ELTIF 2.0

Neue Finanzierungschancen für Projekte Erneuerbarer Energien

Die KG bekommt Konkurrenz. Die Reform der europäischen ELTIF-Verordnung eröffnet Unternehmen attraktive Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung. Was sind die wichtigsten Neuerungen und wie können Projektierer davon profitieren?

Was ist ein ELTIF?

ELTIF (European Long-Term Investment Fund) ist ein von der EU reguliertes Anlagevehikel, das darauf ausgerichtet ist, Kapital langfristig in die europäische Realwirtschaft zu lenken.

Geregelt waren ELTIFs zunächst in der ELTIF-VO.

Click zur ELTIF-VO | Verordnung (EU) 2015/760 vom 29. April 2015 über europäische langfristige Investmentfonds

Diese wurde durch die ELTIF 2.0 – Verordnung im Jahr 2023 teilweise geändert, da sich die bisherige Regelung als teilweise nicht praktikabel herausgestellt hatte.

Click zur ELTIF 2.0-VO | Verordnung (EU) 2023/606 vom 15. März 2023 zur Änderung der ELTIF-VO

Zulässige Anlageobjekte für ELTIFs stehen in den Artikeln 9 bis 11 (ELTIF-VO / ELTIF 2.0 – VO). Ein Großteil des Kapitals (zunächst 70 %, jetzt 55 %) muss in folgende „echte“ langfristige Investments fließen. Hierzu zählen Beteiligungen an Unternehmen und Sachwerte / Real Assets wie Windparks, Solaranlagen, Immobilien oder andere physische Vermögenswerte.

Das verbleibende Kapital (zunächst 30 %, jetzt 45 %) darf in liquide Anlagen, z.B. börsennotierte Wertpapiere investiert werden.

Gänzlich verboten sind Leerverkäufe, Rohstoff-Spekulationen und umfangreiche Wertpapierleihgeschäfte | Art. 9 Abs. 2 ELTIF-VO.

Auch Projekte der Wind- oder Solarenergie können über ELTIFs finanziert werden z.B. als Direktbeteiligung an Betreibergesellschaften, Kredite an diese Gesellschaften, Investition in Windkraft-/Solaranlagen als Sachwerte.

Für EE- und Infrastrukturprojekte bieten ELTIFs eine ideale Finanzierungslösung, da sie:

  • Langfristige Kapitalbindung ermöglichen, die zur Projektlaufzeit passt
  • Zugang zu einem breiten Investorenkreis in der gesamten EU bieten
  • Nachhaltige Investments fördern und ESG-Kriterien erfüllen
  • Professionelle Fondsstrukturen mit hoher Regulierungsqualität schaffen

Das macht ELTIFs zur Alternative gegenüber klassischen KG-Beteiligungen an Bürgerwindparks oder Genossenschaften nach deutschem VermAnlG.

Die ELTIF 2.0-Reform: Ein Wendepunkt

Am 10. Januar 2024 trat die reformierte ELTIF-Verordnung (ELTIF 2.0) in Kraft. Sie soll wesentliche Hindernisse beseitigen, die den Erfolg des Instruments bisher begrenzen. Vor der Reform existierten europaweit lediglich 77 ELTIFs mit einem Gesamtvolumen von etwa 11 Milliarden Euro. Mit ELTIF 2.0 erwarten Marktbeobachter nun ein deutliches Wachstum.

Click zur BaFin | Artikel vom 13. Mai 2024: Neue Regeln für ELTIF

Erleichterter Zugang für Privatanleger

Die wichtigste Neuerung: Die bisherige Mindestanlagesumme von 10.000 € (Art. 10 e) ELTIF-VO) und der Vermögensnachweis von 100.000 € wurden vollständig abgeschafft. Der Betrag von 100.000 € war nicht explizit in der Verordnung genannt, ergab sich als rechnerische Konsequenz aus den beiden Anforderungen in Art. 30 Abs. 3 ELTIF-VO. Dort hieß es:

Ein Kleinanleger musste als mindestens einen Portfoliowert in Höhe von 100.000 € nachweisen, um überhaupt in ELTIFs investieren zu können.

