WORUM GEHT ES?
Rechtsschutzversicherung ./. Anwalt wegen Regress.
Rückforderungsansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen den vom Versicherungsnehmer beauftragten Anwalt nach erteilter Deckungszusage sind seit Jahren Gegenstand mehrerer BGH-Entscheidungen. Insbesondere in seiner Grundsatzentscheidung vom 16. September 2021, IX ZR 165/19, hat der BGH klargestellt, dass die Deckungszusage eines Rechtschutzversicherers keinen Einfluss auf anwaltliche Berufspflichten hat.
Ändert sich die rechtliche oder tatsächliche Situation während eines laufenden Prozesses, ist der Rechtsanwalt auch hier verpflichtet, Mandanten zu warnen und über verschlechterte Erfolgsaussichten aufzuklären. Dies birgt Haftungsrisiken für Anwälte, wenn vor dem Hintergrund einer erteilten Deckungsschutzzusage ein Rechtsstreit geführt oder ein Rechtsmittel eingelegt wird, auch wenn keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Vermehrt gehen Rechtsschutzversicherer aus abgetretenem Recht gegen Rechtsanwälte vor.
Click zum BGH | Urteil vom 16. September 2021 – IX ZR 165/19
Es stellen sich daher u.a. folgende Fragen:
- Welche Haftungsrisiken haben Anwälte?
- Welche Schadensrisiken haben Berufshaftpflichtversicherer?
Das kostenfreie Webinar richtet sich demnach an Rechtsanwälte und Haftpflichtversicherer.
WANN?
Mittwoch, 29. Januar 2025, 16 bis 17 Uhr
WO?
Online
Anmeldungen sind bis 24. Januar 2025 möglich. Das Webinar ist kostenfrei.
DER REFERENT
Unser Partner, Dr. Ferdinand Unzicker, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht