbsp;<strong>„biologisch abbaubar&#8220;</strong>&nbsp;dürfen nur noch verwendet werden, wenn entweder eine nachgewiesene, anerkannte hervorragende Umweltleistung zugrunde liegt oder die Aussage&nbsp;<strong>klar, hervorgehoben und auf demselben Medium</strong>spezifiziert wird – beispielsweise direkt auf der Produktverpackung oder im gleichen Werbespot.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Selbst kreierte Nachhaltigkeitssiegel sind Geschichte</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmenseigene „Vertrauenssiegel&#8220; ohne anerkanntes, unabhängig überwachtes Zertifizierungssystem sind künftig per se unzulässig. Erlaubt bleiben nur Siegel, die auf einem offenen, transparenten und von einem Dritten geprüften Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen vergeben werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG n.F.).</p>



<h3 class="wp-block-heading">Zukunftsbezogene Versprechen brauchen einen Fahrplan</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Aussagen wie&nbsp;<strong>„klimaneutral bis 2030&#8243;</strong>&nbsp;oder&nbsp;<strong>„100 % erneuerbar bis 2025&#8243;</strong>&nbsp;sind nur noch zulässig, wenn sie auf einem&nbsp;<strong>detaillierten, realistischen Umsetzungsplan</strong>&nbsp;mit messbaren, zeitgebundenen Zielen beruhen, der regelmäßig von einem&nbsp;<strong>unabhängigen externen Sachverständigen</strong>&nbsp;geprüft wird (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG n.F.). Leere PR-Versprechen auf die Zukunft werden damit illegal.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Klimakompensation allein reicht nicht mehr</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Aussagen, wonach ein Produkt&nbsp;<strong>CO₂-neutral, CO₂-reduziert oder klimapositiv</strong>&nbsp;sei, wenn diese sich allein auf die Kompensation von Emissionen (z. B. durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten) stützen, sind künftig verboten. Produktbezogene Klimaaussagen müssen sich auf den tatsächlichen Lebenszyklus des Produkts beziehen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Neue Informationspflichten zur Produkthaltbarkeit</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Angaben zur Haltbarkeit oder Langlebigkeit (z. B. „hält 20 Jahre&#8220;) sind nur noch zulässig, wenn sie unter normalen Nutzungsbedingungen realistisch und belegbar sind. Auch Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit werden zu schutzbedürftigen Informationen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der zeitliche Ablauf auf einen Blick</h2>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="512" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/IMG_0741-1024x512.jpeg" alt="" class="wp-image-5516" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/IMG_0741-1024x512.jpeg 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/IMG_0741-300x150.jpeg 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/IMG_0741-768x384.jpeg 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/IMG_0741-1536x768.jpeg 1536w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/IMG_0741-2048x1024.jpeg 2048w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Es gibt keine Übergangsfristen nach dem 27. September 2026. Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände sind ab diesem Zeitpunkt ohne weiteres möglich – und die Wettbewerbszentrale sowie Umweltverbände wie die DUH schreiten bereits heute gegen fragwürdige Öko-Werbung ein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">EmpCo und Green Claims Directive: Wie hängen beide zusammen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die EmpCo-Richtlinie ist nicht allein. Sie ist Teil eines breiteren EU-Regulierungspakets gegen Greenwashing, das auch die&nbsp;<strong>Green Claims Directive (GCD)</strong>&nbsp;umfasst.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Während die&nbsp;<strong>EmpCo</strong>&nbsp;festlegt,&nbsp;<strong>was</strong>&nbsp;Unternehmen in der Kommunikation gegenüber Verbrauchern&nbsp;<strong>nicht mehr sagen dürfen</strong>, sollte die&nbsp;<strong>GCD</strong>&nbsp;regeln,&nbsp;<strong>wie</strong>&nbsp;freiwillige Umweltaussagen künftig wissenschaftlich belegt und von unabhängigen Dritten&nbsp;<strong>vorab verifiziert</strong>&nbsp;werden müssen – inklusive standardisierter Lebenszyklusanalysen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Allerdings: Im Juni 2025 hat die EU-Kommission den Gesetzgebungsprozess zur Green Claims Directive&nbsp;<strong>vorläufig gestoppt</strong>, nachdem die konservative EVP-Fraktion im Europäischen Parlament Überregulierungsbedenken geltend gemacht hatte. Ob und in welcher Form die GCD weiterverfolgt wird, ist derzeit völlig offen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Für Unternehmen bedeutet das:</strong>&nbsp;Die EmpCo kommt auf jeden Fall – und das mit erheblichem Regelungsgehalt. Die GCD als mögliche Ergänzung bleibt vorläufig aus, was insbesondere die Frage der konkreten Nachweismethodik noch offenlässt. Unternehmen sollten dies nicht als Entwarnung missdeuten, sondern als Anlass nutzen, ihre Nachhaltigkeitskommunikation jetzt auf tragfähige Belege zu stellen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was sollten Unternehmen jetzt tun?</h2>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Bestandsaufnahme:</strong>&nbsp;Alle bestehenden Umweltaussagen in Werbematerialien, auf Verpackungen, in Social Media und auf der Website auf Zulässigkeit prüfen.</li>



<li><strong>Dokumentation:</strong>&nbsp;Nachweise für verwendete Claims zusammenstellen und intern archivieren.</li>



<li><strong>Siegel überprüfen:</strong>&nbsp;Eigene Nachhaltigkeitssiegel auf Kompatibilität mit den neuen Zertifizierungsanforderungen prüfen.</li>



<li><strong>Zukunftsaussagen absichern:</strong>&nbsp;Klimaversprechen nur noch mit belastbarem, extern geprüftem Umsetzungsplan kommunizieren.</li>



<li><strong>Interne Prozesse:</strong>&nbsp;Freigabeworkflows zwischen Rechts-, Marketing- und Nachhaltigkeitsabteilung etablieren.</li>
</ol>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Sie haben Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation oder möchten Ihre bestehenden Green Claims auf Konformität prüfen lassen? Wir beraten Sie gerne.</em></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<div style="height:59px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary><strong>FAQ zur EmpCo-Richtlinie</strong></summary>
<h3 class="wp-block-heading">Was ist die EmpCo-Richtlinie und wen betrifft sie?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825) steht für „Empowering Consumers for the Green Transition&#8220; und ist seit dem 27. März 2024 auf EU-Ebene in Kraft. Sie ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) sowie die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) und richtet sich an alle Unternehmen, die gegenüber Verbrauchern mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werben – branchenübergreifend und unabhängig von der Unternehmensgröße.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wie wird die EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Umsetzung erfolgt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das der Bundestag am 19. Dezember 2025 beschlossen hat. Die wesentlichen Änderungen betreffen § 2 UWG (neue Definitionen wie „Umweltaussage&#8220;, „Nachhaltigkeitssiegel&#8220;, „Zertifizierungssystem&#8220;), § 5 UWG (Erweiterung des Irreführungstatbestands) sowie den Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (neue Per-se-Verbote für Greenwashing-Praktiken). Die Regeln gelten vollumfänglich ab dem 27. September 2026.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Welche Umweltaussagen sind ab 2026 verboten?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Verboten sind ab dem 27. September 2026 insbesondere: allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich&#8220;, „ökologisch&#8220;, „klimafreundlich&#8220; oder „nachhaltig&#8220; ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung oder ohne unmittelbare Spezifizierung auf demselben Medium; Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängig überwachtes Zertifizierungssystem; zukunftsbezogene Aussagen (z. B. „klimaneutral bis 2030&#8243;) ohne detaillierten, extern geprüften Umsetzungsplan; sowie produktbezogene Klimaneutralitätsaussagen, die allein auf CO₂-Kompensation beruhen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Darf man nach der EmpCo noch mit „klimaneutral&#8220; werben?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutrales Produkt&#8220;, die sich allein auf den Kauf von CO₂-Zertifikaten (Kompensation) stützen, sind nach der EmpCo per se verboten. Zulässig bleibt die Aussage nur, wenn sie auf einer tatsächlichen Emissionsreduktion im Lebenszyklus des Produkts beruht. Unternehmensweite Klimaaussagen ohne Produktbezug bleiben möglich, sofern sie transparent und belegbar sind.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Welche Anforderungen gelten für Nachhaltigkeitssiegel?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Selbst kreierte Unternehmenssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem sind nach der EmpCo unzulässig. Ein zulässiges Zertifizierungssystem im Sinne des neuen § 2 UWG muss allen Unternehmen unter transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen, von einem unabhängigen Dritten überwacht werden und klare Anforderungen sowie Sanktionsmechanismen bei Verstößen vorsehen. Staatlich vergebene Siegel bleiben ohne weiteres zulässig.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was ist der Unterschied zwischen EmpCo-Richtlinie und Green Claims Directive?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist geltendes Recht und regelt, was Unternehmen in der Verbraucherkommunikation nicht mehr sagen dürfen. Die Green Claims Directive sollte ergänzend festlegen, wie Umweltaussagen inhaltlich belegt und vorab durch unabhängige Dritte verifiziert werden müssen. Ihr Gesetzgebungsverfahren wurde im Juni 2025 von der EU-Kommission jedoch vorläufig gestoppt. Die EmpCo gilt unabhängig davon ab September 2026 vollumfänglich.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die neuen UWG-Regeln?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Verstöße können von Wettbewerbern, Verbänden (z. B. Wettbewerbszentrale, Deutsche Umwelthilfe) und Verbraucherorganisationen abgemahnt und gerichtlich verfolgt werden. Daneben drohen behördliche Maßnahmen, Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen. Da die neuen Per-se-Verbote eine Einzelfallprüfung durch Gerichte ausschließen, ist das Abmahnrisiko besonders hoch. Erste Abmahnwellen gegen fragwürdige Öko-Werbung haben bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten begonnen.</p>
</details>



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			</item>
		<item>
		<title>Fristen, Fußfesseln und echte Leidenschaft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Feb 2026 12:47:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[ReFa]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>35 Jahre Berufserfahrung, in denen man so einiges erleben kann. Von der Schreibmaschine über beA und E-Akte bis zur Zwangsvollstreckung per Mausklick, eine Kanzleidurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft. Frau E. erzählt, warum sie ihren Beruf auch nach Jahrzehnten noch genauso liebt wie am ersten Tag – und was sie jungen Menschen unbedingt mitgeben möchte. Seit wann [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong>35 Jahre Berufserfahrung, in denen man so einiges erleben kann. Von der Schreibmaschine über beA und E-Akte bis zur Zwangsvollstreckung per Mausklick, eine Kanzleidurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft. Frau E. erzählt, warum sie ihren Beruf auch nach Jahrzehnten noch genauso liebt wie am ersten Tag – und was sie jungen Menschen unbedingt mitgeben möchte.</strong></p>


<p><span id="more-5477"></span></p>


<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-21 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex"></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="535" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/1-1024x535.png" alt="" class="wp-image-5480" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/1-1024x535.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/1-300x157.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/1-768x401.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/1.png 1200w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Seit wann sind Sie Rechtsanwaltsfachangestellte und warum haben Sie diesen Beruf gewählt? Hätten Sie lieber etwas anderes gemacht?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Seit 1990 bin ich ausbildete Rechtsanwaltsgehilfin, so nannte man das noch zu meiner Ausbildungszeit. Mir war klar, dass ich gerne in einem Büro arbeiten möchte. Daher standen Bürokauffrau oder Rechtsanwaltsgehilfin für mich zur Wahl. Ich habe mich dann schließlich für Letzteres entschieden. Zum einen, weil die Ausbildung nur 2 ½ Jahre dauerte und zum anderen, weil ich es spannend fand, dass die Arbeiten in einer Anwaltskanzlei sehr vielfältig und abwechslungsreich sein können. Ich hatte auch während meiner Schulzeit ein 14-tätiges Praktikum als Verwaltungsfachangestellte bei der Berufsberatung gemacht. Dabei hatte ich festgestellt, dass mir die Arbeit in einem Büro sehr viel Spaß macht.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Welche Fähigkeiten sind aus Ihrer Sicht für diesen Beruf unverzichtbar?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In jedem Beruf ist es wichtig, dass man Engagement zeigt, sich Wissen aneignen möchte und das, was man tut, auch mag und lebt. Natürlich muss man in unserem Beruf Deutsch in Wort und Schrift gut beherrschen können. Darüber hinaus sollte man auch eigenständig arbeiten können und wollen. Auch sollte man ein Verantwortungsbewusstsein entwickeln oder haben, denn ohne geht es in diesem Beruf meiner Meinung nach nicht. Gerade in unserem Beruf ist es wichtig, dass man einen Überblick über die Arbeit hat, wie z.B. Fristen/Termine und alles was mit unseren Aufgaben zu tun hat. Auch sollte man aufmerksam sein und mitdenken. Man sollte für Neuerungen offen sein, denn in unserem Beruf gibt es doch immer wieder Änderungen, die man verinnerlichen muss. Man sollte organisatorische Fähigkeiten haben, sorgfältiges und auch vorausschauendes Arbeiten ist auch sehr wichtig, ebenso Verschwiegenheit und ein respektvolles Miteinander.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei bestimmten Fachgebieten, für die die Kanzlei spezialisiert ist, sollte man auch ein gewisses „Feingefühl“ und Empathie mitbringen und Teamplayer sein. In einer Anwaltskanzlei, so mein Empfinden, sollte und muss man als Team funktionieren und sich auf sein Umfeld verlassen können.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Was war die größte Herausforderung in Ihrer bisherigen Laufbahn?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Es gab sicherlich mehrere für mich. Ich war damals in einer großen Kanzlei angestellt und wollte etwas Neues. Ein angestellter Rechtsanwalt hat sich dann selbständig gemacht und ich bin mit ihm mitgegangen. Büroräume mussten neu einrichtet werden, es galt, ein neues Computersystem zu erlernen usw. Wir hatten damals schon einige Mandate aus der alten Kanzlei mitgenommen. Das war mit viel Arbeit verbunden, um alles auf den neuesten Stand zu bringen, u.a. mussten die mitgenommenen Akten ins neue Anwaltsprogramm aufgenommen werden. Als einzige Mitarbeiterin musste ich mich um alles kümmern, wie z.B. Kanzleieinkäufe, Bestellungen, Mandatsbearbeitung, Buchhaltung, Urlaubsvertretung für meinen damaligen Chef usw. Ich habe aber sehr viel gelernt, gerade selbständig zu arbeiten, was ich vorher natürlich auch schon gemacht habe, aber dort fast ausschließlich eigen- und selbständig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine weitere Herausforderung war dann für mich, nach meiner dreijährigen Elternzeit wieder in meinen Beruf einzusteigen. Nicht etwa die Arbeit an sich, sondern eine neue Kanzlei. Dort musste ich erst wieder meinen Platz finden, mit neuen Kolleginnen, neuen Anwälten, neue Fachgebiete. Auch dass ich dann keine Vollzeitkraft mehr war, sondern in Teilzeit gearbeitet habe. Da muss man sich erst einmal beweisen, dass man was kann. Mir war es auch als Teilzeitkraft immer wichtig, dass ich nicht darüber definiert werde, dass ich Mutter bin und „nur halbtags“ arbeite, sondern dass meine Arbeitsleistung und meine Einsatzbereitschaft zählen.&nbsp;&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Wie hat sich Ihr Beruf bzw. haben sich die Anforderungen an Ihren Beruf in den letzten Jahren verändert?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die größte Veränderung seit meiner Ausbildung sehe ich in der Digitalisierung, wie E-Akte, beA. Die Arbeiten sind schnelllebiger und herausfordernder geworden, weil man nicht mehr auf Post oder Unterlagen in Papierform warten muss. Jetzt wird alles digital übersandt oder per E-Mail miteinander kommuniziert. Man bekommt schneller eine Rückmeldung und kann viel schneller reagieren. Daher hat man immer genügend Arbeit und muss nicht Papierpost etc. abwarten.&nbsp;Da es immer wieder Neuerungen in der Technik gibt, sollte man sich hierzu nicht versperren, sondern offen sein, etwas Neues zu erlernen.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Arbeiten, Aufgaben und Anforderungen an eine Rechtsanwaltsfachangestellte sind trotz der digitalen Zeiten noch dieselben wie früher. Es ist ein anderes Arbeiten, in Bereichen, wie z.B. der Zwangsvollstreckung ein „einfacheres“ Arbeiten, da man keine Formulare z.B. mehr mit der Hand oder einer Schreibmaschine ausfüllen muss, aber dies setzt voraus, dass die Akten entsprechend aktuell und fehlerlos sind, weil die meiste Korrespondenz nur noch digital geführt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dadurch, dass kaum „Papierpost“ in den Kanzleien ist bzw. schriftliche Dokumente zu bearbeiten sind, die man immer wieder „hervorholen“ kann, muss man umso aufmerksamer und konzentrierter arbeiten. Auch hat man durch die digitale Akte weniger Überblick über die eingehende Post (wenn man sie nicht direkt digital im Blick hat), als wenn man die eingehende Post auf die Papierakte heftet. Da hatte man früher dann auf einen Blick anhand des Aktenstapels gesehen, was an Post angekommen ist. Es ist dann doch etwas anderes, wenn ich Papier vor mir liegen habe, das ich sozusagen immer wieder bei Vorlage der Akte in der „Hand halte“, als eine komplett digitale Akte. Daher muss man bei der digitalen Akte schon zweimal hinsehen und auch entsprechend markieren, beschreiben und ablegen, damit der Inhalt der Post gleich klar zu erkennen ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Technik/Digitalisierung mag in manchen Teilen komfortabler geworden sein, andererseits passieren leichter individuelle Fehler.</p>



<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-22 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="535" data-id="5481" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/2-1024x535.png" alt="" class="wp-image-5481" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/2-1024x535.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/2-300x157.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/2-768x401.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/2.png 1200w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="535" data-id="5482" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/3-1024x535.png" alt="" class="wp-image-5482" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/3-1024x535.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/3-300x157.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/3-768x401.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/3.png 1200w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
</figure>



