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	<title>BaFin - Unzicker</title>
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	<title>BaFin - Unzicker</title>
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		<title>Die BaFin-Warnliste: ein Walk of Shame?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Feb 2026 17:46:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Impressum der Hölle wäre wohl zu scharf formuliert, bürokratisches Randphänomen zu sanft. Die BaFin-Warnliste ist öffentlich zugänglich, wird von Suchmaschinen indexiert und kann den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Wer als Anbieter von Finanzprodukten oder Finanzdienstleistungen tätig ist, sollte wissen, wie man nicht auf diese Liste gerät. Freitag ist Warntag. Und Montag. Und Dienstag. Und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><em>Impressum der Hölle</em> wäre wohl zu scharf formuliert, <em>bürokratisches Randphänomen</em> zu sanft. Die BaFin-Warnliste ist öffentlich zugänglich, wird von Suchmaschinen indexiert und kann den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Wer als Anbieter von Finanzprodukten oder Finanzdienstleistungen tätig ist, sollte wissen, wie man nicht auf diese Liste gerät.</strong></p>


<p><span id="more-5542"></span></p>


<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-1 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="1024" data-id="5546" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Warnliste-BaFin-1024x1024.png" alt="" class="wp-image-5546" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Warnliste-BaFin-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Warnliste-BaFin-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Warnliste-BaFin-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Warnliste-BaFin-768x768.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/Warnliste-BaFin.png 1080w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="1024" data-id="5545" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/BaFin-Warnliste-1024x1024.png" alt="" class="wp-image-5545" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/BaFin-Warnliste-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/BaFin-Warnliste-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/BaFin-Warnliste-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/BaFin-Warnliste-768x768.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2026/03/BaFin-Warnliste.png 1080w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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<p class="wp-block-paragraph">Freitag ist Warntag. Und Montag. Und Dienstag. Und Mittwoch und Donnerstag. Wer den Newsletter der BaFin abonniert hat, erhält an jedem Arbeitstag diverse Warnungen der BaFin zu Unternehmen, die sich regelwidrig verhalten haben könnten. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist die BaFin-Warnliste?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Begriff Warnliste oder schwarze Liste existiert als solches nicht. Sachlich handelt es sich um eine chronologische Auflistung als ein Instrument behördlicher Transparenz: Auf ihrer Website stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht regelmäßig Warnmeldungen zu Unternehmen und Personen bereit, die etwa ohne die erforderliche Erlaubnis tätig werden, ggf. aufsichtsrechtliche Anforderungen missachtet haben oder der Vorwurf des ein Identitätsmissbrauchs im Raum steht. Diese Meldungen sind Bestandteil ihrer Verbraucherschutzaufgabe, § 4 Abs. 1a FinDAG, und der allgemeinen Missstandsaufsicht, § 6 Abs. 2 WpHG.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Doch mit der Präsenz auf der BaFin-Website ist es nicht getan. Auch über den eingangs erwähnten Newsletter der obersten Aufsichtsbehörde werden neue Kandidaten in der Auflistung als direkter E-Mail-Alert für Anwaltskanzleien, Kreditinstitute und Behörden verschickt. Google indexiert diese Seiten zuverlässig. Wer den Firmennamen eines betroffenen Unternehmens sucht, findet die Warnmeldung häufig auf den ersten Trefferseiten. Positive Publicity sieht anders aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Inhaltlich sind u.a. zwei Kategorien zu unterscheiden:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Warnungen wegen unerlaubter Geschäfte: </strong>Das Unternehmen erbringt erlaubnispflichtige Tätigkeiten (z.B. Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Einlagengeschäft) ohne BaFin-Erlaubnis nach KWG, WpIG oder KAGB.</li>



<li><strong>Hinweise auf Verstöße gegen Verhaltensregeln: </strong>Das Unternehmen ist zwar zugelassen, hat aber gegen aufsichtsrechtliche Pflichten verstoßen – etwa Informationspflichten gegenüber Anlegern, Prospektpflichten oder Wohlverhaltensregeln nach MiFID II / WpHG.</li>
</ul>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2025/01/13/dick-oder-duenn-prospekte-und-informationsblaetter-bei-emissionen/" title="">Click zum Beitrag | Dick oder dünn: Prospekte und Informationsblätter bei Emissionen</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2022/09/22/emissionen-von-vermoegensanlagen-prospekt-und-oder-vib/" title="">Click zum Beitrag | Emissionen von Vermögensanlagen: Prospekt und/oder VIB?</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2022/09/22/emissionen-von-vermoegensanlagen-prospekt-und-oder-vib/" title="">C</a><a href="https://unzicker-legal.de/2022/03/22/emissionen-im-wertpapierrecht-wib-oder-werpapierprospekt/" title="">lick zum Beitrag | Emissionen im Wertpapierrecht: Wertpapierprospekt oder WIB?</a></strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer gerät auf die Liste und warum?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Entgegen einem verbreiteten Missverständnis betrifft die BaFin-Warnliste nicht nur zwielichtige Anbieter oder ausländische Offshore-Gesellschaften. Auch seriöse, im Inland tätige Unternehmen können in den Fokus der BaFin geraten, wenn sie bestimmte regulatorische Anforderungen nicht einhalten. Die häufigsten Gründe:</p>