Dieser Passus wurde in der ELTIF 2.0-VO ersatzlos gestrichen. Damit können nun auch Kleinanleger mit geringeren Beträgen in Windkraft-Projekte investieren; ein Markt, der bisher verschlossen war.

Beachte: Die Eignungsprüfung (Art. 30 ELTIF-VO) bleibt bestehen (Art. 30 ELTIF 2.0 – VO). Finanzintermediäre müssen also weiterhin sicherstellen, dass die Anlage für den jeweiligen Anleger geeignet ist.

Flexiblere Anlagevorschriften

Die verpflichtende Quote für qualifizierte langfristige Vermögenswerte wurde von 70% auf 55% gesenkt.

Die bisherige Regelung des Art. 13 Abs. 1 ELTIF-VO bestimmte:

Die zulässigen Anlagevermögenswerte regelte Artikel 10 ELTIF-VO. Die restlichen 30% durften in sogenannte „OGAW-Anlagen“ (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) investiert werden.

In Art. 13 Abs. 1 ELTIF 2.0 – VO heißt es nun:

Die Absenkung von 70 % auf 55 % bedeutet mehr Flexibilität bei der Portfoliogestaltung, da bis zu 45% des Kapitals in liquide Anlagen fließen können und Investitionen in andere EU-AIFs und OGAWs möglich sind.

Vorteile für Projektierer

ELTIFs bieten Unternehmen mehrere strategische Vorteile:

  • Europäischer Vertriebspass: Mit einer einzigen Zulassung können Sie in allen 27 EU-Mitgliedstaaten Kapital einwerben – ohne weitere nationale Genehmigungen | Art. 3 Abs. 1 ELTIF-VO.
  • Zugang zu Privatkapital: Der Wegfall der Mindestanlagesumme öffnet einen riesigen Anlegermarkt, der bisher unzugänglich war.
  • Portfolioansatz: Mehrere Windkraft-Projekte können in einem Fonds gebündelt werden, was Risikodiversifikation ermöglicht und für Investoren attraktiver ist.
  • ESG-Positionierung: Investitionen in erneuerbare Energien erfüllen die Nachhaltigkeitskriterien, die für institutionelle Investoren zunehmend wichtig werden.
  • Langfristige Kapitalbindung: Die Fondsstruktur passt ideal zur langfristigen Natur von Windkraft-Projekten.

Herausforderungen und Anforderungen

Trotz der Verbesserungen durch ELTIF 2.0 bleiben einige Herausforderungen bestehen:

  • Die BaFin-Zulassung erfordert umfangreiche Dokumentation und kann mehrere Monate dauern.
  • Ein ELTIF muss von einer zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet werden.
  • Laufende Berichtspflichten an die BaFin und Investoren erfordern professionelle Strukturen.
  • Setup- und laufende Kosten sind erheblich und sollten sorgfältig kalkuliert werden.

Fazit: ELTIF als strategische Option

Die ELTIF 2.0-Reform hat das Instrument für Projektierer im Bereich der Erneuerbaren Energien deutlich attraktiver gemacht. Besonders geeignet ist ein ELTIF, wenn Sie:

  • Mehrere Projekte in einem Portfolio bündeln möchten
  • Europaweit Kapital einwerben wollen
  • Sowohl institutionelle als auch private Investoren ansprechen möchten
  • Ihre Position als nachhaltiger, professioneller Investor stärken wollen

Die Auflage eines ELTIF erfordert zwar erhebliche Investitionen in Zeit und Ressourcen, bietet aber langfristig strategische Vorteile für wachstumsorientierte Windkraft-Unternehmen.

Click zur BaFin | Veröffentlichung vom 1. Februar 2024: Häufige Fragen zur ELTIF-Verordnung