<p class="wp-block-paragraph">Ich glaube, dass sich die Anforderungen einer Rechtsanwaltsfachangestellten zur jetzigen Zeit nicht großartig verändert haben. Es wurde damals schon auf selbständiges, vorausschauendes, eigenständiges, vorbereitendes, sorgfältiges und organisiertes Arbeiten Wert gelegt. Auch glaube ich, dass die ältere Generation an Anwälten gerne die Fäden selbst in der Hand hatte und den Mitarbeitern vielleicht nicht so viel zugetraut hat wie heute.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da es immer weniger Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellte gibt, gibt es weniger Fachkräfte. Somit hat die ältere Generation vielleicht in der heutigen Zeit aufgrund ihrer Berufserfahrung mehr Chancen, bei einem Arbeitgeberwechsel oder bei einem Wiedereinstieg als zu meiner Ausbildungszeit, wo noch viele Fachkräfte sozusagen auf dem „Markt“ waren. Dafür ist aber die Erwartungshaltung an die Fachkräfte höher.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Meines Erachtens gibt es auch vermehrt größere Kanzleien (mit mehreren Anwälten), da sie durch verschiedene Referate größer aufgestellt sein möchten. Dies führt auch dazu, dass man oft verschiedene Referate bearbeitet, was noch abwechslungsreicher ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Würden Sie die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten jungen Menschen empfehlen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ich kann meinen Beruf auf jeden Fall empfehlen. Er ist sehr abwechslungsreich, interessant, umfangreich und vielschichtig. Wer gerne selbständig und organisiert arbeitet, hat hierzu die Chance. Der Bedarf an Rechtsanwaltsfachangestellten ist immer da. Rechtsanwaltsfachangestellte sind nicht an Anwaltskanzleien gebunden, sie werden auch gerne an anderen Orten oder auch in anderen Branchen, wie z.B. Gerichten, Versicherungen etc. übernommen. Wer nicht gerne selbständig arbeitet, nicht gerne im Büro sitzt, nur auf Arbeitsanweisung arbeitet, wer nicht stressresistent ist, dem würde ich das nicht empfehlen.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Gibt es typische Fehler, die Berufsanfänger vermeiden können?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Berufsanfänger neigen vielleicht dazu, sich nicht richtig über den zu erlernenden Beruf informiert zu haben und merken erst später, dass es ihnen nicht gefällt. Ich bin daher dafür, dass man so viele Praktika wie möglich macht, um in verschiedene Berufe reinzuschnuppern. Ich glaube, dass dies sehr hilfreich bei der Berufswahl sein könnte, um eben zu vermeiden, dass man dann die Ausbildung abbricht. Berufsanfängern wäre auch zu empfehlen, eine Berufsberatung aufzusuchen, um dort zu besprechen, welche Fähigkeiten man selber hat oder welche Vorstellungen von einem Beruf bestehen. Wenn einem ein Beruf gar nicht zusagt, sollte man dann ehrlich zu sich selber sein und sich umorientieren. Denn wenn man in seinem Beruf unglücklich ist, kann man auch den Erwartungen nicht entsprechen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Berufsanfänger sollten nicht in die Ausbildung mit der Erwartung gehen, dass sie gleich alles können oder können müssen oder sich selbst unter Druck setzen. Als Berufsanfänger sollte man vielleicht nicht alles als Kritik ansehen, wenn man sie z.B. auf Fehler hinweist. Eigeninitiative finde ich auch sehr wichtig. D.h. nicht immer abwarten, bis man Arbeit zugewiesen bekommt, sondern auch selbständig etwas erledigen. Nicht zu schüchtern sein und allem aufgeschlossen entgegentreten. Unpünktlichkeit, Unzuverlässigkeit und Respektlosigkeit sollten vermieden werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Was motiviert Sie, diesen Beruf weiterhin auszuüben?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das kann ich kurz und knapp beantworten: Ich mache meine Arbeit sehr gerne, hab Spaß daran, auch wenn er teilweise sehr stressig und umfangreich sein kann. Ich mag das vielschichtige: Mit Menschen arbeiten, die Arbeit ist oft sehr abwechslungsreich, kein Tag ist gleich. Mich motiviert es, dass ich mich einbringen und selbständig arbeiten kann, dass ich anwaltsunterstützend arbeite, ich organisiere gerne mit, man lernt immer wieder Neues dazu.&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Das Interesse junger Menschen an Ihrem Beruf schwindet. Haben Sie Vorschläge, was besser gemacht werden kann, um dies zu ändern?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mir war gar nicht bewusst, dass sich so wenig junge Menschen für unseren Beruf interessieren. Zu meiner Zeit war das ganz anders. Da waren die Berufsschulen voll mit Schülern aus unserem Berufsfeld. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Vielleicht könnte es etwas ändern, wenn man für Rechtsanwaltsfachangestellte mehr Werbung (oder Stellenangebote) über Social-Media machen würde. Kanzleien könnten durch Aushänge (wenn es so etwas noch gibt) in Schulen Praktikumsplätze anbieten. Wenn man Schulpraktikanten hat, sollte man diesen vermitteln, wie interessant unser Beruf ist und ihnen auch wirklich einen Einblick in den Beruf geben und nicht nur „Hilfsarbeiten“ geben oder machen lassen. Vielleicht sollten auch mehr Berufsberater in die Schule kommen oder Klassen zur Berufsberatung gehen. Dort gibt es sehr interessante Berufsorientierungstests.</p>



<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-23 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="535" data-id="5483" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/4-1024x535.png" alt="" class="wp-image-5483" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/4-1024x535.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/4-300x157.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/4-768x401.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/4.png 1200w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1200" height="627" data-id="5484" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/5-1024x535.png" alt="" class="wp-image-5484" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/5-1024x535.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/5-300x157.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/5-768x401.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/5.png 1200w" sizes="auto, (max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></figure>
</figure>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Kanzleien bzw. die Anwaltschaft haben zum Teil einen schlechten Ruf. Fehlende Wertschätzung, schlechte Bezahlung, schlechte Arbeitsbedingungen, Überforderung, Unterforderung, fehlende Kommunikation. Was sind Ihre Erfahrungen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bis auf schlechte Arbeitsbedingungen und Unterforderung habe ich die Erfahrung von fehlender Wertschätzung, schlechte Bezahlung, Überforderung, fehlende Kommunikation, Überstunden und Ausnützen gemacht. Einige dieser Punkte konnten manchmal auch durch intensive Gespräche ausgeräumt oder dann tatsächlich auch mal durch einen Arbeitgeberwechsel geändert werden, wenn die negativen Umstände nicht geklärt werden konnten. In der einen oder anderen Kanzlei war der Druck immens hoch, was auch zum Teil dem geschuldet war, dass die Kanzleien unterbesetzt waren. Da kann man dann schon an seine Grenzen kommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ich habe auch schon mal in einer Kanzlei gearbeitet, in der Auszubildende nicht unbedingt „ausgebildet“ wurden, also mehr &#8222;Mädchen für alles&#8220; waren, aber nicht wirklich dem Ausbildungsjahr entsprechend ausgebildet wurde. Das fand ich sehr schade. Wenn man keinen guten Ausbilder hat, der einem wirklich etwas beibringt, da kann ich mir gut vorstellen, dass man dann keine Lust mehr auf die Ausbildung hat und diese ggf. abbricht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie das jetzt in Ausbildungsbetrieben ist, weiß ich nicht, allerdings war das zu meiner Ausbildungszeit auch oft Thema, dass Auszubildende sehr oft mit Kaffee kochen, Sachen sortieren, Einkäufen oder mit Arbeiten überschüttet wurden, die nichts mit einer Ausbildung zu tun hatten. Vielleicht ist das auch ein Grund dafür, dass auch viele Rechtsanwaltsfachangestellte nach ihrer Ausbildung in einen anderen Berufszweig gehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Was war die skurrilste Situation, die Sie in einer Kanzlei erlebt haben?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Kanzleidurchsuchung durch Polizei und Staatsanwalt, sowie ein Mandant, der Fußfesseln aufgrund einer einstweiligen Verfügung (Gewaltschutz) tragen musste, sich der Person dennoch genähert hatte, was er nicht durfte und in unserer Kanzlei bei einer Besprechung mit dem zuständigen Rechtsanwalt von der Polizei bei uns abgeholt wurde.</p>



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		<item>
		<title>Die BaFin-Warnliste: ein Walk of Shame?</title>
		<link>https://unzicker-legal.de/2026/02/06/die-bafin-warnliste-ein-walk-of-shame/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=die-bafin-warnliste-ein-walk-of-shame</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Feb 2026 17:46:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
		<category><![CDATA[Warnliste]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Impressum der Hölle wäre wohl zu scharf formuliert, bürokratisches Randphänomen zu sanft. Die BaFin-Warnliste ist öffentlich zugänglich, wird von Suchmaschinen indexiert und kann den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Wer als Anbieter von Finanzprodukten oder Finanzdienstleistungen tätig ist, sollte wissen, wie man nicht auf diese Liste gerät. Freitag ist Warntag. Und Montag. Und Dienstag. Und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><em>Impressum der Hölle</em> wäre wohl zu scharf formuliert, <em>bürokratisches Randphänomen</em> zu sanft. Die BaFin-Warnliste ist öffentlich zugänglich, wird von Suchmaschinen indexiert und kann den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Wer als Anbieter von Finanzprodukten oder Finanzdienstleistungen tätig ist, sollte wissen, wie man nicht auf diese Liste gerät.</strong></p>