<h3 class="wp-block-heading">Fehlender Prospekt oder fehlendes Informationsblatt</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Dies ist in der Praxis einer der häufigsten Auslöser für BaFin-Maßnahmen. Wer Vermögensanlagen im Sinne des VermAnlG (z.B. Nachrangdarlehen, Genussrechte, partiarische Darlehen) öffentlich anbietet, benötigt grundsätzlich einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt sowie ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB). Für Wertpapiere gilt das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), bei deren Emission entweder ein Prospekt oder ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zu veröffentlichen ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beispiele für häufige Fehler in der Praxis:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ohne gebilligten Prospekt (§ 2 VermAnlG), insbesondere bei Crowdfunding-Schwellen oberhalb der Ausnahmegrenzen nach § 2a VermAnlG</li>



<li>Fehlende Prospektnachträge: Treten nach Billigung des Prospekts wesentliche neue Umstände ein, ist ein Nachtrag zu erstellen und von der BaFin zu billigen</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">Erlaubnisloser Betrieb</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer ohne Erlaubnis nach KWG (z.B. Einlagengeschäft, Kreditgeschäft), WpIG (Wertpapierdienstleistungen) oder KAGB (Verwaltung kollektiver Vermögen) tätig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens mit Untersagungsverfügung. Besonders relevant: Die Erlaubnispflicht entsteht nicht erst mit der Außendarstellung, sondern bereits mit Aufnahme der tatsächlichen Tätigkeit.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Verstöße gegen MiFID II-Wohlverhaltensregeln</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Zugelassene Wertpapierdienstleistungsunternehmen können ebenfalls auf die BaFin-Warnliste geraten, wenn sie gegen die Wohlverhaltensanforderungen nach §§ 63 ff. WpHG verstoßen. Klassische Fallgruppen: mangelhafte Anlegerklassifizierung, fehlende oder lückenhafte Geeignetheitsprüfung, nicht dokumentierte Interessenkonflikte, unzulässige Zuwendungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Irreführende Werbung und Finfluencer-Verstöße</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die BaFin hat zuletzt verstärkt Werbemaßnahmen im Netz ins Visier genommen, insbesondere nicht gekennzeichnete Werbung durch sogenannte Finfluencer sowie irreführende Renditeversprechen in sozialen Medien. Emittenten und Vertreiber haften für die von ihnen beauftragten Influencer, wenn deren Beiträge als Werbung für ein Finanzprodukt zu qualifizieren sind und die vorgeschriebenen Offenlegungspflichten nicht eingehalten werden.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2026/01/09/vom-finfluencer-zum-finanzberater-in-drei-posts/" title="">Click zum Beitrag | Vom Finfluencer zum Finanzberater in drei Posts</a></strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bedeutet ein Eintrag auf der BaFin-Warnliste konkret?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Eintrag auf der BaFin-Warnliste hat in der Regel mehrere unmittelbare Konsequenzen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Reputationsschaden: </strong>Die Warnmeldung ist dauerhaft öffentlich und auffindbar. Potenzielle Anleger, Geschäftspartner und Kreditgeber werden auf sie stoßen.</li>



<li><strong>Aufsichtsrechtliche Folgemaßnahmen: </strong>Auf eine Warnmeldung folgen regelmäßig förmliche Maßnahmen: Auskunftsverlangen, Untersagungsverfügungen, Bußgeldverfahren nach § 120 WpHG oder § 60 VermAnlG, in schwerwiegenden Fällen Strafanzeigen.</li>



<li><strong>Zivilrechtliche Haftungsrisiken: </strong>Anleger, denen durch den Verstoß ein Schaden entstanden ist, können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei Prospektfehlern bestehen gesetzliche Haftungstatbestände nach §§ 20 ff. VermAnlG sowie nach dem WpPG.</li>



<li><strong>Auswirkungen auf laufende Erlaubnisverfahren: </strong>Eine BaFin-Warnung oder laufende Bußgeldverfahren können Erlaubnisanträge nach KWG oder WpIG erheblich verzögern oder gefährden.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Wichtig: Eine einmal veröffentlichte BaFin-Warnmeldung wird in der Regel nicht gelöscht, auch wenn der gerügte Verstoß nachträglich behoben wird. Das Unternehmen kann allenfalls eine ergänzende Stellungnahme anregen, die BaFin ist zur Aufnahme jedoch nicht verpflichtet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie schützt man sich? Praktische Maßnahmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der wirksamste Schutz vor einem Eintrag auf der BaFin-Warnliste ist eine strukturierte, proaktive Compliance. Die folgenden Maßnahmen sollten für alle Unternehmen, die Finanzprodukte emittieren oder vertreiben, selbstverständlich sein:</p>



<h3 class="wp-block-heading">Prospekt- und Dokumentationspflichten lückenlos einhalten</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Vor dem öffentlichen Angebot jeglicher Anlageprodukte, wie Wertpapiere oder Vermögensanlagen, ist zu prüfen, ob eine Prospektpflicht besteht und welche Ausnahmetatbestände in Betracht kommen. Die Erstellung, Billigung und Aktualisierung von Prospekten sowie die Erstellung und rechtzeitige Übergabe von WIB und VIB sollte durch klare interne Prozesse und Fristen gesteuert werden. Regelmäßige Überprüfung auf Aktualitätsbedarf ist ebenso wichtig wie die initiale Erstellung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erlaubnispflichten laufend überwachen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das regulatorische Umfeld verändert sich. Was heute erlaubnisfrei ist, kann es morgen schon nicht mehr sein. Neue Geschäftsmodelle, neue Vertriebswege oder neue Produktstrukturen sollten vor der Markteinführung auf ihre regulatorische Einordnung geprüft werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Interne Compliance-Strukturen aufbauen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, die dem WpHG unterliegen, sind zur Einrichtung einer Compliance-Funktion verpflichtet. Auch für nicht beaufsichtigte Unternehmen empfiehlt sich die Benennung einer verantwortlichen Person für Aufsichtsrecht und die Dokumentation der einschlägigen Prüfungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">BaFin-Anfragen ernst nehmen und professionell bearbeiten</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Erhält ein Unternehmen eine Anfrage oder ein Auskunftsersuchen der BaFin, ist gut beraten, wer schnell reagiert und kooperiert. Eine schleppende oder lückenhafte Reaktion macht keinen guten Eindruck und ist gegebenenfalls ein weiteres Indiz für Compliance-Defizite.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was tun, wenn das Unternehmen bereits betroffen ist?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wer bereits eine BaFin-Warnung erhalten hat oder sich bereits auf der Warnliste befindet, sollte unverzüglich handeln:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Rechtliche Beratung sofort einschalten – die Fristen für Reaktionen gegenüber der BaFin sind kurz</li>



<li>Den gerügten Verstoß sorgfältig prüfen – nicht jede BaFin-Einschätzung ist rechtlich abschließend</li>



<li>Gegenüber der BaFin konstruktiv kooperieren – Verweigerungshaltungen verschlechtern die Ausgangslage erheblich</li>



<li>Zivilrechtliche Haftungsrisiken gegenüber Anlegern parallel einschätzen lassen</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die BaFin-Warnliste ist kein Instrument, das nur Betrüger trifft. Sie tangiert auch seriöse Unternehmen, weil diese regulatorische Anforderungen schlicht unterschätzt oder nicht gekannt haben. Gerade im Bereich der Prospekt- und Informationspflichten bestehen erhebliche Compliance-Risiken, die sich mit strukturierter Vorbereitung und rechtlicher Begleitung zuverlässig reduzieren lassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir beraten Emittenten, Finanzdienstleister und Vertriebsgesellschaften bei der Strukturierung ihrer Produkte und der Erfüllung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen alle einschlägigen Anforderungen einhält – sprechen Sie uns an.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2021/09/08/bafin-ermittelt/" title="">Click zum Beitrag | BaFin ermittelt</a></strong></p>



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<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary><strong>FAQ: Häufige Fragen zur BaFin-Warnliste</strong><br></summary>
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ist die BaFin-Warnliste dasselbe wie eine Untersagungsverfügung?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Nein. Die BaFin-Warnliste enthält Warnmeldungen und Hinweise auf mögliche Verstöße. Eine Untersagungsverfügung ist ein formeller Verwaltungsakt, mit dem die BaFin eine konkrete Tätigkeit untersagt. Beides ist möglich: Die Warnmeldung kann einer Untersagungsverfügung vorausgehen oder von ihr begleitet werden, sie muss es aber nicht. Eine Warnmeldung ohne Untersagungsverfügung ist dennoch ernst zu nehmen, da sie aufsichtsrechtliche Folgemaßnahmen ankündigt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Kann man einen Eintrag auf der BaFin-Warnliste löschen lassen?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Regel nicht. Die BaFin ist gesetzlich zur Veröffentlichung berechtigt und verpflichtet; eine nachträgliche Löschung erfolgt grundsätzlich nicht, selbst wenn der gerügte Umstand behoben wurde. In begründeten Einzelfällen – etwa bei nachgewiesener sachlicher Unrichtigkeit der Warnmeldung – ist eine Korrektur oder Ergänzung denkbar, aber nicht garantiert. Aus diesem Grund hat die Prävention absolute Priorität.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Welche Produkte sind von der Prospektpflicht und der Pflicht zum Informationsblatt betroffen?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Prospektpflicht für Wertpapiere richtet sich nach dem WpPG und der europäischen Prospektverordnung (EU) 2017/1129. Für Vermögensanlagen (z.B. Nachrangdarlehen, Genussrechte) gilt das VermAnlG einschließlich der Pflicht zur Erstellung eines Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB). </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was sollte ein Unternehmen tun, wenn es eine Anfrage der BaFin erhält?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Anfrage der BaFin sollte stets unverzüglich und vollständig beantwortet werden. Gleichzeitig empfiehlt sich die sofortige Einschaltung eines im Kapitalmarkt- oder Aufsichtsrecht erfahrenen Rechtsanwalts, da die Antwort auf das weitere Verfahren erhebliche Auswirkungen haben kann. Aussagen gegenüber der BaFin können in nachfolgenden Bußgeld- oder Strafverfahren verwertet werden; rechtliche Begleitung ist daher keine Vorsichtsmaßnahme, sondern Notwendigkeit.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wann ist beim öffentlichen Angebot von Vermögensanlagen kein Prospekt erforderlich?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Das VermAnlG kennt Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht, insbesondere in § 2a VermAnlG für Schwarmfinanzierungen (Crowdfunding): Danach entfällt die Prospektpflicht u.a. wenn der Gesamtbetrag des Angebots innerhalb von 12 Monaten 6 Millionen Euro nicht übersteigt und die Anlage ausschließlich über eine nach § 34f GewO registrierte Plattform vermittelt wird. Außerhalb dieser Schwelle oder bei Direktvertrieb ist ein gebilligter Prospekt zwingend. Die Ausnahmetatbestände sind eng auszulegen; eine sorgfältige rechtliche Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich.</p>
</details>



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			</item>
		<item>
		<title>Wirecard-Aktionäre gehen wieder leer aus</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Nov 2025 17:04:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hinten anstellen! – heißt es dieses Mal. Hat der BGH im vergangenen Jahr eine Ersatzpflicht der BaFin abgelehnt, so urteilt er jetzt, dass Schadensersatzansprüche von Aktionären im Insolvenzfall hinter Ansprüchen von Fremdgläubigern zurückstehen. Insbesondere Banken werden die Entscheidung begrüßen. Der Fall Wirecard Die Wirecard AG war eine börsennotierte Aktiengesellschaft, die ein tatsächlich nicht vorhandenes Geschäftsmodell [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong>Hinten anstellen! – heißt es dieses Mal. Hat der BGH im vergangenen Jahr eine Ersatzpflicht der BaFin abgelehnt, so urteilt er jetzt, dass Schadensersatzansprüche von Aktionären im Insolvenzfall hinter Ansprüchen von Fremdgläubigern zurückstehen. Insbesondere Banken werden die Entscheidung begrüßen.</strong></p>


<p><span id="more-5148"></span></p>


<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-2 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
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<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Der Fall Wirecard</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Wirecard AG war eine börsennotierte Aktiengesellschaft, die ein tatsächlich nicht vorhandenes Geschäftsmodell vorgetäuscht und so über ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage getäuscht hat. Im August 2020 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rund 50.000 Aktionäre meldeten kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen in Höhe von etwa 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle an. Zusammen mit weiteren Gläubigerforderungen ergab sich eine Gesamtsumme von rund 15,4 Milliarden Euro.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die zur Verfügung stehende Insolvenzmasse: 650 Millionen Euro. Man muss kein Rechengenie sein, um zu sehen, dass dies nicht für alle reicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Klägerin ist eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft, die zwischen 2015 und 2020 zahlreiche Aktien der Wirecard AG kaufte, diese zum Teil weiterverkaufte, aber auch hielt; im Juni 2020 noch rund 73.000 Stück. Sie ist der Ansicht, dass ihr wegen der Täuschung kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft zuständen. Ihre Ansprüche meldete sie deshalb als einfache Insolvenzforderungen nach § 38 Abs. 1 InsO zur Insolvenztabelle an.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Insolvenzverwalter bestritt die Forderungen. Aktionäre seien mit ihren Schadensersatzansprüchen nachrangig gegenüber den übrigen Insolvenzgläubigern zu behandeln. Soweit bei Beendigung ein Überschuss vorhanden sei, würden diese Forderungen berücksichtig werden, § 199 Abs. 2 InsO.</p>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="569" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2025/11/Reihenfolge-Verteilung-Insolvenzverfahren-1024x569.png" alt="" class="wp-image-5155" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2025/11/Reihenfolge-Verteilung-Insolvenzverfahren-1024x569.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2025/11/Reihenfolge-Verteilung-Insolvenzverfahren-300x167.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2025/11/Reihenfolge-Verteilung-Insolvenzverfahren-768x427.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2025/11/Reihenfolge-Verteilung-Insolvenzverfahren.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Die Klägerin erhob Klage auf Feststellung der Forderungen zur Insolvenztabelle. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, das OLG München der Klägerin hingegen recht gegeben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für den BGH galt es nun zu entscheiden, ob die Schadensersatzansprüche von Aktionären in der Insolvenz als gleichrangig gem. § 38 Abs. 1 InsO mit Ansprüchen von Gläubigern anzusehen sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Das Urteil des BGH</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Klare Antwort des BGH: nein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche von Aktionären sind keine einfachen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Diese Ansprüche treten in der Insolvenz hinter den Forderungen der gewöhnlichen Insolvenzgläubiger zurück. </p>



<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Wie begründet der BGH seine Entscheidung?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der BGH führt aus, dass Aktionärsansprüche aus täuschungsbedingtem Aktienerwerb derart mit der Aktionärsstellung verknüpft sind, dass sie insolvenzrechtlich nachrangig behandelt werden müssen. Im Insolvenzfall gehe es nicht mehr um Haftung, sondern um einen Verteilungskonflikt zwischen Fremdgläubigern und an der Gesellschaft beteiligten Gläubigern. Wirtschaftlich kompensiere der Schadensersatzanspruch eine fehlgeschlagene Investition in die eigene Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Die mit der Aktionärsstellung verbundenen Risiken müssten daher auch in der Insolvenz vom Aktionär getragen werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Was bedeutet die Entscheidung für Banken und Fremdgläubiger?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Entscheidung ist für Banken, Anleihegläubiger und sonstige Fremdgläubiger von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Durch die Nachrangigkeit der Aktionärsforderungen verbessert sich die Befriedigungsquote der vorrangigen Gläubiger erheblich. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die 650 Millionen Euro Insolvenzmasse zunächst zur Befriedigung der Fremdgläubiger zur Verfügung stehen, bevor Aktionäre berücksichtigt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der vorliegenden Masse bedeutet dies faktisch den vollständigen Ausfall der Forderung.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Praktische Bedeutung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Urteil schafft Klarheit für künftige Insolvenzverfahren börsennotierter Gesellschaften.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für betroffene Aktionäre bedeutet dies, dass eine Rückzahlung aus der Insolvenzmasse unwahrscheinlich und im worst case ausgeschlossen ist. Umgekehrt wird die Position institutioneller Gläubiger nachhaltig gestärkt. Banken können sich bei der Finanzierung börsennotierter Unternehmen darauf verlassen, dass ihre Forderungen im Insolvenzfall nicht mit den Massenansprüchen getäuschter Aktionäre konkurrieren.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025211.html?nn=10690868" title="">Click zum BGH | Presseerklärung Nr. 211/2025 vom 13. November 2025 &#8211; IX ZR 127/24</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2024/01/17/bafin-haftet-nicht-wirecard-aktionaere-gehen-leer-aus/" title="">Click zum Beitrag | BaFin haftet nicht: Wirecard-Aktionäre gehen leer aus</a></strong></p>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<div data-wp-context="{ &quot;autoclose&quot;: false, &quot;accordionItems&quot;: [] }" data-wp-interactive="core/accordion" role="group" class="wp-block-accordion is-layout-flow wp-block-accordion-is-layout-flow">
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<h3 class="wp-block-accordion-heading"><button aria-expanded="false" aria-controls="accordion-item-3-panel" data-wp-bind--aria-expanded="state.isOpen" data-wp-on--click="actions.toggle" data-wp-on--keydown="actions.handleKeyDown" id="accordion-item-3" type="button" class="wp-block-accordion-heading__toggle"><span class="wp-block-accordion-heading__toggle-title">FAQ zum Urteil des BGH vom 13. November 2025 &#8211; IX ZR 127/24</span><span class="wp-block-accordion-heading__toggle-icon" aria-hidden="true">+</span></button></h3>



<div inert aria-labelledby="accordion-item-3" data-wp-bind--inert="!state.isOpen" id="accordion-item-3-panel" role="region" class="wp-block-accordion-panel is-layout-flow wp-block-accordion-panel-is-layout-flow">
<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Was hat der BGH im Urteil vom 13. November 2025 zu Wirecard-Aktionären entschieden?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der BGH hat mit Urteil vom 13. November 2025 (Az. IX ZR 127/24) entschieden, dass kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche von Aktionären in der Insolvenz hinter den Forderungen gewöhnlicher Insolvenzgläubiger zurücktreten. Aktionärsansprüche aus täuschungsbedingtem Aktienerwerb sind keine einfachen Insolvenzforderungen nach § 38 InsO, sondern nachrangig zu behandeln. </p>



<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Sind kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche von Aktionären in der Insolvenz nachrangig?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ja. Nach der Entscheidung des BGH vom 13. November 2025 (IX ZR 127/24) sind kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche von Aktionären insolvenzrechtlich nachrangig. Der BGH begründet dies damit, dass solche Ansprüche derart mit der Aktionärsstellung verknüpft sind, dass sie wirtschaftlich eine fehlgeschlagene Investition in die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft kompensieren. Im Insolvenzfall handelt es sich um einen Verteilungskonflikt, bei dem die mit der Aktionärsstellung verbundenen Risiken vom Aktionär zu tragen sind. Fremdgläubiger – insbesondere Banken und Anleihegläubiger – werden vorrangig befriedigt.</p>