<p><span id="more-5542"></span></p>


<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-24 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="1024" data-id="5546" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Warnliste-BaFin-1024x1024.png" alt="" class="wp-image-5546" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Warnliste-BaFin-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Warnliste-BaFin-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Warnliste-BaFin-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Warnliste-BaFin-768x768.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Warnliste-BaFin.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="1024" data-id="5545" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/BaFin-Warnliste-1024x1024.png" alt="" class="wp-image-5545" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/BaFin-Warnliste-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/BaFin-Warnliste-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/BaFin-Warnliste-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/BaFin-Warnliste-768x768.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/BaFin-Warnliste.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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<p class="wp-block-paragraph">Freitag ist Warntag. Und Montag. Und Dienstag. Und Mittwoch und Donnerstag. Wer den Newsletter der BaFin abonniert hat, erhält an jedem Arbeitstag diverse Warnungen der BaFin zu Unternehmen, die sich regelwidrig verhalten haben könnten. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist die BaFin-Warnliste?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Begriff Warnliste oder schwarze Liste existiert als solches nicht. Sachlich handelt es sich um eine chronologische Auflistung als ein Instrument behördlicher Transparenz: Auf ihrer Website stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht regelmäßig Warnmeldungen zu Unternehmen und Personen bereit, die etwa ohne die erforderliche Erlaubnis tätig werden, ggf. aufsichtsrechtliche Anforderungen missachtet haben oder der Vorwurf des ein Identitätsmissbrauchs im Raum steht. Diese Meldungen sind Bestandteil ihrer Verbraucherschutzaufgabe, § 4 Abs. 1a FinDAG, und der allgemeinen Missstandsaufsicht, § 6 Abs. 2 WpHG.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Doch mit der Präsenz auf der BaFin-Website ist es nicht getan. Auch über den eingangs erwähnten Newsletter der obersten Aufsichtsbehörde werden neue Kandidaten in der Auflistung als direkter E-Mail-Alert für Anwaltskanzleien, Kreditinstitute und Behörden verschickt. Google indexiert diese Seiten zuverlässig. Wer den Firmennamen eines betroffenen Unternehmens sucht, findet die Warnmeldung häufig auf den ersten Trefferseiten. Positive Publicity sieht anders aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Inhaltlich sind u.a. zwei Kategorien zu unterscheiden:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Warnungen wegen unerlaubter Geschäfte: </strong>Das Unternehmen erbringt erlaubnispflichtige Tätigkeiten (z.B. Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Einlagengeschäft) ohne BaFin-Erlaubnis nach KWG, WpIG oder KAGB.</li>



<li><strong>Hinweise auf Verstöße gegen Verhaltensregeln: </strong>Das Unternehmen ist zwar zugelassen, hat aber gegen aufsichtsrechtliche Pflichten verstoßen – etwa Informationspflichten gegenüber Anlegern, Prospektpflichten oder Wohlverhaltensregeln nach MiFID II / WpHG.</li>
</ul>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2025/01/13/dick-oder-duenn-prospekte-und-informationsblaetter-bei-emissionen/" title="">Click zum Beitrag | Dick oder dünn: Prospekte und Informationsblätter bei Emissionen</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2022/09/22/emissionen-von-vermoegensanlagen-prospekt-und-oder-vib/" title="">Click zum Beitrag | Emissionen von Vermögensanlagen: Prospekt und/oder VIB?</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2022/09/22/emissionen-von-vermoegensanlagen-prospekt-und-oder-vib/" title="">C</a><a href="https://unzicker-legal.de/2022/03/22/emissionen-im-wertpapierrecht-wib-oder-werpapierprospekt/" title="">lick zum Beitrag | Emissionen im Wertpapierrecht: Wertpapierprospekt oder WIB?</a></strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer gerät auf die Liste und warum?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Entgegen einem verbreiteten Missverständnis betrifft die BaFin-Warnliste nicht nur zwielichtige Anbieter oder ausländische Offshore-Gesellschaften. Auch seriöse, im Inland tätige Unternehmen können in den Fokus der BaFin geraten, wenn sie bestimmte regulatorische Anforderungen nicht einhalten. Die häufigsten Gründe:</p>



<h3 class="wp-block-heading">Fehlender Prospekt oder fehlendes Informationsblatt</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Dies ist in der Praxis einer der häufigsten Auslöser für BaFin-Maßnahmen. Wer Vermögensanlagen im Sinne des VermAnlG (z.B. Nachrangdarlehen, Genussrechte, partiarische Darlehen) öffentlich anbietet, benötigt grundsätzlich einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt sowie ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB). Für Wertpapiere gilt das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), bei deren Emission entweder ein Prospekt oder ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zu veröffentlichen ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beispiele für häufige Fehler in der Praxis:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ohne gebilligten Prospekt (§ 2 VermAnlG), insbesondere bei Crowdfunding-Schwellen oberhalb der Ausnahmegrenzen nach § 2a VermAnlG</li>



<li>Fehlende Prospektnachträge: Treten nach Billigung des Prospekts wesentliche neue Umstände ein, ist ein Nachtrag zu erstellen und von der BaFin zu billigen</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">Erlaubnisloser Betrieb</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer ohne Erlaubnis nach KWG (z.B. Einlagengeschäft, Kreditgeschäft), WpIG (Wertpapierdienstleistungen) oder KAGB (Verwaltung kollektiver Vermögen) tätig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens mit Untersagungsverfügung. Besonders relevant: Die Erlaubnispflicht entsteht nicht erst mit der Außendarstellung, sondern bereits mit Aufnahme der tatsächlichen Tätigkeit.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Verstöße gegen MiFID II-Wohlverhaltensregeln</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Zugelassene Wertpapierdienstleistungsunternehmen können ebenfalls auf die BaFin-Warnliste geraten, wenn sie gegen die Wohlverhaltensanforderungen nach §§ 63 ff. WpHG verstoßen. Klassische Fallgruppen: mangelhafte Anlegerklassifizierung, fehlende oder lückenhafte Geeignetheitsprüfung, nicht dokumentierte Interessenkonflikte, unzulässige Zuwendungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Irreführende Werbung und Finfluencer-Verstöße</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die BaFin hat zuletzt verstärkt Werbemaßnahmen im Netz ins Visier genommen, insbesondere nicht gekennzeichnete Werbung durch sogenannte Finfluencer sowie irreführende Renditeversprechen in sozialen Medien. Emittenten und Vertreiber haften für die von ihnen beauftragten Influencer, wenn deren Beiträge als Werbung für ein Finanzprodukt zu qualifizieren sind und die vorgeschriebenen Offenlegungspflichten nicht eingehalten werden.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2026/01/09/vom-finfluencer-zum-finanzberater-in-drei-posts/" title="">Click zum Beitrag | Vom Finfluencer zum Finanzberater in drei Posts</a></strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bedeutet ein Eintrag auf der BaFin-Warnliste konkret?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Eintrag auf der BaFin-Warnliste hat in der Regel mehrere unmittelbare Konsequenzen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Reputationsschaden: </strong>Die Warnmeldung ist dauerhaft öffentlich und auffindbar. Potenzielle Anleger, Geschäftspartner und Kreditgeber werden auf sie stoßen.</li>