<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Können Aktionäre bei Bilanzbetrug Schadensersatz aus der Insolvenzmasse bekommen?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich können Aktionäre kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche wegen Täuschung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Insolvenztabelle anmelden. Nach dem BGH-Urteil vom 13. November 2025 (IX ZR 127/24) werden diese Ansprüche jedoch erst berücksichtigt, wenn die vorrangigen Forderungen der Fremdgläubiger vollständig befriedigt sind (§ 199 Abs. 2 InsO). In der Praxis bedeutet dies bei den meisten Insolvenzverfahren, dass Aktionäre faktisch leer ausgehen – so auch im Fall Wirecard, wo einer Insolvenzmasse von 650 Millionen Euro Gesamtforderungen von rund 15,4 Milliarden Euro gegenüberstanden.</p>



<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Was bedeutet das Wirecard-Urteil des BGH für Banken und Anleihegläubiger?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Entscheidung stärkt die Position von Banken, Anleihegläubigern und sonstigen Fremdgläubigern erheblich. Durch die Nachrangigkeit der Aktionärsforderungen steht die gesamte Insolvenzmasse zunächst zur Befriedigung der Fremdgläubiger zur Verfügung. Die Befriedigungsquote verbessert sich dadurch deutlich. Für Banken schafft das Urteil Planungssicherheit: Bei der Finanzierung börsennotierter Unternehmen müssen sie nicht damit rechnen, dass ihre Forderungen im Insolvenzfall mit den Schadensersatzansprüchen getäuschter Aktionäre konkurrieren.</p>



<h3 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Was bedeutet das BGH-Urteil zu Wirecard für künftige Insolvenzverfahren börsennotierter Unternehmen?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das Urteil schafft Rechtssicherheit über den Fall Wirecard hinaus. In künftigen Insolvenzverfahren börsennotierter Gesellschaften ist nun klar, dass kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche von Aktionären nachrangig sind. Für Unternehmen und ihre Finanzierungspartner bedeutet dies eine verlässliche Grundlage für die Risikoeinschätzung. Insolvenzverwalter haben Klarheit über die Rangfolge der Forderungen, und institutionelle Gläubiger können ihre Befriedigungsaussichten realistischer kalkulieren.</p>
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</div>
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			</item>
		<item>
		<title>BaFin haftet nicht: Wirecard-Aktionäre gehen leer aus</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jan 2024 12:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wirecard. Seit Jahren Synonym für einen Finanzskandal, der nicht nur Staub aufgewirbelt, sondern auch Schäden in Milliardenhöhe angerichtet hat. Aktionäre forderten Ersatz, und zwar von der höchsten Finanzaufsichtsbehörde. Ohne Erfolg. Was haben Vorstände, Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer gemeinsam? Sie wurden gegebenenfalls alle schon einmal von privaten Anlegern wegen Verlusten verklagt. Vorwurf ans Gegenüber: Pflichtverletzung. Im Fokus [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong>Wirecard. Seit Jahren Synonym für einen Finanzskandal, der nicht nur Staub aufgewirbelt, sondern auch Schäden in Milliardenhöhe angerichtet hat. Aktionäre forderten Ersatz, und zwar von der höchsten Finanzaufsichtsbehörde. Ohne Erfolg.</strong></p>


<p><span id="more-3447"></span></p>


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<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="1024" data-id="3454" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/BGH-Beschluss-v.-10.01.2024-III-ZR-57-23-1024x1024.png" alt="" class="wp-image-3454" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/BGH-Beschluss-v.-10.01.2024-III-ZR-57-23-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/BGH-Beschluss-v.-10.01.2024-III-ZR-57-23-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/BGH-Beschluss-v.-10.01.2024-III-ZR-57-23-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/BGH-Beschluss-v.-10.01.2024-III-ZR-57-23-768x768.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/BGH-Beschluss-v.-10.01.2024-III-ZR-57-23.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="1024" data-id="3455" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/Beschluss-BGH-v.-10.01.2024-III-ZR-57-23-1024x1024.png" alt="" class="wp-image-3455" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/Beschluss-BGH-v.-10.01.2024-III-ZR-57-23-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/Beschluss-BGH-v.-10.01.2024-III-ZR-57-23-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/Beschluss-BGH-v.-10.01.2024-III-ZR-57-23-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/Beschluss-BGH-v.-10.01.2024-III-ZR-57-23-768x768.png 768w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/Beschluss-BGH-v.-10.01.2024-III-ZR-57-23.png 1080w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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<p class="wp-block-paragraph">Was haben Vorstände, Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer gemeinsam? Sie wurden gegebenenfalls alle schon einmal von privaten Anlegern wegen Verlusten verklagt. Vorwurf ans Gegenüber: Pflichtverletzung. Im Fokus stand hier die BaFin.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Der Fall</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Von Ende 2004 bis Ende 2021 unterlag die Wirecard AG der Finanzmarktaufsicht und Bilanzkontrolle der BaFin. Die Prüfung selbst erfolgte jahreslang durch die DPR, in Einklang mit dem damals geltenden zweistufigen <a href="https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Emittentenleitfaden/Modul1/Kapitel1/Kapitel1_3/kapitel1_3_node.html">Enforcement-Verfahren</a>.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1000" height="627" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/2-stufiges-Enforcement-Verfahren.png" alt="" class="wp-image-3462" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/2-stufiges-Enforcement-Verfahren.png 1000w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/2-stufiges-Enforcement-Verfahren-300x188.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2024/02/2-stufiges-Enforcement-Verfahren-768x482.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Infolge des Wirecard-Falls wurde das Kontrollverfahren grundlegend reformiert.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2021/07/05/gesetz-zur-staerkung-der-finanzmarktintegritaet/">Click zum Beitrag | FISG sei Dank</a></strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Bis einschließlich 2018 waren Lageberichte, Jahres- und Konzernabschlüsse durch den Abschlussprüfer mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden. Gerüchte über bilanzielle Unregelmäßigkeiten gab es seit Anfang 2019. Ab Juni 2020 teilte die Gesellschaft selbst per Ad-hoc-Mitteilungen mit, dass ein vermeintliches Vermögen von knapp zwei Milliarden Euro mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht existiere. Kurz danach wurde über das Vermögen der AG das Insolvenzverfahren eröffnet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die geschädigten Anleger werfen der BaFin Versäumnisse bei der Bilanzkontrolle vor:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es seien gesetzliche Pflichten zur Aufklärung, Untersuchung, Verhinderung und Anzeige von Marktmanipulationen der Wirecard AG und zur zutreffenden und vollständigen Information der Öffentlichkeit und des Kapitalmarkts verletzt worden. Trotz konkreter Hinweise auf Verstöße gegen Vorschriften der Rechnungslegung sei weder eine pflichtgemäße Prüfung noch eine sachgerechte Information der Öffentlichkeit erfolgt. Die BaFin hätte die Bilanzkontrolle bei der Wirecard AG an sich ziehen müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daher hafte diese auf Schadensersatz aus Amtshaftung und unionsrechtlicher Staatshaftung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Der Beschluss</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der BGH sieht das anders und bestätigt damit die abweisenden Urteile aus den unteren Instanzen. Die geltend gemachten Ansprüche seien zu Recht verneint worden. Begründet wird dies wie folgt:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bilanzprüfung habe nicht durch die BaFin selbst stattfinden müssen. Bis Ende 2018 habe es weder erhebliche noch einfache Zweifel an der Richtigkeit der Ergebnisse gegeben, die es notwendig gemacht hätten, die Prüfung an sich zu ziehen. Es komme allein darauf an, ob die Handlungen vertretbar gewesen seien, und zwar aus damaliger Sicht, ex-ante Betrachtung. Eine rückwirkende Bewertung aufgrund späterer Erkenntnisse komme nicht in Frage.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die damaligen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörde hätten ausgereicht. Als Anfang 2019 in der Presse über Manipulationen berichtet wurde, habe die BaFin sich insbesondere um Aufklärung bemüht, indem sie Untersuchungen eingeleitet und von der DPR weitere Prüfungen verlangt habe. Auch in der Folgezeit habe es keine Versäumnisse gegeben.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2024&amp;nr=136195&amp;linked=bes&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf">Click zum BGH | Beschluss vom 10. Januar 2024 – III ZR 57/23</a></strong></p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024017.html?nn=10690868">Click zum BGH | Pressemitteilung Nr. 17/2024 vom 26. Januar 2023</a></strong></p><p>The post <a href="https://unzicker-legal.de/2024/01/17/bafin-haftet-nicht-wirecard-aktionaere-gehen-leer-aus/">BaFin haftet nicht: Wirecard-Aktionäre gehen leer aus</a> first appeared on <a href="https://unzicker-legal.de">Unzicker</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>BaFin ermittelt</title>
		<link>https://unzicker-legal.de/2021/09/08/bafin-ermittelt/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bafin-ermittelt</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Sep 2021 12:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
		<category><![CDATA[Warnliste]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#8222;Veröffentlichen?&#8220; &#8211; Ja! Einmal geclickt und &#8211; zack &#8211; lesen zig Menschen schlechte Nachrichten über Ihr Unternehmen. Weil sie über den BaFin-Newsletter mehrfach täglich über Tagesgeschäft der obersten Finanzaufsichtsbehörde auf dem Laufenden gehalten werden. WESHALB WIRD GEWARNT? Weil etwa vermutet wird, dass eine nötige Erlaubnis fehlt oder ein erforderlicher Prospekt &#124; WIB &#124; VIB nicht [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong>&#8222;Veröffentlichen?&#8220; &#8211; Ja! Einmal geclickt und &#8211; zack &#8211; lesen zig Menschen schlechte Nachrichten über Ihr Unternehmen. Weil sie über den BaFin-Newsletter mehrfach täglich über Tagesgeschäft der obersten Finanzaufsichtsbehörde auf dem Laufenden gehalten werden. </strong></p>