<li><strong>Aufsichtsrechtliche Folgemaßnahmen: </strong>Auf eine Warnmeldung folgen regelmäßig förmliche Maßnahmen: Auskunftsverlangen, Untersagungsverfügungen, Bußgeldverfahren nach § 120 WpHG oder § 60 VermAnlG, in schwerwiegenden Fällen Strafanzeigen.</li>



<li><strong>Zivilrechtliche Haftungsrisiken: </strong>Anleger, denen durch den Verstoß ein Schaden entstanden ist, können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei Prospektfehlern bestehen gesetzliche Haftungstatbestände nach §§ 20 ff. VermAnlG sowie nach dem WpPG.</li>



<li><strong>Auswirkungen auf laufende Erlaubnisverfahren: </strong>Eine BaFin-Warnung oder laufende Bußgeldverfahren können Erlaubnisanträge nach KWG oder WpIG erheblich verzögern oder gefährden.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Wichtig: Eine einmal veröffentlichte BaFin-Warnmeldung wird in der Regel nicht gelöscht, auch wenn der gerügte Verstoß nachträglich behoben wird. Das Unternehmen kann allenfalls eine ergänzende Stellungnahme anregen, die BaFin ist zur Aufnahme jedoch nicht verpflichtet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie schützt man sich? Praktische Maßnahmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der wirksamste Schutz vor einem Eintrag auf der BaFin-Warnliste ist eine strukturierte, proaktive Compliance. Die folgenden Maßnahmen sollten für alle Unternehmen, die Finanzprodukte emittieren oder vertreiben, selbstverständlich sein:</p>



<h3 class="wp-block-heading">Prospekt- und Dokumentationspflichten lückenlos einhalten</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Vor dem öffentlichen Angebot jeglicher Anlageprodukte, wie Wertpapiere oder Vermögensanlagen, ist zu prüfen, ob eine Prospektpflicht besteht und welche Ausnahmetatbestände in Betracht kommen. Die Erstellung, Billigung und Aktualisierung von Prospekten sowie die Erstellung und rechtzeitige Übergabe von WIB und VIB sollte durch klare interne Prozesse und Fristen gesteuert werden. Regelmäßige Überprüfung auf Aktualitätsbedarf ist ebenso wichtig wie die initiale Erstellung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erlaubnispflichten laufend überwachen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das regulatorische Umfeld verändert sich. Was heute erlaubnisfrei ist, kann es morgen schon nicht mehr sein. Neue Geschäftsmodelle, neue Vertriebswege oder neue Produktstrukturen sollten vor der Markteinführung auf ihre regulatorische Einordnung geprüft werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Interne Compliance-Strukturen aufbauen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, die dem WpHG unterliegen, sind zur Einrichtung einer Compliance-Funktion verpflichtet. Auch für nicht beaufsichtigte Unternehmen empfiehlt sich die Benennung einer verantwortlichen Person für Aufsichtsrecht und die Dokumentation der einschlägigen Prüfungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">BaFin-Anfragen ernst nehmen und professionell bearbeiten</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Erhält ein Unternehmen eine Anfrage oder ein Auskunftsersuchen der BaFin, ist gut beraten, wer schnell reagiert und kooperiert. Eine schleppende oder lückenhafte Reaktion macht keinen guten Eindruck und ist gegebenenfalls ein weiteres Indiz für Compliance-Defizite.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was tun, wenn das Unternehmen bereits betroffen ist?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wer bereits eine BaFin-Warnung erhalten hat oder sich bereits auf der Warnliste befindet, sollte unverzüglich handeln:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Rechtliche Beratung sofort einschalten – die Fristen für Reaktionen gegenüber der BaFin sind kurz</li>



<li>Den gerügten Verstoß sorgfältig prüfen – nicht jede BaFin-Einschätzung ist rechtlich abschließend</li>



<li>Gegenüber der BaFin konstruktiv kooperieren – Verweigerungshaltungen verschlechtern die Ausgangslage erheblich</li>



<li>Zivilrechtliche Haftungsrisiken gegenüber Anlegern parallel einschätzen lassen</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die BaFin-Warnliste ist kein Instrument, das nur Betrüger trifft. Sie tangiert auch seriöse Unternehmen, weil diese regulatorische Anforderungen schlicht unterschätzt oder nicht gekannt haben. Gerade im Bereich der Prospekt- und Informationspflichten bestehen erhebliche Compliance-Risiken, die sich mit strukturierter Vorbereitung und rechtlicher Begleitung zuverlässig reduzieren lassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir beraten Emittenten, Finanzdienstleister und Vertriebsgesellschaften bei der Strukturierung ihrer Produkte und der Erfüllung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen alle einschlägigen Anforderungen einhält – sprechen Sie uns an.</p>



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<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary><strong>FAQ: Häufige Fragen zur BaFin-Warnliste</strong><br></summary>
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ist die BaFin-Warnliste dasselbe wie eine Untersagungsverfügung?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Nein. Die BaFin-Warnliste enthält Warnmeldungen und Hinweise auf mögliche Verstöße. Eine Untersagungsverfügung ist ein formeller Verwaltungsakt, mit dem die BaFin eine konkrete Tätigkeit untersagt. Beides ist möglich: Die Warnmeldung kann einer Untersagungsverfügung vorausgehen oder von ihr begleitet werden, sie muss es aber nicht. Eine Warnmeldung ohne Untersagungsverfügung ist dennoch ernst zu nehmen, da sie aufsichtsrechtliche Folgemaßnahmen ankündigt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Kann man einen Eintrag auf der BaFin-Warnliste löschen lassen?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Regel nicht. Die BaFin ist gesetzlich zur Veröffentlichung berechtigt und verpflichtet; eine nachträgliche Löschung erfolgt grundsätzlich nicht, selbst wenn der gerügte Umstand behoben wurde. In begründeten Einzelfällen – etwa bei nachgewiesener sachlicher Unrichtigkeit der Warnmeldung – ist eine Korrektur oder Ergänzung denkbar, aber nicht garantiert. Aus diesem Grund hat die Prävention absolute Priorität.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Welche Produkte sind von der Prospektpflicht und der Pflicht zum Informationsblatt betroffen?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Prospektpflicht für Wertpapiere richtet sich nach dem WpPG und der europäischen Prospektverordnung (EU) 2017/1129. Für Vermögensanlagen (z.B. Nachrangdarlehen, Genussrechte) gilt das VermAnlG einschließlich der Pflicht zur Erstellung eines Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB). </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was sollte ein Unternehmen tun, wenn es eine Anfrage der BaFin erhält?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Anfrage der BaFin sollte stets unverzüglich und vollständig beantwortet werden. Gleichzeitig empfiehlt sich die sofortige Einschaltung eines im Kapitalmarkt- oder Aufsichtsrecht erfahrenen Rechtsanwalts, da die Antwort auf das weitere Verfahren erhebliche Auswirkungen haben kann. Aussagen gegenüber der BaFin können in nachfolgenden Bußgeld- oder Strafverfahren verwertet werden; rechtliche Begleitung ist daher keine Vorsichtsmaßnahme, sondern Notwendigkeit.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wann ist beim öffentlichen Angebot von Vermögensanlagen kein Prospekt erforderlich?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Das VermAnlG kennt Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht, insbesondere in § 2a VermAnlG für Schwarmfinanzierungen (Crowdfunding): Danach entfällt die Prospektpflicht u.a. wenn der Gesamtbetrag des Angebots innerhalb von 12 Monaten 6 Millionen Euro nicht übersteigt und die Anlage ausschließlich über eine nach § 34f GewO registrierte Plattform vermittelt wird. Außerhalb dieser Schwelle oder bei Direktvertrieb ist ein gebilligter Prospekt zwingend. Die Ausnahmetatbestände sind eng auszulegen; eine sorgfältige rechtliche Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich.</p>
</details>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



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			</item>
		<item>
		<title>Einmal Geschäftsführer, immer verantwortlich? BGH verschärft Haftung auch nach Amtsende</title>
		<link>https://unzicker-legal.de/2026/01/22/einmal-geschaeftsfuehrer-immer-verantwortlich-bgh-verschaerft-haftung-auch-nach-amtsende/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=einmal-geschaeftsfuehrer-immer-verantwortlich-bgh-verschaerft-haftung-auch-nach-amtsende</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Jan 2026 09:12:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsführer]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://unzicker-legal.de/?p=5296</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mandat niedergelegt, Kapitel geschlossen? Kann sein, muss aber nicht. Der Bundesgerichtshof hat die Haftungsrisiken für ausgeschiedene Geschäftsführer deutlich erweitert. Wer als Geschäftsführer ein zweifelhaftes betrügerisches Geschäftsmodell ins Leben gerufen oder maßgeblich unterstützt hat, haftet persönlich auch für Schäden aus Verträgen, die erst nach seiner Amtszeit geschlossen wurden. Voraussetzung: Der Schaden steht noch in unmittelbarem Zusammenhang [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://unzicker-legal.de/2026/01/22/einmal-geschaeftsfuehrer-immer-verantwortlich-bgh-verschaerft-haftung-auch-nach-amtsende/">Einmal Geschäftsführer, immer verantwortlich? BGH verschärft Haftung auch nach Amtsende</a> first appeared on <a href="https://unzicker-legal.de">Unzicker</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong>Mandat niedergelegt, Kapitel geschlossen? Kann sein, muss aber nicht. Der Bundesgerichtshof hat die Haftungsrisiken für ausgeschiedene Geschäftsführer deutlich erweitert.</strong></p>


<p><span id="more-5296"></span></p>


<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-25 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="1024" data-id="5298" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/BGH-Urteil-2.12.2025-1024x1024.png" alt="" class="wp-image-5298" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/BGH-Urteil-2.12.2025-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/BGH-Urteil-2.12.2025-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/BGH-Urteil-2.12.2025-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/BGH-Urteil-2.12.2025-768x768.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/BGH-Urteil-2.12.2025.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="1024" data-id="5323" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/01/Rechtsprechung-kurz-gefasst-1024x1024.png" alt="" class="wp-image-5323" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/01/Rechtsprechung-kurz-gefasst-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/01/Rechtsprechung-kurz-gefasst-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/01/Rechtsprechung-kurz-gefasst-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/01/Rechtsprechung-kurz-gefasst-768x768.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/01/Rechtsprechung-kurz-gefasst.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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<p class="wp-block-paragraph">Wer als Geschäftsführer ein zweifelhaftes betrügerisches Geschäftsmodell ins Leben gerufen oder maßgeblich unterstützt hat, haftet persönlich auch für Schäden aus Verträgen, die erst <strong>nach seiner Amtszeit</strong> geschlossen wurden. Voraussetzung: Der Schaden steht noch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Zeit als Geschäftsführer, weil dieser noch leitend innerhalb des Unternehmens tätig war oder der Vertragsschluss noch während seiner Amtszeit in die Wege geleitet worden ist. </p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Der Fall</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Frühjahr 2020 expandierte ein schweizerisches Finanzunternehmen nach Deutschland. Der Beklagte leitete die Schweizer AG bis Juli 2020 und war bis November 2020 Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der deutschen Tochter-GmbH. Bereits im Juli 2020 entzog ihm die Schweizer Finanzaufsicht FINMA die Zeichnungsbefugnis, weil die AG ohne Bankenlizenz Publikumsgelder einsammelte. Am 9. November 2020 warnte auch die deutsche BaFin vor Investitionen in die GmbH. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Dennoch lief das Geschäft weiter. Noch am 6. November 2020 erhielt die Anlegerin von der GmbH erste Vertragsunterlagen für eine stille Beteiligung. Der Beklagte schied als Geschäftsführer am 20. November 2020 aus. Am 9. Dezember 2020 zeichnete die Anlegerin eine stille Beteiligung über € 30.000 und zahlte den Betrag. Am selben Tag wurde über die Schweizer Muttergesellschaft das Konkursverfahren eröffnet. Zahlungen aus der Beteiligung erhielt die Anlegerin nicht, weshalb sie den Schadensersatzklage auf Zahlung von € 30.000 erhob. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Gegensatz zum&nbsp;LG München I, das die Schadensersatzklage der Anlegerin abgewiesen hatte, hielt das&nbsp;OLG München&nbsp;den Ex-Geschäftsführer für haftbar wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, § 826 BGB. Er konnte sich von den illegalen Geschäften seiner GmbH nicht ausreichend distanzieren, wie nun der&nbsp;BGH&nbsp;bestätigte.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Die Begründung des BGH</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Entscheidend ist nicht der formale Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern wann die Weichen gestellt wurden. </p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="569" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/BGH_II-ZR-114-24-1024x569.png" alt="" class="wp-image-5300" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/BGH_II-ZR-114-24-1024x569.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/BGH_II-ZR-114-24-300x167.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/BGH_II-ZR-114-24-768x427.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/02/BGH_II-ZR-114-24.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Der BGH führt aus: Die Haftung umfasst auch nach der Abberufung geschlossene Verträge, wenn der Vertragsschluss &#8222;noch während der Geschäftsführertätigkeit in die Wege geleitet worden ist&#8220;. Mit anderen Worten: Wer das betrügerische Anlagesystem aufbaut oder unterstützt, haftet auch für dessen Nachwirkungen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Relevant für die Haftung von Geschäftsführern, (faktischen) Geschäftsleitern oder Vorstandsmitgliedern einer Gesellschaft nach § 826 BGB auf Schadensersatz ist, dass das von ihnen ins Werk gesetzte Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist, es sich mithin um ein &#8222;Schwindelunternehmen&#8220; handelt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Konzept von Beginn an chancenlos ist und im Ergebnis nur dem eigenen Vorteil der maßgeblich damit befassten Personen dient.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im entschiedenen Fall: Das Unternehmen warb mit gefälschter Unternehmenspräsentation, getarnten Werbeanzeigen als redaktionelle Artikel und operierte ohne erforderliche Bankenlizenz.</p>
</blockquote>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Was bedeutet das für Geschäftsführer?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>1. Due Diligence vor Amtsantritt</strong> Prüfen Sie genau, in welches Geschäftsmodell Sie einsteigen. &#8222;Das wusste ich nicht&#8220; schützt nicht vor Haftung : Der BGH unterstellt bei herausgehobener Position zumindest &#8222;bedingten Vorsatz&#8220;.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>2. Keine schnelle Flucht möglich</strong> Ein Rücktritt vom Amt beendet die Verantwortung nicht sofort. Angebahnte Geschäfte werden Ihnen zugerechnet.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>3. Sauberer Ausstieg</strong> Wenn Sie ein Amt niederlegen, dokumentieren Sie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Was war der Grund für Ihr Ausscheiden?</li>