<p><span id="more-1491"></span></p>


<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-5 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1080" height="1080" data-id="2617" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/08/Aufsichtsrecht-BaFin.png" alt="" class="wp-image-2617" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/08/Aufsichtsrecht-BaFin.png 1080w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/08/Aufsichtsrecht-BaFin-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/08/Aufsichtsrecht-BaFin-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/08/Aufsichtsrecht-BaFin-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/08/Aufsichtsrecht-BaFin-768x768.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1080px) 100vw, 1080px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1080" height="1080" data-id="2618" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/08/BaFin-Warnliste.png" alt="" class="wp-image-2618" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/08/BaFin-Warnliste.png 1080w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/08/BaFin-Warnliste-300x300.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/08/BaFin-Warnliste-1024x1024.png 1024w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/08/BaFin-Warnliste-150x150.png 150w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/08/BaFin-Warnliste-768x768.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1080px) 100vw, 1080px" /></figure>
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<p class="wp-block-paragraph"><strong>WESHALB WIRD GEWARNT?</strong> Weil etwa vermutet wird, dass eine nötige Erlaubnis fehlt oder ein erforderlicher Prospekt | WIB | VIB nicht veröffentlicht wurde. Ohne Erlaubnis, Prospekt &amp; Co. sind Geschäfte | Vertriebstätigkeiten ggf. verboten. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>WO WIRD GEWARNT?</strong> Auf der Warnliste der BaFin-Website.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>WIE WIRD GEWARNT?</strong> Ihr Unternehmen wird namentlich genannt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit einem Schlag steht Ihre grandiose Geschäftsidee auf der Kippe. Vom Paulus zum Saulus. Über hundert Warnungen, allein von Juni bis August 2021. Die „rote Liste“ der BaFin wächst womöglich mehr als sie es ohnehin täte. Das <a href="https://unzicker-legal.de/2021/07/01/gesetz-zur-staerkung-der-finanzmarktintegritaet/">FISG</a>, größtenteils in Kraft seit 1 Juli 2021, hat die <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2021/fa_bj_2106_FISG.html">Kompetenzen der BaFin</a> erweitert: weitreichendere Befugnisse im Bilanzkontrollverfahren | Enforcementverfahren. </p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://unzicker-legal.de/2021/07/05/gesetz-zur-staerkung-der-finanzmarktintegritaet/">Click zum Beitrag | FISG sei Dank &#8211; Finanzmarktintegrität neu definiert</a></strong></p>



<h3 class="wp-block-heading">Das Tückische an den Warnungen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Es reicht der bloße Verdacht. Und schwups &#8211; war’s das vorerst mit dem guten Image. Eine Meldung im www lässt sich nicht einfach so revidieren. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die BaFin darf schon jetzt viel: Die oberste Finanzaufsicht ermittelt, verfolgt Geldflüssen, nimmt Geschäftskonten unter die Lupe. Denkbarer Anlass: der Verdacht von <a href="https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Uebergreifend/UnerlaubteGeschaefte/unerlaubtegeschaefte_node.html">unerlaubten Geschäften</a>. Auch Hausdurchsuchungen &#8211; natürlich unangekündigt &#8211; sind im Befugnis-Paket enthalten. Selten, aber möglich. Bestätigt sich der Verdacht, wird nicht lange gefackelt. Die BaFin stellt ein, verbietet, wickelt ab. Um das geschäftliche Desaster komplett zu machen, wird die Staatsanwaltschaft womöglich auch noch informiert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Imageschaden, Auseinandersetzung mit der BaFin, vielleicht sogar ein Strafverfahren. Keine schönen Aussichten. Klingt belehrend, ist aber wahr: Lieber vorher die richtigen Fragen stellen und rechtliche Varianten durchspielen, damit es nachher kein böses Erwachen gibt. Doch selbst wenn ein Unternehmen in den Fokus der BaFin geraten sein sollte, bedeutet das nichts zwangsläufig das Aus eines Projekts oder des ganzen Geschäftszweigs. In einem oder mehreren Gesetzen findet sich meist eine Lösung. Man muss nur wissen, wo.</p>



<p class="has-background wp-block-paragraph" style="background-color:#e8e8e8"><strong><a href="https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Aktuelles/verbraucher_node.html">Click zur BaFin | Warnliste</a></strong></p>



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<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="856" height="600" data-id="2350" src="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/07/Warnung-BaFin.png" alt="" class="wp-image-2350" srcset="https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/07/Warnung-BaFin.png 856w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/07/Warnung-BaFin-300x210.png 300w, https://unzicker-legal.de/wp-content/uploads/2022/07/Warnung-BaFin-768x538.png 768w" sizes="auto, (max-width: 856px) 100vw, 856px" /></figure>
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