<li>Welche Geschäfte waren noch in der Pipeline?</li>



<li>Haben Sie aktiv versucht, problematische Entwicklungen zu stoppen?</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>4. Warnsignale ernst nehmen</strong> Im Urteilsfall gab es deutliche Warnsignale: FINMA-Untersuchung, BaFin-Warnung, Warnung der Stiftung Warentest. Spätestens dann ist aktives Handeln Pflicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Praktische Konsequenzen</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bei zweifelhaftem Geschäftsmodell</strong>: Lehnen Sie das Mandat ab oder legen Sie es umgehend nieder. Mit klarer schriftlicher Begründung</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bei Amtsniederlegung</strong>: Stellen Sie sämtliche Akquisitionsbemühungen ein und informieren Sie bereits kontaktierte Interessenten</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Dokumentation</strong>: Halten Sie jeden Schritt schriftlich fest – im Ernstfall sind Sie beweispflichtig</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Rechtsberatung</strong>: Lassen Sie sich bei ersten Zweifeln am Geschäftsmodell anwaltlich beraten</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der BGH macht klar: Wer die Saat sät, trägt Verantwortung für die Ernte, auch wenn er das Feld längst verlassen hat. Die persönliche Haftung von Geschäftsführern ist kein theoretisches Risiko, sondern knallharte Realität.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die gute Nachricht: Mit sauberer Unternehmensführung, kritischer Distanz zu zweifelhaften Geschäftsmodellen und rechtzeitiger rechtlicher Beratung lassen sich diese Risiken beherrschen.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2024/II_ZR_114-24.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" title="">Click zum BGH BGH | Urteil vom 2. Dezember 2025 &#8211; II ZR 114/24</a></strong></p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



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<h3 class="wp-block-accordion-heading"><button aria-expanded="false" aria-controls="accordion-item-26-panel" data-wp-bind--aria-expanded="state.isOpen" data-wp-on--click="actions.toggle" data-wp-on--keydown="actions.handleKeyDown" id="accordion-item-26" type="button" class="wp-block-accordion-heading__toggle"><span class="wp-block-accordion-heading__toggle-title">FAQ zur Geschäftsführerhaftung nach Amtsende</span><span class="wp-block-accordion-heading__toggle-icon" aria-hidden="true">+</span></button></h3>



<div inert aria-labelledby="accordion-item-26" data-wp-bind--inert="!state.isOpen" id="accordion-item-26-panel" role="region" class="wp-block-accordion-panel is-layout-flow wp-block-accordion-panel-is-layout-flow">
<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Wie lange nach meinem Ausscheiden als Geschäftsführer kann ich verklagt werden?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die regelmäßige Verjährungsfrist bei § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Geschädigten von Schaden und Schädiger, maximal jedoch zehn Jahre ab der schädigenden Handlung (§ 199 Abs. 3 BGB).</p>



<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Hafte ich auch, wenn ich nichts von den Machenschaften wusste?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der BGH ist streng: Wer in herausgehobener Position ein objektiv zweifelhaftes Geschäftsmodell unterstützt, dem wird „bedingter Vorsatz&#8220; unterstellt. Sorgfaltspflichtverletzung genügt. Nur bei nachweislich aktivem Gegensteuern haben Sie Chancen.</p>



<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Bin ich als Beirat oder Berater nach meiner Zeit als Geschäftsführer auch gefährdet?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ja. Der BGH nennt dies „andere tragende Funktion innerhalb eines Systems&#8220;. Auch als Beirat, Berater oder stiller Strippenzieher können Sie haften, wenn Sie weiterhin maßgeblichen Einfluss ausüben.</p>



<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Schützt mich eine D&amp;O-Versicherung vor dieser Haftung?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Vorsicht: D&amp;O-Versicherungen schließen vorsätzliche sittenwidrige Schädigungen regelmäßig aus. Bei „bedingtem Vorsatz&#8220;, den der BGH bei Schwindelunternehmen unterstellt, besteht oft kein Versicherungsschutz. Prüfen Sie Ihre Police genau.</p>



<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Was muss ich bei meiner Amtsniederlegung konkret tun?</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Schriftliche Niederlegung mit Datum</li>



<li>Handelsregistereintrag veranlassen</li>



<li>Laufende Geschäfte dokumentieren</li>



<li>Bei Zweifeln am Geschäftsmodell: Nachfolger und ggf. Gesellschafter warnen</li>



<li>Keine weitere Mitwirkung in anderer Funktion</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
</div>
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<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



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<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2024/03/25/prospekthaftung-wegen-vertriebsverantwortung/" title="">Click zum Beitrag | Prospekthaftung wegen Vertriebsverantwortung</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2023/09/27/prospekthaftung-gruendungsgesellschafter-ix-zivilsenat-des-bgh-bleibt-sich-treu/" title="">Click zum Beitrag | Prospekthaftung der Gründungsgesellschafter: XI. Zivilsenat des BGH bleibt sich treu</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2021/01/29/bgh-begrenzt-haftung-von-gruendungsgesellschaftern/" title="">Click zum Beitrag | Haftung ohne Grenzen für Gründungsgesellschafter </a></strong></p><p>The post <a href="https://unzicker-legal.de/2026/01/22/einmal-geschaeftsfuehrer-immer-verantwortlich-bgh-verschaerft-haftung-auch-nach-amtsende/">Einmal Geschäftsführer, immer verantwortlich? BGH verschärft Haftung auch nach Amtsende</a> first appeared on <a href="https://unzicker-legal.de">Unzicker</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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